Sie durfte mit niemandem von Polizeibewachung reden:
Falscher Polizeibeamter wollte 50.000 € von
82-jährigen aber Bank schütze ihre Kundin

Echte Polizei war machtlos: In einem zweiten Fall wurde am
Dienstagabend eine hohe Summe an Betrüger ausgehändigt

Vorsicht: Oma hat einen gefüllten Geldkoffer 30.000 Euro übergeben.
Ellwangen. Am Dienstag wurden bei der Polizei in Ellwangen wieder zwei Fälle angezeigt, in denen ein falscher Polizeibeamter auftrat. In einem der beiden Fälle erbeuteten die Täter 30.000 Euro. In beiden Fällen wurden die Taten bereits Tage zuvor durch mehrere
Telefonanrufe vorbereitet. Im ersten Fall verhinderte ein Bankmitarb-eiter die Geldübergabe:

Wie sich später bei der Anzeigeerstattung bei der Polizei  herausstellte, wurde eine 82-jährige Frau bereits am vergangenen Sonntag erstmals kontaktiert. Ihr wurde erklärt, dass die Polizei mehrere Einbrecher festgenommen habe, die bei ihr einbrechen wollten. Sie würde nun die kommenden Tage beobachtet und dürfe mit niemandem darüber reden. Am Dienstag wurde sie dann telefonisch aufgefordert, ihr gesamtes Geld von der Bank zu holen, da es dort nicht mehr sicher sei. Die Frau ging daraufhin zur Bank und wollte 50.000 Euro abheben. Der Bankmitarbeiter war jedoch misstrauisch und konnte erreichen, dass der Vorgang bei der Polizei angezeigt wurde. Augenscheinlich nur durch die gute Reak-tion des Bankmitarbeiters kam es nicht zur Geldübergabe.

In einem zweiten Fall wurde am Dienstagabend eine hohe Summe an einen Betrüger ausgehändigt. Auch hier war bereits Tage zuvor ein erster telefonischer Kontakt aufgenommen worden. Auch hier gab sich der Anrufer als Polizeibeamter aus und berichtete über mehrere Wohnungseinbrüche in dem Wohngebiet, in dem die Frau wohnt.

Vermutlich um die Leichtgläubigkeit der angerufenen Frau zu testen, wurde anschließend mehrfach mit ihr Kontakt aufgenommen. Bei einem dieser Kontakte wurde sie vor einem Bankmitarbeiter gewarnt, der mit den Einbrechern zusammenarbeite. Später wurde sie aufgefordert ihr Geld von der Bank abzuheben, da es dort nicht mehr sicher sei. Tatsächlich ging die Frau zur Bank und wollte 30.000 Euro abheben.

Auch hier war der Bankmitarbeiter aufmerksam, bekam aber auf Nachfrage die Antwort, dass das Geld für einen Wohnungskauf benötigt werde. Als die Frau das Geld zu Hause hatte, wurde sie nun telefonisch darauf aufmerksam gemacht, dass das Geld wegen der Einbrecher zu Hause auch nicht sicher sei und die Polizei das Geld abholen werde um es zu verwahren. Tatsächlich erschien am
Dienstagabend eine Frau an der Wohnungstür im Wohngebiet Braune Hardt, welcher das Opfer 30.000 Euro übergab. Nachdem das Geld weg war, wurde Anzeige bei der Polizei erstattet.

Die beschriebenen Tatabläufe sind in Zusammenhang mit solchen Anrufen falscher Polizeibeamter einerseits typische Vorgehens-weisen, andererseits variieren die Täter die Inhalte ständig und passen sie an die Informationen, die sie durch geschickte Gesprächsführung von den potentiellen Opfern erhalten, an. Wichtig ist deshalb, dass der Angerufene grundsätzlich erkennt, dass die Polizei nicht dazu rät, Geld zu Hause aufzubewahren oder Geld an der Haustüre auszuhändigen.

Die Polizei des Präsidiums Aalen rät:

  • Geben Sie niemals Unbekannten am Telefon
    Auskünfte über Vermögenswerte

  • Übergeben Sie niemals Wertgegenstände oder Bargeld an Unbekannte oder verschicken sie an unbekannte
    Empfänger

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht einschüchtern und

  • überweisen Sie kein Geld- Echte Polizeibeamte würden niemals Besitzverhältnisse telefonisch erfragen oder Wertgegenstände an der Haustüre abholen

  • Lassen sie sich nicht von angezeigten Telefonnummern täu-schen. Bei dieser Betrugsmasche werden oftmals über einen Internetdienst Fantasienummern generiert, die bei den Opfern
    den Anschein erwecken sollen, dass die "echte Polizei" anrufe

  • Notieren sie die angezeigte Telefonnummer

  • Im Verdachtsfall rufen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle oder die 110 an.

Als ganz wichtig erachtet die Polizei, dass die Angehörigen mit ihren betagten Verwandten über solche Verhaltensregeln sprechen.
Beschreiben Sie dabei keine komplizierten Verdachtsmuster, sondern vereinbaren Sie, dass Sie immer informiert werden, wenn Polizei, Behörden oder Banken anrufen.