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Einigkeit bestand darin dass der Austausch
fortgesetzt wird:
Haushaltspolitischer CDU-Sprecher Norbert
Barthle entdeckte die Kompetenz der Frauen
In
Zeiten des Fachkräftemangels werden Arbeitgeber qualifi-
zierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft verpflichten

Austausch mit Ostalb MdB's: Auch Norbert Barth aus Gmünd-Lindach (mitte)
umringt von Frauenrechtlerinnen hat wieder den "Dialog mit den Frauen
entdeckt". Zu sehen sind v. l. n. r.: Uta-Maria Steybe
(Stadt Aalen), MdB Christian Lange, MdB Norbert Barthle, Elke Heer (Stadt
Schwäbisch Gmünd) und Ingrid Krumm (Landratsamt Ostalbkreis).
AIZ-Foto: Landratsamt Ostalbkreis
Aalen. Beim "Frauenpolitischen Austausch mit den Bundestags-abgeordneten
der Ostalb" im
Landratsamt in Schwäbisch Gmünd waren sich alle einig: Der Austausch
zwischen den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und
den Bundestagsabgeordneten des Ostalbkreises ist eine inhaltliche
Bereicherung sowohl für die Arbeit der Abgeordneten wie auch für die der
Frauenbeauftragten in den Kreisstädten und bei der Landkreisverwaltung. Auf
der Tagesord-nung standen in dieser Gesprächsrunde die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, und zwar mit folgenden Schwerpunkten: Vereinbarkeit von
Beruf und Pflege, Vereinbarkeit für Väter, Befristung von
Arbeitsverhältnissen, Kinderbetreuung und finanzielle
Unterstützungsleistungen für Familien. Die Gleichstellungs- und
Familienbeauftragte des Ostalbkreises Ingrid Krumm erklärte, dass sich
Berufstätigkeit und Pflege noch immer schwer vereinbaren lassen, obwohl ca.
75 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer ihre Angehörigen so lange
wie möglich selbst pflegen wollen.
Insbesondere in Zeiten des
Fachkräftemangels haben Arbeitgeber ein erhebliches Interesse, qualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft an ihr Unternehmen zu binden. Sie
suchen daher nach Lösungen, ihren Beschäftigten sowohl Zeit für die
Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen zu geben wie auch einen
wettbewerbsfähigen Betrieb aufrecht zu erhalten.
Klagelied von
Vereinbarkeit von Beruf und
Pflegezeit und "intensive Ostalb-Väterpolitik"
Frühzeitiges Beschäftigen
mit der Vereinbarkeitsthematik von Beruf und Pflegezeit von Mitarbeitern,
die gesetzlich geregelt wurde, ist für Firmen notwendig. Die Arbeitsgruppe
Team ProAktiv des Regionalen Bündnisses für Familie Ostwürttemberg hat einen
praktischen Pfle-gehandlungsleitfaden für alle Unternehmen und
Personalverant-wortlichen erarbeitet, der dazu beitragen soll, die
Personalarbeit zu erleichtern und Beschäftigte umfassend und schnell zu
beraten. Das Thema Vereinbarkeit war lange Zeit hauptsächlich ein
Mütterthema. Ergebnisse vieler Umfragen zeigen:
Was sich Eltern von Kindern
unter 16 Jahren wünschen, ist mehr Zeit für Familie. Von der Politik und den
Unternehmen wünschen sich Väter und Mütter bessere Unterstützung bei der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Politik hat mit dem Elterngeld
Vätern eine stärkere Teilnahme an der Erziehung ihrer Kinder ermöglicht.
Bem-ängelt wurde in diesem Zusammenhang von den Bundestagsabge-ordneten und
den Frauenbeauftragten, dass es nicht genüge, wenn Väter zwei Monate
Väterzeit nehmen und dann wieder die Verant-wortlichkeit für Familie und Kind
den Frauen zurückgeben würden. Das hätte keine strukturelle Änderung der
geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zur Folge und wirke allenfalls systemstabilisierend. Unternehmen brauchen eine intensivere Väterpolitik.
Uta-Maria Steybe,:
Ein eventueller Kinderwu-
nsch lässt sich da natürlich nicht realisieren!"
Bisherige familienbewusste Maßnahmen waren vor allem auf Frauen
zugeschnitten. Heute sind wir mitten in einem Paradigmenwechsel. Gut ist es,
wenn das Thema „Väter“ vom Regionalen Bündnis für Familie Ostwürttemberg zu
einem Schwerpunktthema im Jahr 2013 gemacht wird. Zwei Veranstaltungen sind
geplant: Am 21. Juni und 5. November. Intensiv beschäftigte sich das
Gespräch mit der Un-Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die
Frauenbeauftragten wiesen mit Vehemenz auf die besonders im sozialen Bereich
gängige Praxis der mehrfachen Befristung von projektabhängigen
Arbeits-tellen hin. Für die jungen Frauen hieße das, dass sie über Jahre
hinweg von den Sozialleistungen einer ordentlichen Arbeitsstelle
abgeschnitten seien – „…ein eventueller Kinderwunsch lässt sich da natürlich
nicht realisieren“, so Uta-Maria Steybe, Beauftragte für Chancengleichheit
und Demografischen Wandel bei der Stadt Aalen.
N. Barthle bremst
aus: „Müssen sehen inwie-
weit das neben dem sozialen Feld zutrifft!!!"
„All die Errungenschaften,
für die wir - die Großmüttergeneration - gekämpft haben, werden umgangen –
kein Rückkehranspruch, keine Elternzeit - bei einer Schwangerschaft landen
die jungen Frauen in der völligen Rechtlosigkeit!“ „Hier muss gehandelt
werden“, versprach Norbert Barthle und sagte eine Überprüfung der
Förderpraxis zu. Auch sein Kollege Christian Lange sieht Handlungsbedarf:
„Wir müssen sehen, inwieweit das auch auf andere Branchen neben dem sozialen
Feld zutrifft!“ Darüber hinaus wiesen die Frauenbeauftragten auf
Nachbesserungsbedarf in der Kinderbetreuung hin: „Neben den
Kindertagesstätten ist immer die Tagespflege mitzudenken - im ländlichen
Raum ist sie das Ergänzungsmodul schlechthin!“, so Steybe. Gerade kleinere
Gemeinden können den Bedarf nur über so genannte TigeR-Modelle – Tagespflege
in geeigneten Räumen – lösen, andere Modelle seien nicht finanzierbar.
Hierbei müsse aber nicht nur an U3-Plätze gedacht werden – Notfälle in der
Betreuung etwa könne Kinder jeden Alters treffen, so Steybe weiter, und
wünscht sich zudem eine klarere gesetzliche Regelung bei der Übernahme von
Versicherungsleistungen der Tagespflegepersonen durch die Landkreise.
Deutlich machten sich die Frauenbeauftragten auch für eine
länderübergreifende Angleich-ung der Erzieherinnenausbildung stark und
verlangten eine Auf-wertung des gesamten Berufsstandes. Schon heute sei
absehbar, dass die 34 Prozent-Quote im U3-Bereich nicht ausreichend sei.
„Für Aalen beispielsweise gehen wir von 40 Prozent aus“, so Steybe, „aber
für einen Ausbau der Betreuung brauche es eben auch die entsprechenden
Betreuungspersonen.“ Familien können derzeit zwei familienpolitische
Leistungen in Anspruch nehmen:
Das Ehegattensplitting aus dem Jahr 1957 und
das Betreuungsgeld. Beide Leistungen, so die Gmünder Frauenbeauftragte Elke
Heer, stützen das familiäre Alleinverdienermodell, das wenig mit einer
modernen Familienpolitik zu tun hat. Das Ehegattensplitting entlastet
Familien, in denen es hohe Einkommensunterschiede zwischen den Eheleuten
gibt und sorgt so in seiner inneren Logik für noch größere
Einkommensunterschiede. Unterschiedliche parteipo-litische Haltungen hatten
dazu die Bundestagsabgeordneten Lange und Barthle, man war sich aber einig,
dass insbesondere beim Ehegattensplitting derzeit Diskussionsbedarf auf
verschiedenen Ebenen vorhanden sei. Mit dem Betreuungsgeld ist es ähnlich -
es soll einen Ausgleich für die Familien bieten, deren Kinder keine
Kindertagesstätte besuchen, aber so Christian Lange, es könne nicht sein,
dass man eine staatliche Leistung bezieht, weil man eine andere staatliche
Leistung nicht bezieht.
Eine dezidiert andere Meinung vertrat MdB Norbert Barthle, der auf die Wahlfreiheit hinwies, die nicht zu einer
Schlechterstellung der Familien führen könne, die ihre Kinder in den ersten
drei Lebens-jahren selbst betreuen möchten. Es gilt, die Auswirkungen des neu
eingeführten Betreuungsgeldes in der Realität zu beobachten. Für den
nächsten Austausch im Herbst werden die frauen- und bundespolitischen
Fragestellungen nicht ausgehen. Gut, wenn die frauenpolitische Basis vor Ort
mit der Bundespolitik in Berlin in intensivem Kontakt steht, so das Fazit
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