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Bundesverwaltungs-Gerichts-Urteils ungekürzt nur in der AIZ:
Unter 28 Städten für unsere
"saubere Luft"
bald auch das Diesel-Fahrverbot auf Ostalb?
Dieselfahrverbote für Euro 5 Diesel 2018 auch auf der Ostalb
nicht mehr aufzuhalten? DUH ist "sauberer Umwelt-Partner"

Aalen/Leipzig. Die
Deutsche Umwelthilfe fordert zuständige Behörden auf, Diesel-Fahrverbote
in Luftreinhaltepläne unverzüglich aufzunehmen und vorzubereiten. Das Urteil
verdeutlicht: Gesundheitsschutz hat Vorrang undder Bund muss für einheitliche
Regelung sorgen. Es folgt die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik vor dem
EuGH, die erhöht ebenfalls den Druck und zeigt die Dringlichkeit von Maßnahmen
für „Saubere Luft“. Die DUH wird in ihren laufenden Klageverfahren die „Saubere Luft“
in 28 Städten durchsetzen: DUH-Geschäftsführer Resch: „Grundsatzurteil von Leipzig wird
die Verkehrswende in deutschen Städten weg vom Auto und hin zu Bus und Bahn
beflügeln“
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.2.2018 mit
seinen Grundsatzurteilen für „Saubere Luft“ Diesel-Fahrverbote als zulässig
erklärt. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Daraus geht
eindeutig hervor, dass Fahrverbote zur Einhaltung der
Stick-stoffdioxidgr-enzwerte schon jetzt zulässig und erforderlich sind.
Das Bundesverwaltungsgericht differenziert wie folgt: Fahrverbote auf den
Hauptverkehrsstraßen sind ohne Übergangsfrist für alle Dieselfahrzeuge (bis
einschließlich Euro 5) schon jetzt zulässig. Dies gilt ebenfalls für
Fahrverbote, die in einer gesamten Umweltzone gelten, soweit es alle
Dieselfahrzeuge angeht, die schlechter als Euro 5 (insbesondere solche der
Euro 4) sind.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen
Städte schon jetzt weitgehende Fahrverbote verhängen können. Dies ist
rechtlich auch zwingend erforderlich, wenn das Diesel-Fahrverbot die einzig
geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ist, es
also keine andere Maßnahme gibt, mit der der Grenzwert ebenso schnell
eingehalten werden kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit seine in der mündlichen
Urteilsbegründung dargelegte Rechtsauffassung nochmals präzisiert. So wurde
insbesondere klargestellt, dass es für streckenbezogene Fahrverbote keiner
Übergangsfristen bedarf. Die Richter schreiben hierzu: „Derartige
Einschränkungen gehen ihrer Intensität nach nicht über sonstige
straßenrechtlich begründete Durchfahrt- und Halteverbote hinaus, mit denen
Autofahrer stets rechnen und die sie grundsätzlich hinnehmen müssen.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die zuständigen Behörden auf, für alle
Städte, die unter einer zu hohen Belastung mit dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid (NO2) in der Atemluft leiden, Diesel-Fahrverbote umgehend in
die Luftreinhaltepläne aufzunehmen und noch in 2018 umzusetzen. Die gewonnenen
Klagen der DUH zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte in Düsseldorf u. Stuttga-rt waren
den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vorausgegan-gen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die nun vorliegende
Urteilsbegründung bedeutet für alle von zu hohen Werten des Dieselabgasgifts
Stickstoffdioxid (NO2) betroffenen Städte nun die Aussperrung aller Diesel-Pkw
bis einschließlich der Abgasstufe Euro 5. In wieweit Euro 6 Diesel mit
behördlich festgestellter Betrugssoftware ebenfalls unter die ab sofort
möglichen Fahrverbote fallen, werden wir ebenfalls vor Gericht klären lassen.
Dieses Urteil ist ein Debakel für die amtierende Bundesregierung, die sich
einseitig für die Profitinteressen der Autokonzerne einsetzt und 10 Millionen
Besitzer von Betrugs-Diesel-Pkw alleine lässt. Und die durch ihre Weigerung,
diese Fahrzeuge auf Kosten der verantwortlichen Hersteller nachrüsten zu
lassen, den Wertverlust und die Diesel-Fahrverbote zu verantworten hat.“
Die DUH fordert die Bundesregierung auf, einen 180-Grad-Schwenk in ihrer
Verbraucher- und Luftreinhaltepolitik zu machen. Genauso wie es die
amerikanische Umweltbehörde EPA zusammen mit dem Justizministerium in
Washington gegenüber VW, Audi und Porsche in den USA durchgesetzt hat, müssen
die betrogenen Dieselkunden hierzulande entschädigt und ihre Fahrzeuge so
nachgerüstet werden, dass die Abgasgrenzwerte auf der Straße und nicht nur im
Labor eingehalten werden. Verweigert die Industrie weiter diese technische
Nachrüstung, so müssten die Hersteller die Fahrzeuge zurücknehmen und den
Kaufpreis erstatten.
„Das Grundsatzurteil von Leipzig ist
Aufforderung und Chance zugleich, die notwendige Verkehrswende in unseren
Städten voranzubringen. Wir brauchen weniger Autos und dafür mehr Busse und
Bahnen in den Städten“, so Resch.
Wie dringlich der Handlungsdruck ist, hat die EU-Kommission mit ihrer gesterneingereichten
Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof
wegen anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte deutlich gemacht. Die
Klage ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, die ihre
Bemühungen bislang darauf konzentriert hat, der Automobilindustrie keinerlei
Lasten aufzuerlegen.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten hat, sagt: „Die
Gerichte aller noch anhängiger Verfahren haben auf die heute eingegangene
Urteilsbegründung gewartet. Wir werden diese noch heute in
allen anderen von uns geführten Klageverfahren übersenden und gehen davon aus,
dass es in vielen Fällen schnell zu mündlichen Verhandlungen und
Entscheidungen kommen wird. Konkret ist damit bis zum Herbst in Stuttgart, Münch-en, Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Aachen zu
rechnen. An-dere Städte werden in den kommenden Wochen folgen.“
Die internationale Nichtregierungsorganisation ClientEarth unterstützt die
Klagen der DUH. Rechtsanwalt Ugo Taddei von ClientEarth sagt: „Unmittelbar
nach dem Deutschland gestern von
der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof wegen seines Versagens in der
Luftreinhaltepolitik angeklagt wurde, verurteilt nun auch das oberste deutsche
Verwaltungsgericht die mangelhafte nationale Luftreinhaltepolitik der
deutschen Bundesregierung. Das Urteil macht unmissverständlich klar, dass
Behörden vor Ort Fahrverbote aussprechen können und werden, wenn die
Luftbelastung gefährlich hoch ist. Die zuständigen Behörden auf allen Ebenen
müssen diese Maßnahme daher umsetzen, um die Menschen vor den giftigen Abgasen
zu schützen. Mit ihrer Blockadehaltung verhindern Kanzlerin Merkel und
Verkehrsminister Scheuer eine Verbesserung der Situation. Entschlossenes
Handeln zur Reduktion der Verschmutzung durch Dieselemissionen würde auch die
erforderlichen Anreize in der Industrie auslösen, saubere Technologien zu
entwickeln.“
Derzeit führt die DUH in 28 Städten, in denen der Jahresmittel-grenzwert für
NO2 überschritten wird, Klageverfahren für „Saubere Luft“.
Hintergrund: Leitsätze Urteil Düsseldorf
1. Erweist sich ein auf bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte
beschränktes Verkehrsverbot für (bestimmte) Dieselfahrzeuge als die einzig
geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte,
verlangt Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/50/EG, diese Maßnahme
zu ergreifen.
2. Die Anordnung eines Verkehrsverbots muss dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit entsprechen. Ein streckenbezogenes Verbot für (bestimmte)
Dieselfahrzeuge geht seiner Eingriffsintensität nach nicht über
straßenverkehrsrechtlich begründete Durchfahr- und Halteverbote hinaus, mit
denen Autofahrer und Anwohner stets rechnen und die sie grundsätzlich
hinnehmen müssen. Sondersitu-ationen, insbesondere für Anwohner, ist durch
Ausnahmeregelungen Rechnung zu tragen.
Links:
Schriftliche Urteilsbegründung Düsseldorf: http://l.duh.de/p180518a
Schriftliche Urteilsbegründung Stuttgart: http://l.duh.de/p180518a
Pressemitteilung vom 27.2.2018 „Deutsche
Umwelthilfe erwirkt Grundsatzurteil für die „Saubere Luft“ in unseren Städten
– Dieselkonzerne müssen alle Betrugsdiesel technisch nach-rüsten“: http://l.duh.de/p180227
Pressemitteilung vom 29.3.2018 „Deutsche
Umwelthilfe reicht elf weitere Klagen für „Saubere Luft“ ein – Klageverfahren
damit in 28 deutschen Städten zum Dieselabgasgift NO2“:
Internet-Adrersse: http://l.duh.de/p180329 |