Vom Ex-Minister der CDU zum Aufklärungsminister (Grüne):
"Unwetter in Nacht zum Montag hat für viele
Menschen in BW nun schmerzliche Folgen"
"Zur schnellen Hilfe gehört es nicht jetzt erst Versicherungen
gegen Elementarschäden abzuschließen: Elementarschäden?

Vom streitbaren CDU-Landwirtschaftsexperten zum neuen Verbr-aucherminister und "Aufklärungsminister": Peter Hauck kennt die Ostalb und hat auch in Aalen oft brilliert: Hier im Streitgespräch mit dem Sprecher der Kreisärzteschaft der Ostalb Dr. Gräter aus Essingen im Ostalbklinikum.                AIZ-Foto: Dieter Geissbauer.
Aalen/Stuttgart. Das schwere Unwetter in der Nacht zum Montag hat für viele Menschen in Baden-Württemberg schmerzliche Folgen – persönlicher und finanzieller Art. Jetzt ist schnelle Hilfe gefragt. Zur schnellen Hilfe gehört es nicht, jetzt erst Versicherungen gegen Elementarschäden abzuschließen. Dennoch ist es für Verbrauch-erinnen und Verbraucher wissenswert, welche Versicherungen wann greifen und auf was es im Detail ankommt.

„Um bei Unwetterschäden – beispielsweise durch Hagel, Sturm oder Überschwem-mungen – vor negativen finanziellen Folgen geschützt zu sein, benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher meist eine Versicherung mit speziellem Schutz. Die Wohngebäudever-sicherung kann beispielsweise bei Schäden eingreifen, die unmit-telbar durch Hagel, Sturm oder Blitze am Haus verursacht wurden. Für durch Überschwemmungen oder Rückstau verursachte Schäden wird jedoch meist ein zusätzlicher Schutz durch eine Elementar-schadensversicherung benötigt. Wie bei allen Versicherungen kommt es aufs Kleingedruckte an, da nicht immer alle durch die Natur verursachten Schäden vollumfänglich abgedeckt sind. Versicherungen geben in den Regel genau vor, wie sich die jeweiligen Gefahren unterscheiden. So liegt beispielsweise ein Sturm erst ab Windstärke 8 vor. Daher ist es wichtig, vor Vertragsabschluss die Vertragskonditionen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gründlich zu lesen und zu prüfen, ob ein vollumfänglicher und passgenauer Versicherungsschutz besteht", sagte Verbraucherminister Peter Hauk am Dienstag 31. Mai als Bonde-Minister-Nachfolger in Stuttgart.

Der Minister wies darauf hin, dass bei Möbeln und beweglichen Haushaltsgeräten, die sich im versicherten Gebäude befänden und durch Unwetter beschädigt worden sei-en, die Chance bestehen könne, dass die Hausratversicherung eine entsprechende Verein-barung beinhalte und deshalb hierfür aufkomme. Je nach Umfang und Konditionen könne möglicherweise die Wohngebäudeversi-cherung bei Schäden durch ext-remes Wetter einspringen – beispielweise dann, wenn große Hagelkörner die Rolllä-den des versicherten Gebäudes beschädigt haben oder ein Sturm Schäden am Dach verursacht hat. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen jedoch schnellst möglichst Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen und den Schaden melden", sagte der Minister.

Versicherungen bringen Rechte und Pflich-ten auch auf der Ostalb bereits mit sich mit
„Im Schadensfall ist neben einer schnellen Kontaktaufnahme wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Schaden dokumentieren und Beweise sichern – beispielsweise durch Fotos. Außerdem sollten sie das beschädigte Versicherungsgut aufbe-wahren. Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten nur nach Rücksprache mit der Versicherung erfolgen. Weitere Gefahren und die Vergrößerung des Schadens müssen jedoch verhindert werden", erläuterte der Minister.

„Ein Versicherungsschutz greift nur, wenn die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen wurde und den entsprechenden Schutz wie etwa Elementarschäden bei Überschwemmungen beinhaltet. Wichtig ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die von der Versicherung geforderten Pflichten erfüllen. Die Versicherung kann beispielsweise fordern, dass Abflussleitungen auf dem Grundstück freizuhalten sind", betonte Hauk.

Der neue Verbraucherminister Hauck (Landwirt) betonte, dass es wichtig sei regelmäßig bestehende Verträge zu prüfen, um sicher sein zu können, dass der Versicherungsschutz passe. „Ha-ben Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vor Jahren eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und wohnen zwischenzeitlich in einer größeren Wohnung, besitzen ein größeres Haus, haben angebaut oder haben wertvolle Möbel und Elektro-geräte erworben, passt der Versicherungsschutz wahrscheinlich nicht mehr zu ihrer aktuellen Lebenssituation. Es empfiehlt sich daher, den alten Vertrag zu. überprüfen und entsprechend anzu-passen oder gegebenenfalls durch einen neuen Vertrag zu ersetzen", sagte Hauk.

Der Minister wies auch darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss einer Versicherung auf Details achten und die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen lesen sollten. „Manchmal sind Selbstbeteiligungen Bestandteil des Vertrages – dies ist im Schadensfall wichtig zu wissen. Darüber hinaus sollten Verbraucherinnen und Verbraucher abklären, welche Pflichten ihrerseits gegenüber der Versicherung bestehen. Bestimm-te Umstände können beispielsweise als sogenannte Gefahrerh-öhung gelten und müssen der Versicherung gemeldet werden. Eine solche Gefahrerhöhung kann etwa vorliegen, wenn ein versichertes Gebäude über einen längeren Zeitraum leer steht, da Schäden so möglicherweise nicht sofort bemerkt werden", erklärte der Minister.

„Bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunt-ernehmen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an den sogenannten Versicherungsombudsmann wenden – eine unabh-ängige und neutrale Schlichtungsstelle. Diese Schlichtung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei", erklärte Hauk.

Hintergrundinformationen: Unter Elementarschäden werden Schäden verstanden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden – beispielsweise Schäden durch Überschwemmungen, Erd-rutsch und Schneedruck.

Informationen zum Versicherungsombudsmann sind im Internet unt-er der Adresse www.versicherungsombudsmann.de abrufbar. Die Schlichtungsstelle ist organisiert als eingetragener Verein. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunter-nehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Informationen rund um das Thema Verbraucherschutz sind beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de/Verbraucherschutz abrufbar. Tipps zu aktuellen Verbraucherschutzthemen sind auf dem Verbraucherpor-tal Baden-Württemberg unter www.verbraucherportal-bw.de sowie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. unter www.vz-bw.de abrufbar.


Infos:
http://www.aaleninfo.de/mai09/12/kv.htm