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Vom Ex-Minister der CDU
zum Aufklärungsminister (Grüne):
"Unwetter in Nacht zum Montag hat für viele
Menschen in BW nun schmerzliche Folgen"
"Zur schnellen Hilfe gehört es
nicht jetzt erst Versicherungen
gegen Elementarschäden abzuschließen: Elementarschäden?

Vom
streitbaren CDU-Landwirtschaftsexperten zum neuen Verbr-aucherminister und
"Aufklärungsminister": Peter Hauck kennt die Ostalb und hat auch in Aalen
oft brilliert: Hier im Streitgespräch mit dem Sprecher der Kreisärzteschaft
der Ostalb Dr. Gräter aus Essingen im Ostalbklinikum. AIZ-Foto: Dieter Geissbauer.
Aalen/Stuttgart. Das schwere Unwetter in der Nacht zum
Montag hat für viele Menschen in Baden-Württemberg schmerzliche Folgen –
persönlicher und finanzieller Art. Jetzt ist schnelle Hilfe gefragt. Zur
schnellen Hilfe gehört es nicht, jetzt erst Versicherungen gegen
Elementarschäden abzuschließen. Dennoch ist es für Verbrauch-erinnen und
Verbraucher wissenswert, welche Versicherungen wann greifen und auf was es
im Detail ankommt.
„Um bei Unwetterschäden –
beispielsweise durch Hagel, Sturm oder Überschwem-mungen – vor negativen
finanziellen Folgen geschützt zu sein, benötigen Verbraucherinnen und
Verbraucher meist eine Versicherung mit speziellem Schutz. Die
Wohngebäudever-sicherung kann beispielsweise bei Schäden eingreifen, die
unmit-telbar durch Hagel, Sturm oder Blitze am Haus verursacht wurden. Für
durch Überschwemmungen oder Rückstau verursachte Schäden wird jedoch meist
ein zusätzlicher Schutz durch eine Elementar-schadensversicherung benötigt.
Wie bei allen Versicherungen kommt es aufs Kleingedruckte an, da nicht immer
alle durch die Natur verursachten Schäden vollumfänglich abgedeckt sind.
Versicherungen geben in den Regel genau vor, wie sich die jeweiligen
Gefahren unterscheiden. So liegt beispielsweise ein Sturm erst ab Windstärke
8 vor. Daher ist es wichtig, vor Vertragsabschluss die Vertragskonditionen
und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gründlich zu lesen und zu
prüfen, ob ein vollumfänglicher und passgenauer Versicherungsschutz
besteht", sagte Verbraucherminister Peter Hauk am Dienstag 31. Mai als
Bonde-Minister-Nachfolger in Stuttgart.
Der Minister wies darauf hin, dass bei Möbeln und beweglichen
Haushaltsgeräten, die sich im versicherten Gebäude befänden und durch
Unwetter beschädigt worden sei-en, die Chance bestehen könne, dass die
Hausratversicherung eine entsprechende Verein-barung beinhalte und deshalb
hierfür aufkomme. Je nach Umfang und Konditionen könne möglicherweise die
Wohngebäudeversi-cherung bei Schäden durch ext-remes Wetter einspringen –
beispielweise dann, wenn große Hagelkörner die Rolllä-den des versicherten
Gebäudes beschädigt haben oder ein Sturm Schäden am Dach verursacht hat.
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen jedoch schnellst möglichst Kontakt
mit ihrer Versicherung aufnehmen und den Schaden melden", sagte der
Minister.
Versicherungen bringen Rechte und Pflich-ten auch auf der Ostalb bereits mit
sich mit
„Im Schadensfall ist neben
einer schnellen Kontaktaufnahme wichtig, dass Verbraucherinnen und
Verbraucher den Schaden dokumentieren und Beweise sichern – beispielsweise
durch Fotos. Außerdem sollten sie das beschädigte Versicherungsgut
aufbe-wahren. Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten nur nach Rücksprache
mit der Versicherung erfolgen. Weitere Gefahren und die Vergrößerung des
Schadens müssen jedoch verhindert werden", erläuterte der Minister.
„Ein Versicherungsschutz greift nur, wenn die Versicherung rechtzeitig
abgeschlossen wurde und den entsprechenden Schutz wie etwa Elementarschäden
bei Überschwemmungen beinhaltet. Wichtig ist, dass Verbraucherinnen und
Verbraucher die von der Versicherung geforderten Pflichten erfüllen. Die
Versicherung kann beispielsweise fordern, dass Abflussleitungen auf dem
Grundstück freizuhalten sind", betonte Hauk.
Der neue Verbraucherminister Hauck (Landwirt) betonte, dass es wichtig sei
regelmäßig bestehende Verträge zu prüfen, um sicher sein zu können, dass der
Versicherungsschutz passe. „Ha-ben Verbraucherinnen und Verbraucher bereits
vor Jahren eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und
wohnen zwischenzeitlich in einer größeren Wohnung, besitzen ein größeres
Haus, haben angebaut oder haben wertvolle Möbel und Elektro-geräte erworben,
passt der Versicherungsschutz wahrscheinlich nicht mehr zu ihrer aktuellen
Lebenssituation. Es empfiehlt sich daher, den alten Vertrag zu. überprüfen
und entsprechend anzu-passen oder gegebenenfalls durch einen neuen Vertrag
zu ersetzen", sagte Hauk.
Der Minister wies auch darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor
Abschluss einer Versicherung auf Details achten und die Allgemeinen
Geschäfts- und Versicherungsbedingungen lesen sollten. „Manchmal sind
Selbstbeteiligungen Bestandteil des Vertrages – dies ist im Schadensfall
wichtig zu wissen. Darüber hinaus sollten Verbraucherinnen und Verbraucher
abklären, welche Pflichten ihrerseits gegenüber der Versicherung bestehen.
Bestimm-te Umstände können beispielsweise als sogenannte Gefahrerh-öhung
gelten und müssen der Versicherung gemeldet werden. Eine solche
Gefahrerhöhung kann etwa vorliegen, wenn ein versichertes Gebäude über einen
längeren Zeitraum leer steht, da Schäden so möglicherweise nicht sofort
bemerkt werden", erklärte der Minister.
„Bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunt-ernehmen
können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an den sogenannten
Versicherungsombudsmann wenden – eine unabh-ängige und neutrale
Schlichtungsstelle. Diese Schlichtung ist für Verbraucherinnen und
Verbraucher kostenfrei", erklärte Hauk.
Hintergrundinformationen:
Unter Elementarschäden werden Schäden
verstanden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden –
beispielsweise Schäden durch Überschwemmungen, Erd-rutsch und Schneedruck.
Informationen zum Versicherungsombudsmann sind im Internet unt-er der
Adresse
www.versicherungsombudsmann.de abrufbar. Die Schlichtungsstelle ist
organisiert als eingetragener Verein. Mitglieder sind die angeschlossenen
Versicherungsunter-nehmen und der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft.
Informationen rund um das Thema Verbraucherschutz sind beim Ministerium für
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter
www.mlr-bw.de/Verbraucherschutz abrufbar. Tipps zu aktuellen
Verbraucherschutzthemen sind auf dem Verbraucherpor-tal Baden-Württemberg
unter www.verbraucherportal-bw.de sowie bei der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg e. V. unter
www.vz-bw.de abrufbar.
Infos:
http://www.aaleninfo.de/mai09/12/kv.htm |