Einigkeit bestand darin dass der Austausch fortgesetzt wird:
Haushaltspolitischer CDU-Sprecher Norbert
Barthle entdeckte die Kompetenz der Frauen
I
n Zeiten des Fachkräftemangels werden Arbeitgeber  qualifi-
zierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft verpflichten


Austausch mit Ostalb MdB's: Auch Norbert Barth aus Gmünd-Lindach (mitte) umringt von Frauenrechtlerinnen hat wieder den "Dialog mit den Frauen entdeckt".     Zu sehen sind v. l. n. r.: Uta-Maria Steybe (Stadt Aalen), MdB Christian Lange, MdB Norbert Barthle, Elke Heer (Stadt Schwäbisch Gmünd) und Ingrid Krumm (Landratsamt Ostalbkreis).           AIZ-Foto: Landratsamt Ostalbkreis
Aalen.
Beim "Frauenpolitischen Austausch mit den Bundestags-abgeordneten der Ostalb" im Landratsamt in Schwäbisch Gmünd waren sich alle einig: Der Austausch zwischen den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und den Bundestagsabgeordneten des Ostalbkreises ist eine inhaltliche Bereicherung sowohl für die Arbeit der Abgeordneten wie auch für die der Frauenbeauftragten in den Kreisstädten und bei der Landkreisverwaltung. Auf der Tagesord-nung standen in dieser Gesprächsrunde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und zwar mit folgenden Schwerpunkten: Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Vereinbarkeit für Väter, Befristung von Arbeitsverhältnissen, Kinderbetreuung und finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien. Die Gleichstellungs- und Familienbeauftragte des Ostalbkreises Ingrid Krumm erklärte, dass sich Berufstätigkeit und Pflege noch immer schwer vereinbaren lassen, obwohl ca. 75 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer ihre Angehörigen so lange wie möglich selbst pflegen wollen.

Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels haben Arbeitgeber ein erhebliches Interesse, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft an ihr Unternehmen zu binden. Sie suchen daher nach Lösungen, ihren Beschäftigten sowohl Zeit für die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen zu geben wie auch einen wettbewerbsfähigen Betrieb aufrecht zu erhalten.

Klagelied von Vereinbarkeit von Beruf und
Pflegezeit und "intensive Ostalb-Väterpolitik"

Frühzeitiges Beschäftigen mit der Vereinbarkeitsthematik von Beruf und Pflegezeit von Mitarbeitern, die gesetzlich geregelt wurde, ist für Firmen notwendig. Die Arbeitsgruppe Team ProAktiv des Regionalen Bündnisses für Familie Ostwürttemberg hat einen praktischen Pfle-gehandlungsleitfaden für alle Unternehmen und Personalverant-wortlichen erarbeitet, der dazu beitragen soll, die Personalarbeit zu erleichtern und Beschäftigte umfassend und schnell zu beraten. Das Thema Vereinbarkeit war lange Zeit hauptsächlich ein Mütterthema. Ergebnisse vieler Umfragen zeigen:

Was sich Eltern von Kindern unter 16 Jahren wünschen, ist mehr Zeit für Familie. Von der Politik und den Unternehmen wünschen sich Väter und Mütter bessere Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Politik hat mit dem Elterngeld Vätern eine stärkere Teilnahme an der Erziehung ihrer Kinder ermöglicht. Bem-ängelt wurde in diesem Zusammenhang von den Bundestagsabge-ordneten und den Frauenbeauftragten, dass es nicht genüge, wenn Väter zwei Monate Väterzeit nehmen und dann wieder die Verant-wortlichkeit für Familie und Kind den Frauen zurückgeben würden. Das hätte keine strukturelle Änderung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zur Folge und wirke allenfalls systemstabilisierend. Unternehmen brauchen eine intensivere Väterpolitik.

Uta-Maria Steybe,: Ein eventueller Kinderwu-
nsch lässt sich da natürlich nicht realisieren!"
Bisherige familienbewusste Maßnahmen waren vor allem auf Frauen zugeschnitten. Heute sind wir mitten in einem Paradigmenwechsel. Gut ist es, wenn das Thema „Väter“ vom Regionalen Bündnis für Familie Ostwürttemberg zu einem Schwerpunktthema im Jahr 2013 gemacht wird. Zwei Veranstaltungen sind geplant: Am 21. Juni und 5. November.   Intensiv beschäftigte sich das Gespräch mit der Un-Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Frauenbeauftragten wiesen mit Vehemenz auf die besonders im sozialen Bereich gängige Praxis der mehrfachen Befristung von projektabhängigen Arbeits-tellen hin. Für die jungen Frauen hieße das, dass sie über Jahre hinweg von den Sozialleistungen einer ordentlichen Arbeitsstelle abgeschnitten seien – „…ein eventueller Kinderwunsch lässt sich da natürlich nicht realisieren“, so Uta-Maria Steybe, Beauftragte für Chancengleichheit und Demografischen Wandel bei der Stadt Aalen.

N. Barthle bremst aus: „Müssen sehen inwie-
weit das neben dem sozialen Feld zutrifft!!!"

„All die Errungenschaften, für die wir - die Großmüttergeneration - gekämpft haben, werden umgangen – kein Rückkehranspruch, keine Elternzeit - bei einer Schwangerschaft landen die jungen Frauen in der völligen Rechtlosigkeit!“ „Hier muss gehandelt werden“, versprach Norbert Barthle und sagte eine Überprüfung der Förderpraxis zu. Auch sein Kollege Christian Lange sieht Handlungsbedarf: „Wir müssen sehen, inwieweit das auch auf andere Branchen neben dem sozialen Feld zutrifft!“ Darüber hinaus wiesen die Frauenbeauftragten auf Nachbesserungsbedarf in der Kinderbetreuung hin: „Neben den Kindertagesstätten ist immer die Tagespflege mitzudenken - im ländlichen Raum ist sie das Ergänzungsmodul schlechthin!“, so Steybe. Gerade kleinere Gemeinden können den Bedarf nur über so genannte TigeR-Modelle – Tagespflege in geeigneten Räumen – lösen, andere Modelle seien nicht finanzierbar.

Hierbei müsse aber nicht nur an U3-Plätze gedacht werden – Notfälle in der Betreuung etwa könne Kinder jeden Alters treffen, so Steybe weiter, und wünscht sich zudem eine klarere gesetzliche Regelung bei der Übernahme von Versicherungsleistungen der Tagespflegepersonen durch die Landkreise. Deutlich machten sich die Frauenbeauftragten auch für eine länderübergreifende Angleich-ung der Erzieherinnenausbildung stark und verlangten eine Auf-wertung des gesamten Berufsstandes. Schon heute sei absehbar, dass die 34 Prozent-Quote im U3-Bereich nicht ausreichend sei. „Für Aalen beispielsweise gehen wir von 40 Prozent aus“, so Steybe, „aber für einen Ausbau der Betreuung brauche es eben auch die entsprechenden Betreuungspersonen.“ Familien können derzeit zwei familienpolitische Leistungen in Anspruch nehmen:

Das Ehegattensplitting aus dem Jahr 1957 und das Betreuungsgeld. Beide Leistungen, so die Gmünder Frauenbeauftragte Elke Heer, stützen das familiäre Alleinverdienermodell, das wenig mit einer modernen Familienpolitik zu tun hat. Das Ehegattensplitting entlastet Familien, in denen es hohe Einkommensunterschiede zwischen den Eheleuten gibt und sorgt so in seiner inneren Logik für noch größere Einkommensunterschiede. Unterschiedliche parteipo-litische Haltungen hatten dazu die Bundestagsabgeordneten Lange und Barthle, man war sich aber einig, dass insbesondere beim Ehegattensplitting derzeit Diskussionsbedarf auf verschiedenen Ebenen vorhanden sei. Mit dem Betreuungsgeld ist es ähnlich - es soll einen Ausgleich für die Familien bieten, deren Kinder keine Kindertagesstätte besuchen, aber so Christian Lange, es könne nicht sein, dass man eine staatliche Leistung bezieht, weil man eine andere staatliche Leistung nicht bezieht.

Eine dezidiert andere Meinung vertrat MdB Norbert Barthle, der auf die Wahlfreiheit hinwies, die nicht zu einer Schlechterstellung der Familien führen könne, die ihre Kinder in den ersten drei Lebens-jahren selbst betreuen möchten. Es gilt, die Auswirkungen des neu eingeführten Betreuungsgeldes in der Realität zu beobachten. Für den nächsten Austausch im Herbst werden die frauen- und bundespolitischen Fragestellungen nicht ausgehen. Gut, wenn die frauenpolitische Basis vor Ort mit der Bundespolitik in Berlin in intensivem Kontakt steht, so das Fazit aller. Anlage Bild im jpg-Format