RP Reimer: "Innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche":
Wahl OB Richard Arnold in Gmünd ist gültig
bleibt also rechtmäßig weiter in dem Amt

Arnold bekam als OB sogar 85,4 Prozent aller gültigen Stimm-
en: Der  "Widerverpflichtung steht also nichts mehr im Wege"


OB Richard Arnold hat keine Gegner und wurde rechtmäßig mit sage und schreibe 85,4 Prozent gewählt. Gratulation.       

Aalen/Schwäbisch Gmünd. Von einem solchen Ergebnis kann der Aalener OB Thilo Rentschler nur träumen, der in Bezug auf rechtsmäßige Gemeinderatssitzungen" nur wegen eines Stadtrates und dessen Einsprüche nicht nur das halbe Regierungspräsidium dauernd beschäftigt, sondern auch das halbe Aalener Rathaus. Das sieh in Gmünd also ganz anders aus: Zur OB-Wahl in Gmünd stellte heute gegenüber der AIZ Regierungspräsident Wolfgang Reimer kl-ipp und klar fest:

„Das Ergebnis der Wahlprüfung liegt nun vor. Die Wahl von Richard Arnold giültig.“ Darüber hinaus bestätigte der Regierungspräsident: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor“, so Reimer. „Die Wahl ist gültig.“ Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen. Die rechtliche Prüfung des Wahlganges am 07. Mai 2017 habe ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Damit stehe der Widerverpflichtung von Richard Arnold nichts mehr im Wege, so der Stuttgarter Regierungspräsident.

Richard Arnold wurde im ersten Wahlgang am 07. Mai 2017 bei einer Wahlbeteiligung von 36,1 Prozent mit 85,4 Prozent der abgeg-ebenen gültigen Stimmen zum Oberbürgermeister von Schwäbisch Gmünd gewählt. Er hatte einen Gegenkandidaten.