Gewerkschaft NGG fordert mehr Kontrollen im Ostalbkreis:
Hauptzollamt Ulm ermittelte 72 Mal
wegen der "Mindestlohn-Prellerei"

Wenn der Chef den Mindestlohn prellt Strafen bis zu 190.000 €
im Ostalbkreis - Mindestlohn wird auf 10,84 € rasch ansteigen

In Hotels und Gaststätten muss die Rechnung stimmen. Doch für einen Teil der Beschäftigten geht sie beim eigenen Lohn nach wie vor nicht auf. Das kritisiert die Gewerkschaft NGG mit Blick auf Mindestlohnverstöße in der                                    AIZ-Fotos: NGG
Aalewn/Ulm. "Wenn der Chef den Mindestlohn prellt": Im Ostalbk-reis gibt es weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus. Die NGG Ulm-Aalen-Göppingen verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Ulm. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 72 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben“, kritisiert Regionalchefin Karin Brugger.

Zollamt in Ulm benötigt für mehr Kontrollen sehr bald Personal.        
Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirt-schaftsforschung (DIW). Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn. Besonders betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe: Dort bekamen damals 38 Prozent der Mitarbeiter einen Lohn, der unterhalb des gesetzlichen Minimums lag, so eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.

Gewerkschafterin Brugger beklagt zugleich eine mangelnde Kontr-olldichte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastg-ewerbe. „2017 wurden im gesamten Bereich des Stuttgarter Zolls 179 Betriebe der Branche geprüft. Allein im Ostalbkreis gibt es nac Angaben der Arbeitsagentur jedoch 497 Hotels, Gaststätten und Restaurants“, so Brugger weiter.

Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG Ulm-Aalen-Göppingen auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestags-abgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzollamt Ulm im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hin-weg insgesamt 1.356 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung. Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 194.000 Euro.

„Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen, um betrügerischen Chefs das Handwerk zu legen“, fordert Brugger. Dafür müsse die Finanz-kontrolle personell kräftig aufgestockt werden. Kein Verständnis hat die Gewerkschafterin für die Klagen der Arbeitgeber, die Dokument-ationspflichten brächten zu viel Bürokratie. „Das genaue Aufschrei-ben der Arbeitszeit ist absolut nötig. Darauf schaut der Zoll bei den Kontrollen auch zuerst. Nur wenn die Arbeitszeiten erfasst werden, lässt sich Lohnbetrug verhindern.“ Das Mindestlohngesetz sei kein Papiertiger. Es sichere in der Region Tausenden Beschäftigten ein Existenzminimum. Anfang kommenden Jahres steht die nächste Erhöhung des Mindestlohns an. Die NGG zugleich als Mitglied der Mindestlohnkommission plädiert für ein deutliches Plus: „Aus 8,84 Euro muss rasch etwas Zweistelliges werden“, so Brugger.