Eigentlich wollte die Frau nur ein paar Hausschuhe haben:
Aalener Sanitätshaus blieb auf der Sonderan-
fertigung der Schuhe für über 1.000 € sitzen

Krankenkasse hatte Hausschuhe abgelehnt weil noch keine 5
Jahre vorbei waren: Sorgenfalten beim Aalener Amtsrichter

Solche Straßenschuhe für Behinderte kosten über 1.000 Euro.       
Aalen. Die spannendsten Geschichten schreibt das tägliche Leben auch in Aalen: Wie ein Häuflein Elend saß sie mit Sorgenfalten im Gesicht neben ihrem Anwalt im Saal 003 des Amtsgerichtes Aalen und blickte fragend den Amtsrichter Scheel an: "Was hätte ich denn tun sollen: Die Krankenkasse hat mir Hausschuhe (Bild rechts) abgelehnt. Ich musste barfuss in der Wohnung herum laufen und mein Mann hat mich schon ausgelacht ich könne mich nicht durchsetzen. Ich war in Not und hätte die Hausschuhe gebraucht", sagte die behinderte kleine Frau dem Amtsrichter und bat um Gnade und Verständnis für eine behinderte Frau, der die böse Krankenkasse nur alle 6 Jahre neue orthopädische Schuhe genehmigt die aber schon in der Regel nach 2 Jahren verschlissen sind?

Der Meisterorthopäde aus Aalen hatte offensichtlich auf eine Straf-anzeige aus Mitleid gegen diese behinderte Frau im Alter von etwa zwischen 50 und 60 Jahren verzichtet und schilderte dem geduldigen Amtsrichter den spektakulären Fall so: Die Behinderte hatte ein paar orthopädische Hausschuhe bei ihm bestellt und gesagt sie werde das Rezept und die Genehmigung der Krankenkasse vorbei bringen.

Das aber hatte der Meister schon öfters er lebt dass Kunden teure Waren meistens im Wert von über 1.000 € bestellten und dann am Ende bis heute nicht abgeholt hatten. Also wartete er auf die Einhaltung der Zusagen und fing nicht an die Hausschuhe zuzu-schneiden.

Nach etwa einer Woche kam die behinderte Frau geknickt ins Aalener Geschäft und hatte eigentlich die Hiobs-Botschaft schon von der Krankenkasse auch schriftlich mitgeteilt bekommen: Die Hausschu he im Wer t von über 1.000 € wurden abgelehnt weil erst in drei weiteren Jahren Neue fällig sind.

Also begab die Behinderte sich zum Arzt und ließ sich ein Rezept für "orthopädische Straßenschuhe" geben und löste das Rezept bei dem Aalener Fachgeschäft ein in der Hoffnung, die würden nicht bei der Krankenkasse nachfragen und entdecken dass sie auch keinen Anspruch auf neue Schuhe hat. Der Orthopäde war aber schlauer und hatte "zufällig vom Kollegen erfahren dass auch die gleiche Frau bei ihm neue Schuhe bestellt hatte und diese die Krankenkasse ablehnte".

Also setze sich der Orthopäde an seine alte Schreibmaschine und schrieb der Behinderten einen lieben aber direkten Brief: "Die Krankenkasse hat abgelehnt." Zornig kam sie in den Laden und meinte sie brauche die Schuhe dringendst. Darauf der Vorschlag des Orthopäden: "Sind Sie finanziell in der Lage die Schuhe aus eigener Tasche zu bezahlen?" Ihr klares Ja veranlasste den Orthopäden die Schuhe in aller Eile anzufertigen in dem Wissen, dass diese Spezialschuhe nur die Frau tragen kann und wenn sie nicht bezahlt er auf den Schuhen sitzen bleibt.

Sie hatte nicht das Geld von über 1.000 € aufgebracht und nicht wie gefordert überwiesen. Also gab der Orthopäde auch nicht die Schuhe heraus und wollte nun vor Gericht von der Frau das Geld für die Schuhe. Heraus kam dann dass die Frau diese Schuhe zwar auch als Hausschuhe in der Wohnung tragen könnte aber jetzt nicht mehr braucht weil sie einen Trick gefunden hatte die Krankenkasse zu überlisten und schon längst neue Schuhe hatte, diese aber angeblich nicht benützt und versteckt.

Das sei alles gar nicht wahr was der Meisterorthopäde vor Gericht ausgesagt habe, sagte sie und antwortete auf die laute Frage des Richters, "weil der Vortrag des Klägers und seines Anwaltes schlü-ssig war und Sie den Vertrag unterzeichneten ohne darauf hin zu weisen dass Sie die Schuhe nicht privat bezahlen können was machen wir nun also?"

Fragend blickte die Beklagte in Richtung Amtsrichter in schwarzer Robe und sagte nichts. Ihr Anwalt fragte sie dann nochmals das-selbe was schon der Richter gefragt  hatte und entweder schaltete ab diesem Moment auch bei ihrem Anwalt die behinderte Frau auf stur oder hätte besser bei der Krankenkasse ein Hörgerät beantragt und sicherlich auch genehmigt bekommen: "Ich habe nichts gehört was Sie gesagt haben..."

Das ging noch lange so weiter: Richter, Kläger und die Anwälte des Klägers und der Beklagten konnten die Frau nichts mehr fragen weil sie keine Antworten mehr bekamen - nur ein Achselzucken und "ich höre nichts was Sie gefragt hatten!"

Die AIZ verließ bei diesem glasklaren Fall den Saal wo der Orthopäde zurecht seine über 1.000 € für die Schuhe forderte und die Beklagte Gericht und Kläger offensichtlich verscheißerte und hörte später, der Orthopäde habe der Frau die Schuhe für die Hälfte der Summe als Vergleich angeboten und selbst diese Freudenbotschaft habe sie nicht verstanden und so kam es wie es kommen musste: Er Überließ der Behinderten die für ihn wertlosen orthopädischen Straßenschuhe im wert von über 1.000 € kostenlos und mit der Bitte seinen Laden in Aalen bitte nicht mehr zu betreten und die Schuhe als Meisterstück in Ehren zu halten. 

Die Behinderte soll die nachgeschmissenen Schuhe noch  im Geri-chtssaal angezogen und sich beim Meister bedankt haben: "Kann ich nun auch kostenlose Hausschuhe haben?" Dieter Geissbauer