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Eigentlich wollte die Frau nur ein paar
Hausschuhe haben:
Aalener Sanitätshaus blieb auf der Sonderan-
fertigung der Schuhe für über 1.000 € sitzen
Krankenkasse hatte Hausschuhe abgelehnt weil noch keine 5
Jahre vorbei waren: Sorgenfalten beim Aalener Amtsrichter

Solche Straßenschuhe für Behinderte
kosten über 1.000 Euro.
Aalen. Die spannendsten Geschichten
schreibt das tägliche Leben auch in Aalen: Wie ein Häuflein Elend saß sie
mit Sorgenfalten im Gesicht neben ihrem Anwalt im Saal 003 des Amtsgerichtes
Aalen und blickte fragend den Amtsrichter Scheel an: "Was hätte ich denn tun
sollen: Die Krankenkasse hat mir Hausschuhe (Bild rechts) abgelehnt. Ich musste barfuss in
der Wohnung herum laufen und mein Mann hat mich schon ausgelacht ich könne
mich nicht durchsetzen. Ich war in Not und hätte die Hausschuhe gebraucht",
sagte die behinderte kleine Frau dem Amtsrichter und bat um Gnade und
Verständnis für eine behinderte Frau, der die böse Krankenkasse nur alle 6
Jahre neue orthopädische Schuhe genehmigt die aber schon in der Regel nach 2
Jahren verschlissen sind?
Der Meisterorthopäde aus Aalen hatte offensichtlich auf eine Straf-anzeige
aus Mitleid gegen diese behinderte Frau im Alter von etwa zwischen 50 und 60
Jahren verzichtet und schilderte dem geduldigen Amtsrichter den
spektakulären Fall so: Die Behinderte hatte ein paar orthopädische
Hausschuhe bei ihm bestellt und gesagt sie werde das Rezept und die
Genehmigung der Krankenkasse vorbei bringen.
Das aber hatte der Meister schon öfters er lebt dass Kunden teure Waren
meistens im Wert von über 1.000 € bestellten und dann am Ende bis heute
nicht abgeholt hatten. Also wartete er auf die Einhaltung der Zusagen und
fing nicht an die Hausschuhe zuzu-schneiden.
Nach etwa einer Woche kam die behinderte Frau geknickt ins Aalener Geschäft
und hatte eigentlich die Hiobs-Botschaft schon von der Krankenkasse auch
schriftlich mitgeteilt bekommen: Die Hausschu he im Wer t von über 1.000 €
wurden abgelehnt weil erst in drei weiteren Jahren Neue fällig sind.
Also begab die Behinderte sich zum Arzt und ließ sich ein Rezept für
"orthopädische Straßenschuhe" geben und löste das Rezept bei dem Aalener
Fachgeschäft ein in der Hoffnung, die würden nicht bei der Krankenkasse
nachfragen und entdecken dass sie auch keinen Anspruch auf neue Schuhe hat.
Der Orthopäde war aber schlauer und hatte "zufällig vom Kollegen erfahren
dass auch die gleiche Frau bei ihm neue Schuhe bestellt hatte und diese die
Krankenkasse ablehnte".
Also setze sich der Orthopäde an seine alte Schreibmaschine und schrieb der
Behinderten einen lieben aber direkten Brief: "Die Krankenkasse hat
abgelehnt." Zornig kam sie in den Laden und meinte sie brauche die Schuhe
dringendst. Darauf der Vorschlag des Orthopäden: "Sind Sie finanziell in der
Lage die Schuhe aus eigener Tasche zu bezahlen?" Ihr klares Ja veranlasste
den Orthopäden die Schuhe in aller Eile anzufertigen in dem Wissen, dass
diese Spezialschuhe nur die Frau tragen kann und wenn sie nicht bezahlt er
auf den Schuhen sitzen bleibt.
Sie hatte nicht das Geld von über 1.000 € aufgebracht und nicht wie
gefordert überwiesen. Also gab der Orthopäde auch nicht die Schuhe heraus
und wollte nun vor Gericht von der Frau das Geld für die Schuhe. Heraus kam
dann dass die Frau diese Schuhe zwar auch als Hausschuhe in der Wohnung
tragen könnte aber jetzt nicht mehr braucht weil sie einen Trick gefunden
hatte die Krankenkasse zu überlisten und schon längst neue Schuhe hatte,
diese aber angeblich nicht benützt und versteckt.
Das sei alles gar nicht wahr was der Meisterorthopäde vor Gericht ausgesagt
habe, sagte sie und antwortete auf die laute Frage des Richters, "weil der
Vortrag des Klägers und seines Anwaltes schlü-ssig war und Sie den Vertrag
unterzeichneten ohne darauf hin zu weisen dass Sie die Schuhe nicht privat
bezahlen können was machen wir nun also?"
Fragend blickte die Beklagte in Richtung Amtsrichter in schwarzer Robe und
sagte nichts. Ihr Anwalt fragte sie dann nochmals das-selbe was schon der
Richter gefragt hatte und entweder schaltete ab diesem Moment auch bei
ihrem Anwalt die behinderte Frau auf stur oder hätte besser bei der
Krankenkasse ein Hörgerät beantragt und sicherlich auch genehmigt bekommen:
"Ich habe nichts gehört was Sie gesagt haben..."
Das ging noch lange so weiter: Richter, Kläger und die Anwälte des Klägers
und der Beklagten konnten die Frau nichts mehr fragen weil sie keine
Antworten mehr bekamen - nur ein Achselzucken und "ich höre nichts was Sie
gefragt hatten!"
Die AIZ verließ bei diesem glasklaren Fall den Saal wo der Orthopäde zurecht
seine über 1.000 € für die Schuhe forderte und die Beklagte Gericht und
Kläger offensichtlich verscheißerte und hörte später, der Orthopäde habe der
Frau die Schuhe für die Hälfte der Summe als Vergleich angeboten und selbst
diese Freudenbotschaft habe sie nicht verstanden und so kam es wie es kommen
musste: Er Überließ der Behinderten die für ihn wertlosen orthopädischen
Straßenschuhe im wert von über 1.000 € kostenlos und mit der Bitte seinen
Laden in Aalen bitte nicht mehr zu betreten und die Schuhe als Meisterstück
in Ehren zu halten.
Die Behinderte soll die nachgeschmissenen Schuhe noch im Geri-chtssaal
angezogen und sich beim Meister bedankt haben: "Kann ich nun auch kostenlose
Hausschuhe haben?" Dieter Geissbauer |