Urteilsverkündung des DFB-Bundesgerichtes am 4. Mai 11 Uhr
"Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz des VfR Aalen vom Februar 2017"
Kein sofortiges Urteil des Sportgerichtes: Noch gibt es größte
Chancen für den VfR Aalen weil Gericht nun nachrecherchiert


Aalen. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird sein Urteil über die Verwaltungsbeschwerde des Drittligisten VfR Aalen gegen die vorangegangene Entscheidung des DFB-Präsidiums (Zurückweisung der Beschwerde gegen den Abzug von neun Punkten) am 4. Mai 2017 um 11 Uhr verkünden. Dies gab das Gremium heute am Mittwoch den 26.04. 2017  im Anschluss an die gut zweieinhalbstündige mündliche Verhandlung in Frankfurt bek-annt.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend: „Beide Seiten haben in dieser rechtlich schwierigen und komplexen Angelegenheit bis zuletzt neue Sachverhalte vorgetragen. Das Bundesgericht hat deshalb nicht sofort eine Entscheidung getroffen, sondern sieht weiteren Beratungsbedarf bis zur Urteilsverkündung."

Das Präsidium des DFB hatte am 10. April die Beschwerde des Vereins gegen den Abzug von neun Punkten zurückgewiesen. Damit wurden die Entscheidungen des DFB-Spielausschusses vom 10. beziehungsweise 24. März bestätigt.

Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR Aalen im Februar dieses Jahres gestellt hatte. Gegen die Zurückweisung der Beschwerde hatte der VfR Aalen fristgerecht Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht eingereicht.