Billiger beerdigen: Deshalb Friedhofs-Satzung umgekrempelt:
Was Fachsenfelder schon lange dürfen nun
in Essingen: Bilder der lieben Verstorbenen
AIZ hat sich in Essingen einmal umgeschaut und gestaunt daß
herrlichste Gräber in Essingen heute schon vorhanden sind


Schönste Grab auf Essinger Friedhof.   AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Essingen. Was die Fachsenfelder schon lange dürfen
ist den Essingern recht und billig: Schluss mit der Zurückhaltung auf dem Essinger Friedhof: Es dürfen nun also mit dem Segen des Essinger Gemeinderates auch Bilder von den lieben Verstorbenen auf den Grabsteinen oder Gräbern aufgestellt werden: Bis es aber in der letzten Gemeinderatssitzung so weit war war alles gar nicht so einfach:

Wie dem Rat Bürgermeister Hofer berichtete, wurde im März 2009 das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg zuletzt geändert und verschiedene Regelungen nach den aktuellen Gegebenheiten angepasst sowie neu aufgenommen. Die Gemeinde Essingen folgte den Empfehlungen des Gemeindetags mit einer entsprechenden Anpassung der Friedhofssatzung.

Eine neue Gebührenkalkulation wurde dabei noch nicht beschlo-ssen. Im Rahmen der diversen Beratungen zur Friedhofsatzung und auch im Rahmen anderer Zusammenhänge wurden, unter anderem aufgrund einer veränderten Bestattungskultur, auch diverse diesbez-ügliche Punkte sowie Themen und Veränderungsmöglichkeiten erör-tert und diskutiert.

Deshalb erfolgte am 5. Mai 2011 eine Begehung der Friedhöfe in Essingen und Lauterburg durch den Gemeinderat sowie den Bezir-ksbeirat. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem auch die erörterten Sachverhalte vor Ort begutachtet und Vorschläge, Möglichkeiten usw. diskutiert. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem nachfolgende Veränderungen diskutiert:

  • Erweiterung der Flächen für Urnenbestattungen

  • Nutzungszeit der Wahlgräber (sog. Familiengräber) auf 30 Jahre

  • Nutzungszeit der Urnengräber auf 20 Jahre

  • Zulassung von Grabeinfassungen

  • Einführung neuer Bestattungsformen (beispielsweise anony-me Grabfelder, Urnenrasenfelder)

  • verschiedene gestalterische und planerische Anpassungen usw.


Wie nun BM Hofer dem Gemeinderat berichtete, orientiert sich die die Gebührenkalkulation sich an den jährlichen Kosten für den nicht teilprivatisierten Bereich. Diese Kosten werden auf die durchschnitt-lich im Jahr zu vergebenden Gräber bzw. deren Grabflächen verteilt, woraus sich für jede Grabart ein Gebührensatz errechnet. Die Benutzung der Aussegnungs- und Leichenhallen wurde mit eigenen Gebührensätzen gesondert kalkuliert. Hierbei wurden die diesbezüg-lichen Kostenstellen mit den entsprechenden Aufwendungen auf die durchschnittliche Anzahl der jährlichen Benutzungen verteilt.

Durch eine zunehmende Veränderung im Grabauswahlverhalten und eine jährlich schwankende Zahl von Sterbefällen hatte sich der Kostendeckungsgrad, bezogen auf den öffentlichen Bereich (ohne teilprivatisierten Bereich), bis zum Jahr 2003 auf ca. 40 % reduziert. Unter Einberechnung des teilprivatisierten Bereichs wurde ein Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 45 % erreicht. Auch im Jahr 2005 konnte nur ein Kostendeckungsgrad von 45 % erreicht werden. Im Jahr 2009 wurde ein Kostendeckungsgrad von knapp 70% erreicht. Dies ist jedoch auf die überdurchschnittliche Zahl an Bestattungen zurückzuführen. Nach dem jetzigen Haushaltsansatz wird im Jahr 2010 lediglich ein Kostendeckungsgrad von 65 % erreicht.

Bürgermeister Wolfgang Hofer erläuterte ausführlich den übrigen Sachverhalt und verwies auf die intensiven Vorberatungen sowie die Begehungen. Im Hinblick auf den Friedhof Lauterburg stellte er fest, dass einzelne, zu groß gewordene, Bäume entfernt werden müssen sowie die Teil der Wege und die Friedhofsmauer sanierungsbedürftig sind. Hinsichtlich der Friedhofsmauer stellte er in diesem Zusamm-enhang fest, dass eine Sanierung derzeit erfolgt und auch die weiteren Sachverhalte behoben werden sollen.

Daneben gab der Bürgermeister zu bedenken, dass ein Kosten-deckungsgrad von 100 % nicht vertretbar erscheint und im Rahmen der Vorberatungen in den Ausschüssen ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 70 % empfohlen wurde. Nach einem ausführlichen Vortrag der Steueramtsleiterin erläuterte Bürgermeister Hofer die vorgese-henen Satzungs-Ränderungen.

Von Seiten des Gremiums wurde die Einführung neuer Bestattungs-formen begrüßt und festgestellt, dass ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 100 % nicht vertretbar ist. Nach ausführlicher Beratung und Diskussion hat der Gemeinderat vom Sachverhalt Kenntnis genommen und beschlossen, das anonyme Urnengrab und Urnenrasenfeld mit den dazugehörigen Gebührentatbeständen in die Satzung aufzunehmen. Darüber hinaus wurde die Ruhezeit bei Aschen/Urnen auf 20 Jahre herabgesetzt. Der Gemeinderat hat ferner einen Kostendeckungsgrad von 70 % beschlossen.

Außerdem wurde beschlossen, dass Lichtbilder auf den Grabmalen zugelassen und die Friedhofssatzung dahingehend abgeändert wird. Daneben hat der Gemeinderat insbesondere eine Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung erlassen. Dieter Geissbauer


Schönste Gräber die wir auf dem herrlichen  
Friedhof in Essingen noch ohne Bild sahen