VfR reicht Verwaltungsbeschwerde beim
Bundesgericht ein
Oberfaules Osterei des DFB für den VfR Aal-
en: 9-Punkte-Widerspruch zurück gewiesen
Da wackelt der VfR-Osterhase bereits mit
dem kleinen Schw-
änzchen: Es gibt ja immer noch in Aalen die alte Hoffnung...
Aalen.
"Das DFB-Präsidium weist Widerspruch des VfR Aalen gegen Punktabzug zurück"
lautete der Tiitel des oberfaulen Ostereies des DFB im Nest des VfR Aalen
der von neun Strafpunkten wegen Insolvenz bereits sechs Strafpunkte bereits
sich zurück er arbeitet hat. Der amtliche VfR-Wortlaut von heute: "Das
Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes hat den Widerspruch des VfR Aalen
gegen den Abzug von neun Punkten im Zuge des Insolvenzverfahrens zurück
gewiesen".
Die Zuständigkeit über die Entscheidung solcher Beschwerden hat das
DFB-Präsidium gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrens-ordnung auf den 1.
Vizepräsidenten für Amateure, Rechts- und Sat-zungsfragen, Dr. Rainer Koch,
übertragen.
Zur Begründung verweist das DFB-Präsidium im Wesentlichen auf die bisherigen
Ausführungen des DFB-Spielausschusses, der die Aalener Beschwerde zuvor
ebenfalls abgewiesen hatte.
Das Fazit des VfR: "Der VfR Aalen geht nun in die nächste Instanz und wird
fristgerecht binnen einer Woche eine Verwaltungsbe-schwerde zum
DFB-Bundesgericht einreichen". |