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Landesgesundheitsamt rät
auch im Ostalbkreis zur Impfung:
Verstärkte Ausbreitung von Masern in
Bad-
en-Württemberg in 21 Land- u. Stadtkreisen
700 Prozent mehr Fälle: Seit Beginn des Jahres bis zum
11.
April 2011 in Baden-Württemberg 107 Masernfälle gemeldet

Aalen. Seit Beginn des Jahres bis zum 11. April
2011 wurden in Baden-Württemberg 107 Masernfälle gemeldet. Das sind fast
siebenmal so viele Erkrankungen wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres
(1.1.-11.4.2010: 16 Fälle). Betroffen sind hierbei die Altersgruppen 0-10
mit 45 Fällen, Kinder ab 10 und Jugendliche bis 18 Jahren mit 34 Fällen,
junge Erwachsene zwischen 18 und 30 mit 18 Fällen und ältere Erwachsene von
33 bis 52 mit 10 Fällen.
Neben größeren Ausbrüchen in
Ballungsräumen wie Stuttgart und Karlsruhe mit bis zu 17 übermittelten
Fällen, kommt es in weiteren Regionen zum Auftreten von kleineren Ausbrüchen
und Einzelfällen. Insgesamt sind 15 Landkreise und 6 Stadtkreise betroffen.
Die aktuelle Situation weist auf eine verstärkte Ausbreitung/Verbreitung von
Masernviren in der ungeschützten Bevölkerung der betroffenen Regionen hin.
Das Landesgesundheitsamt rät deshalb allen Eltern und insbesondere auch
Jugendlichen und jungen, nach 1970 geborenen Erwachsenen, ihren Impfschutz
zu überprüfen und Impflücken zu schließen.
Masern ist eine der ansteckendsten
Krankheiten. Der Erreger, das Masernvirus, wird ausschließlich von Mensch zu
Mensch durch den direkten Kontakt mit Infizierten durch Tröpfcheninfektion
übertragen. Das Masernvirus führt bereits nach kurzem Kontakt zu einer
Ansteckung. Bei 95 Prozent der Personen ohne schützende Antikörper kommt es
nach sieben bis 18 Tagen zu einer Erkrankung. Masern beginnen mit Fieber,
Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten. Charakteristisch ist ein
fleckig-knotiger Ausschlag (Masernexanthem) am dritten bis siebten Tag nach
Auftreten der Erkrankung. Die Masern bedingen eine vorübergehende
Immunschwäche von etwa 6 Wochen.
Bakterielle Superinfektionen
(Mittelohrentzündung, Lungenentzün-dung), die akute Hirnhautentzündung, zu
der es in 0,1 Prozent der Fälle kommt und die sehr seltene nach
durchschnittlich sechs bis acht Jahren auftretende schwere generalisierte
Entzündung des Gehirns (subakute sklerosierende Panenzephalitis) sind die
schw-ersten Komplikationen der Masern-Infektion. Die Komplikationsrate bei
Masern-Infektionen im Erwachsenenalter ist erhöht.
Da der Mensch der einzige Wirt des Virus
ist, das Virus sich wenig verändert und ein geeigneter Impfstoff zur
Verfügung steht, ist eine wirksame Prävention bis zur weltweiten
Eliminierung bzw. deutlichen Reduktion der Neuerkrankungsrate möglich.
Anfang der 90er-Jahre wurde in vielen europäischen Ländern durch den Einsatz
der Impfung eine starke Reduzierung der Neuerkrankungsraten der Masern
erreicht. Die Einführung der Masernimpfung hat zwar zu einem Rückgang der
Masern in Deutschland geführt, jedoch konnten die für eine Eliminierung der
Masern erforderlichen Impfraten von 95 % nach 2. Impfung noch nicht erreicht
werden. Das hat dazu geführt, dass die Masernviren weiterhin in der
Bevölkerung zirkulieren können.
1999 wurde ein nationales Programm zur
Eliminierung der Masern in Deutschland gestartet. Leitziel war die Senkung
der Masern-Neuerkrankungsrate (Inzidenz) auf weniger als eine Erkrankung pro
100 000 Einwohner und Jahr. Wichtige Elemente des Nationalen Programmes zur
Eradikation sind die Erhöhung der Impfraten auf 95 Prozent im frühen
Kindesalter, die Bereitschaft zur Unterstützung in der Bevölkerung und
innerhalb der Ärzteschaft. Die Erstimpfung sollte im Alter von 11 bis 14
Monaten erfolgen. Durch eine zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten
können Kinder, die nach der Erstimpfung noch keine schützenden
Antikörpertiter aufgebaut hab-en, erreicht werden.
Kommt es zu Übermittlungen von
Krankheitsfällen, kontaktiert das zuständige Gesundheitsamt den Erkrankten
bzw. die Angehörigen und ergreift die notwendigen Maßnahmen um eine
Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu gehört der Ausschluss von Erkrankten
und Erkrankungs-Verdächtigen aus Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten
und Schulen. Dies kann für jugendliche Erkrankte bzw. Erkrankungsverdächtige
sowie junge Erwachsene in Hinblick auf bevorstehende Abschluss-Prüfungen
weitreichende Folgen haben. Eine weitere Ausbreitung kann durch eine
postexpositionelle Impfung ungeimpfter bzw. nur einmal geimpfter
Kontaktpersonen erfolgen (Riegelungsimpfung), die innerhalb der ersten drei
Tage nach Kontakt erfolgen sollte. Neben Arztpraxen, Kliniken, Leiterinnen
und Leiter von Pflegeeinrichtungen sind auch Leiterinnen und Leiter von
Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Schulen und Kindergärten
verpflichtet Masernverdachtsfälle zu melden. |