Urteilsverkündung des
DFB-Bundesgerichtes am 4. Mai 11 Uhr
"Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz des VfR Aalen vom
Februar 2017"
Kein sofortiges Urteil des
Sportgerichtes: Noch gibt es größte
Chancen für den VfR Aalen weil Gericht nun nachrecherchiert
Aalen. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
wird sein Urteil über die Verwaltungsbeschwerde des Drittligisten VfR Aalen
gegen die vorangegangene Entscheidung des DFB-Präsidiums (Zurückweisung der
Beschwerde gegen den Abzug von neun Punkten) am 4. Mai 2017 um 11 Uhr
verkünden. Dies gab das Gremium heute am Mittwoch den 26.04. 2017 im
Anschluss an die gut zweieinhalbstündige mündliche Verhandlung in Frankfurt
bek-annt.
Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung
leitete, sagte anschließend: „Beide Seiten haben in dieser rechtlich
schwierigen und komplexen Angelegenheit bis zuletzt neue Sachverhalte
vorgetragen. Das Bundesgericht hat deshalb nicht sofort eine Entscheidung
getroffen, sondern sieht weiteren Beratungsbedarf bis zur
Urteilsverkündung."
Das Präsidium des DFB hatte am 10. April die Beschwerde des Vereins gegen
den Abzug von neun Punkten zurückgewiesen. Damit wurden die Entscheidungen
des DFB-Spielausschusses vom 10. beziehungsweise 24. März bestätigt.
Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR Aalen im
Februar dieses Jahres gestellt hatte. Gegen die Zurückweisung der Beschwerde
hatte der VfR Aalen fristgerecht Verwaltungsbeschwerde beim
DFB-Bundesgericht eingereicht. |