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Billiger beerdigen: Deshalb
Friedhofs-Satzung
umgekrempelt:
Was Fachsenfelder schon
lange dürfen nun
in Essingen: Bilder der lieben Verstorbenen
AIZ hat sich in Essingen einmal
umgeschaut und gestaunt daß
herrlichste Gräber in Essingen heute schon vorhanden sind

Schönste
Grab auf Essinger Friedhof. AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Essingen. Was die Fachsenfelder schon lange dürfen
ist den Essingern
recht und billig: Schluss mit der Zurückhaltung auf dem Essinger Friedhof: Es
dürfen nun also mit dem Segen des Essinger Gemeinderates auch Bilder von den
lieben Verstorbenen auf den Grabsteinen oder Gräbern aufgestellt werden: Bis
es aber in der letzten Gemeinderatssitzung so weit war war alles gar nicht
so einfach:

Wie dem Rat Bürgermeister Hofer berichtete, wurde im März 2009
das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg zuletzt geändert und verschiedene
Regelungen nach den aktuellen Gegebenheiten angepasst sowie neu aufgenommen.
Die Gemeinde Essingen folgte den Empfehlungen des Gemeindetags mit einer
entsprechenden Anpassung der Friedhofssatzung.

Eine neue Gebührenkalkulation
wurde dabei noch nicht beschlo-ssen. Im Rahmen der diversen Beratungen zur
Friedhofsatzung und auch im Rahmen anderer Zusammenhänge wurden, unter
anderem aufgrund einer veränderten Bestattungskultur, auch diverse
diesbez-ügliche Punkte sowie Themen und Veränderungsmöglichkeiten erör-tert
und diskutiert.

Deshalb erfolgte am 5. Mai 2011 eine Begehung der Friedhöfe in Essingen und
Lauterburg durch den Gemeinderat sowie den Bezir-ksbeirat. In diesem
Zusammenhang wurden unter anderem auch die erörterten Sachverhalte vor Ort
begutachtet und Vorschläge, Möglichkeiten usw. diskutiert. In diesem
Zusammenhang wurden unter anderem nachfolgende Veränderungen diskutiert:

-
Erweiterung der Flächen für Urnenbestattungen
-
Nutzungszeit der Wahlgräber (sog.
Familiengräber) auf 30 Jahre
-
Nutzungszeit der Urnengräber auf 20 Jahre
-
Zulassung von Grabeinfassungen
-
Einführung neuer Bestattungsformen
(beispielsweise anony-me Grabfelder, Urnenrasenfelder)
-
verschiedene gestalterische und planerische
Anpassungen usw.

Wie nun BM Hofer dem
Gemeinderat berichtete, orientiert sich die die Gebührenkalkulation sich an
den jährlichen Kosten für den nicht teilprivatisierten Bereich. Diese Kosten
werden auf die durchschnitt-lich im Jahr zu vergebenden Gräber bzw. deren
Grabflächen verteilt, woraus sich für jede Grabart ein Gebührensatz
errechnet. Die Benutzung der Aussegnungs- und Leichenhallen wurde mit
eigenen Gebührensätzen gesondert kalkuliert. Hierbei wurden die
diesbezüg-lichen Kostenstellen mit den entsprechenden Aufwendungen auf die
durchschnittliche Anzahl der jährlichen Benutzungen verteilt.

Durch eine zunehmende Veränderung im Grabauswahlverhalten und eine jährlich
schwankende Zahl von Sterbefällen hatte sich der Kostendeckungsgrad, bezogen
auf den öffentlichen Bereich (ohne teilprivatisierten Bereich), bis zum Jahr
2003 auf ca. 40 % reduziert. Unter Einberechnung des teilprivatisierten
Bereichs wurde ein Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 45 % erreicht.
Auch im Jahr 2005 konnte nur ein Kostendeckungsgrad von 45 % erreicht
werden. Im Jahr 2009 wurde ein Kostendeckungsgrad von knapp 70% erreicht.
Dies ist jedoch auf die überdurchschnittliche Zahl an Bestattungen
zurückzuführen. Nach dem jetzigen Haushaltsansatz wird im Jahr 2010
lediglich ein Kostendeckungsgrad von 65 % erreicht.

Bürgermeister Wolfgang Hofer erläuterte ausführlich den übrigen Sachverhalt
und verwies auf die intensiven Vorberatungen sowie die Begehungen. Im
Hinblick auf den Friedhof Lauterburg stellte er fest, dass einzelne, zu groß
gewordene, Bäume entfernt werden müssen sowie die Teil der Wege und die
Friedhofsmauer sanierungsbedürftig sind. Hinsichtlich der Friedhofsmauer
stellte er in diesem Zusamm-enhang fest, dass eine Sanierung derzeit erfolgt
und auch die weiteren Sachverhalte behoben werden sollen.

Daneben gab der Bürgermeister zu bedenken, dass ein Kosten-deckungsgrad von
100 % nicht vertretbar erscheint und im Rahmen der Vorberatungen in den
Ausschüssen ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 70 % empfohlen wurde. Nach
einem ausführlichen Vortrag der Steueramtsleiterin erläuterte Bürgermeister
Hofer die vorgese-henen Satzungs-Ränderungen.

Von Seiten des Gremiums wurde die Einführung neuer Bestattungs-formen
begrüßt und festgestellt, dass ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 100 %
nicht vertretbar ist. Nach ausführlicher Beratung und Diskussion hat der
Gemeinderat vom Sachverhalt Kenntnis genommen und beschlossen, das anonyme
Urnengrab und Urnenrasenfeld mit den dazugehörigen Gebührentatbeständen in
die Satzung aufzunehmen. Darüber hinaus wurde die Ruhezeit bei Aschen/Urnen
auf 20 Jahre herabgesetzt. Der Gemeinderat hat ferner einen
Kostendeckungsgrad von 70 % beschlossen.

Außerdem wurde beschlossen, dass Lichtbilder auf den Grabmalen zugelassen
und die Friedhofssatzung dahingehend abgeändert wird. Daneben hat der
Gemeinderat insbesondere eine Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung
erlassen. Dieter Geissbauer


Schönste
Gräber die wir auf dem herrlichen
Friedhof in Essingen noch ohne Bild sahen











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