Deshalb mahnt Minister Hauck den Abbau der Bürokratie an:
Land BW gab weitere 20 Mill. € für
LEADER-Entwicklung-Prozess frei
Minister Peter Hauk MdL: „Eigenverantwortung der Regionen
Ostalb ist ein großer Grundpfeiler der Stärke unseres Landes"

20 Millio. bekam diese gesamte LEADER-Gruppe überreicht.   

Aalen/Stuttgart.
„Die Landesregierung hat jetzt weitere 20 Millionen Euro EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für das Regional-entwicklungsprogramm LEADER freigegeben. Das Regionalentwick-lungsprogramm LEADER steht für mehr Verantwortung der Regionen. Unser Ziel ist es, diesen Ansatz zu stärken", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk Md in Stuttgart anlässlich der Übergabe der Mittelzusagen an die 18 LEADER-Regionen - auch an die Ostalb - aus dem Land. Damit verfüge jede LEADER-Region im Land bis zum Jahr 2020 jeweils über weitere Beträge von rund 950.000 Euro bis zu rund 1,2 Million Euro an EU-Mitteln.

LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken v.l.n.r. Minister Peter Hauk MdL, Yvonne Thomas, Sabrina Rota, Alfred Beetz, Dr. Achim Brötel, Dr. Heiko Schnell.                        AIZ-Fotos: MLR
„LEADER ist das bedeutendste Regionalentwicklungsprogramm im Land. Die Idee, die Bevölkerung, lokale Vereine, Kommunen und Institutionen in einem gesteckten Rahmen eigenverantwortlich über die Verwendung von Fördermitteln entscheiden zu lassen, macht die Förderlandschaft im Land vielfältiger. Neben EU, Bund und Land gibt es so eine vierte Förderebene, die einen eigenen Blick auf regionale Entwicklungsbedürfnisse hat", erklärte Minister Hauk.

Bereits zu Beginn der Förderperiode LEADER 2014 - 2020 seien insgesamt rund 27 Millionen Euro an EU-Fördermitteln gleichmäßig auf die 18 ausgewählten LEADER-Regionen verteilt worden. Diese Gelder wurden seit 2015 für aus lokaler Sicht bedeutende Projekte eingesetzt. In LEADER liegt es an den jeweiligen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) zu entscheiden, wofür die Fördermittel bereitgestellt werden. Dabei agieren die Entscheidungsgremien in den Aktionsgruppen nach von der EU und dem Land festgelegten Verfahrensbestimmungen und -regeln, die einen objektiven und trans-parenten Auswahlprozess bei der Förderung sicherstellen. „Die Aktionsgruppen können den Auswahlprozess gestalten und gewährleisten gleichzeitig durch einen objektiven Auswahlprozess, dass die Mittel sachgerecht eingesetzt werden", betonte Hauk.

Die Mittelverteilung im Rahmen der 2. Tranche orientiere sich am bisherigen Umsetzungsstand. „Ganz nach der LEADER-Philosophie haben wir am Runden Tisch gemeinsam mit Vertretern der LAGen ein Verfahren zur Mittelverteilung entwickelt, das sich am bisherigen Umsetzungsprozess in den einzelnen Regionen orientiert. Das bedeutet, dass aktive Gruppen mit gutem Projektumsetzungsstand etwas mehr Geld erhalten, als Gruppen, die bei ihren Umsetzungen noch nicht ganz so weit sind. Gleichwohl ist die Verteilung relativ gleichmäßig", erklärte der Minister. Insgesamt hätten alle LAGen im Land ihren Regionalentwicklungsprozess sehr engagiert gestaltet. „Alle haben gute Arbeit geleistet. Es gibt nur Gewinner", betonte Hauk.

Abbau von EU-Bürokratie notwendig: Zur Entbürokratisierung und weiteren Verbesserung der LEADER-Arbeit fordert der Minister bei der Fördermittelübergabe eine Wende in der EU-Förderpolitik. „Die EU-Regularien für die LEADER-Förderung haben längst ein Ausmaß erreicht, das kaum mehr vermittelbar ist. Die Förderstruktur der Ländlichen Entwicklung ist in einem Maß überreguliert und kompliziert, dass Strategie und Ziele der Förderung unter dem Druck der Bürokratie ins Hintertreffen geraten können", betonte Minister Hauk. Eine Abkehr von einer Kultur der Kontrolle hin zu einer Kultur des Vertrauens sei dringend angezeigt. Dies sei für die Zukunft der EU-Förderung und darüber hinaus für die gesamte Europäische Union von entscheidender Bedeutung. Dafür mache sich das Land BW in Brüssel stark. „Immer, wenn die Europäische Union die Ausgestaltung wesentlicher Detailfragen auf die Länder delegiert hat, war das positiv für die Menschen vor Ort. Vielfach ist dies mit einem Zeitgewinn oder einem Abbau unnötiger Bürokratie verbunden. Entscheidungen müssen dort getroffen werden, wo Informationen aus erster Hand vorliegen", erklärte der Minister.

Hintergrundinformationen: LEADER ist ein Regionalentwicklungs-programm der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Bezeichnung ist ein Akronym, das aus dem franzö-sischen ‚Liaison entre actions de développement de l'économie rurale‘ abgeleitet ist und ‚Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft‘ bedeutet. LEADER zeichnet sich durch den Bottom-up-Ansatz aus, also einen Projektansatz von unten nach oben. Das bedeutet, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe über die zu fördernden Projekte entscheidet. LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich. Das Land verfügt in der Förderperiode 2014-2020 über 18 LEADER-Akt-ionsgebiete. Im Mittelpunkt steht dort eine gezielte Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnahmen. Das LEADER-Programm gehört

Kostenlose Infos auf folgenden Internetseiten:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/
mid/uebergabe-leadermittelzusage/

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/publikation/did/die-leader-aktionsgruppen-stellen-ichvor/?tx_rsmbwpublications_pi3%5Bministries%
5D=10&cHash=ae1f4e3
c59dc2c488358538a7cc6f56d