Zuständiger Ulmer Zoll hat nur 5,2 Prozent Betriebe gesichtet:
NGG fordert mehr Mindestlohn-Kontrollen im Ostalbkreis: Hotel- u. Kneipen-Kontrollen!

Zuständige Hauptzollamt prüfte nur die 843 Arbeitgeber auf
Schwarzarbeit, Lohn-Preller und Sozial-Versicherung-Betrug


NGG: Der Zoll soll alle Betriebe im Ostalbkreis kontrollieren.  
Aalen/Ulm.
Kritik an fehlenden Zoll-Kontrollen: Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Ostalbkreis zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Ulm im vergangenen Jahr 182 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich 5,2 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Ulmer Zoll. Allein im Ostalbkreis zählt die Branche 476 Betriebe.

Insgesamt überprüfte das zuständige Hauptzollamt im letzten Jahr 843 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 400.000 Euro und leiteten 131 Ermittlungsverfahren ein – 80 davon im Gastgewerbe. Die Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor. Diese liegt der NGG vor.

Geschäftsführerin Karin Brugger nennt die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 80 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 182 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“

Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Ostalbkreis nun dringend ausweiten, fordert Brugger. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“

Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein im letzten Jahr um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem „ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“. Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Karin Brugger befürchtet, so könnte „tagtäglicher Gesetzesbruch legalisiert werden“. Dem erteilt die NGG eine Absage. Entscheidend seien mehr Kontrollen: „Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen.“

Die Gewerkschaft fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf ein „ordentliches Kontroll-Level“ zu kommen. Brugger: „Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1.600 zusätzliche Kontrolleure für die FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen, sagte der AIZ heute
Karin Brugger, Geschäftsführerin der NGG-Region Ulm-Aalen/Göppingen.