Zuständiger Ulmer Zoll
hat nur 5,2 Prozent Betriebe gesichtet:
NGG fordert mehr Mindestlohn-Kontrollen im Ostalbkreis:
Hotel- u. Kneipen-Kontrollen!
Zuständige Hauptzollamt prüfte nur die 843
Arbeitgeber auf
Schwarzarbeit, Lohn-Preller und Sozial-Versicherung-Betrug
NGG: Der
Zoll soll alle Betriebe im Ostalbkreis kontrollieren.
Aalen/Ulm. Kritik an fehlenden
Zoll-Kontrollen: Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im
Ostalbkreis zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG kontrollierte
das zuständige Hauptzollamt Ulm im vergangenen Jahr 182 Gastro-Betriebe. Das
sind lediglich 5,2 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Ulmer Zoll. Allein im Ostalbkreis
zählt die Branche 476 Betriebe.
Insgesamt überprüfte das
zuständige Hauptzollamt im letzten Jahr 843 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei
und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen
Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 400.000
Euro und leiteten 131 Ermittlungsverfahren ein – 80 davon im Gastgewerbe. Die
Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf
eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor.
Diese liegt der NGG vor.
Geschäftsführerin Karin
Brugger nennt die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des gesetzlichen
Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders
profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 80
eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 182 geprüften Betrieben zeigen, dass
die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn
vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“
Der Zoll müsse seine
Kontrollen auch im Ostalbkreis nun dringend ausweiten, fordert Brugger. Es
dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro
Stunde gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr
steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die
Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich
dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“
Bundesweit sank die Zahl
der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums
allein im letzten Jahr um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem
„ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“.
Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des
Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im
Gastgewerbe ausgesprochen. Karin Brugger befürchtet, so könnte „tagtäglicher
Gesetzesbruch legalisiert werden“. Dem erteilt die NGG eine Absage.
Entscheidend seien mehr Kontrollen: „Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein
Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen.“
Die Gewerkschaft fordert
deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf
ein „ordentliches Kontroll-Level“ zu kommen. Brugger: „Bei der Einführung des
Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1.600 zusätzliche Kontrolleure für die
FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen, sagte der
AIZ heute
Karin Brugger,
Geschäftsführerin der
NGG-Region Ulm-Aalen/Göppingen.
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