Deshalb mahnt Minister Hauck den Abbau der
Bürokratie an:
Land BW gab weitere 20 Mill. € für
LEADER-Entwicklung-Prozess frei
Minister Peter Hauk MdL: „Eigenverantwortung der Regionen
Ostalb ist ein
großer Grundpfeiler der Stärke unseres Landes"
20 Millio.
bekam diese gesamte LEADER-Gruppe überreicht.
Aalen/Stuttgart. „Die Landesregierung hat jetzt weitere 20 Millionen Euro
EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER) für das Regional-entwicklungsprogramm LEADER
freigegeben. Das Regionalentwick-lungsprogramm LEADER steht für mehr
Verantwortung der Regionen. Unser Ziel ist es, diesen Ansatz zu stärken",
sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk
Md in Stuttgart anlässlich der Übergabe der
Mittelzusagen an die 18 LEADER-Regionen - auch an die Ostalb - aus dem Land. Damit verfüge jede
LEADER-Region im Land bis zum Jahr 2020 jeweils über weitere Beträge von
rund 950.000 Euro bis zu rund 1,2 Million Euro an EU-Mitteln.
LEADER-Aktionsgruppe
Badisch-Franken v.l.n.r. Minister Peter Hauk MdL, Yvonne Thomas, Sabrina
Rota, Alfred Beetz, Dr. Achim Brötel, Dr. Heiko Schnell.
AIZ-Fotos: MLR
„LEADER ist das bedeutendste Regionalentwicklungsprogramm im Land. Die
Idee, die Bevölkerung, lokale Vereine, Kommunen und Institutionen in einem
gesteckten Rahmen eigenverantwortlich über die Verwendung von
Fördermitteln entscheiden zu lassen, macht die Förderlandschaft im Land
vielfältiger. Neben EU, Bund und Land gibt es so eine vierte Förderebene,
die einen eigenen Blick auf regionale Entwicklungsbedürfnisse hat",
erklärte Minister Hauk.
Bereits zu Beginn der Förderperiode LEADER 2014 - 2020 seien insgesamt
rund 27 Millionen Euro an EU-Fördermitteln gleichmäßig auf die 18
ausgewählten LEADER-Regionen verteilt worden. Diese Gelder wurden seit
2015 für aus lokaler Sicht bedeutende Projekte eingesetzt. In LEADER liegt
es an den jeweiligen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) zu entscheiden, wofür die
Fördermittel bereitgestellt werden. Dabei agieren die Entscheidungsgremien
in den Aktionsgruppen nach von der EU und dem Land festgelegten
Verfahrensbestimmungen und -regeln, die einen objektiven und trans-parenten
Auswahlprozess bei der Förderung sicherstellen. „Die Aktionsgruppen können
den Auswahlprozess gestalten und gewährleisten gleichzeitig durch einen
objektiven Auswahlprozess, dass die Mittel sachgerecht eingesetzt werden",
betonte Hauk.
Die Mittelverteilung im Rahmen der 2. Tranche orientiere sich am
bisherigen Umsetzungsstand. „Ganz nach der LEADER-Philosophie haben wir am
Runden Tisch gemeinsam mit Vertretern der LAGen ein Verfahren zur
Mittelverteilung entwickelt, das sich am bisherigen Umsetzungsprozess in
den einzelnen Regionen orientiert. Das bedeutet, dass aktive Gruppen mit
gutem Projektumsetzungsstand etwas mehr Geld erhalten, als Gruppen, die
bei ihren Umsetzungen noch nicht ganz so weit sind. Gleichwohl ist die
Verteilung relativ gleichmäßig", erklärte der Minister. Insgesamt hätten
alle LAGen im Land ihren Regionalentwicklungsprozess sehr engagiert
gestaltet. „Alle haben gute Arbeit geleistet. Es gibt nur Gewinner",
betonte Hauk.
Abbau von EU-Bürokratie notwendig:
Zur Entbürokratisierung und weiteren Verbesserung der LEADER-Arbeit
fordert der Minister bei der Fördermittelübergabe eine Wende in der
EU-Förderpolitik. „Die EU-Regularien für die LEADER-Förderung haben längst
ein Ausmaß erreicht, das kaum mehr vermittelbar ist. Die Förderstruktur
der Ländlichen Entwicklung ist in einem Maß überreguliert und kompliziert,
dass Strategie und Ziele der Förderung unter dem Druck der Bürokratie ins
Hintertreffen geraten können", betonte Minister Hauk. Eine Abkehr von
einer Kultur der Kontrolle hin zu einer Kultur des Vertrauens sei dringend
angezeigt. Dies sei für die Zukunft der EU-Förderung und darüber hinaus
für die gesamte Europäische Union von entscheidender Bedeutung. Dafür
mache sich das Land BW in Brüssel stark. „Immer, wenn die Europäische Union die
Ausgestaltung wesentlicher Detailfragen auf die Länder delegiert hat, war
das positiv für die Menschen vor Ort. Vielfach ist dies mit einem
Zeitgewinn oder einem Abbau unnötiger Bürokratie verbunden. Entscheidungen
müssen dort getroffen werden, wo Informationen aus erster Hand vorliegen",
erklärte der Minister.
Hintergrundinformationen:
LEADER ist ein Regionalentwicklungs-programm der Europäischen Union im
Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER). Die Bezeichnung ist ein Akronym, das aus dem
franzö-sischen ‚Liaison entre actions de développement de l'économie rurale‘
abgeleitet ist und ‚Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der
ländlichen Wirtschaft‘ bedeutet. LEADER zeichnet sich durch den
Bottom-up-Ansatz aus, also einen Projektansatz von unten nach oben. Das
bedeutet, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe über die
zu fördernden Projekte entscheidet. LEADER ist nur in festgelegten
Programmgebieten möglich. Das Land verfügt in der Förderperiode 2014-2020
über 18 LEADER-Akt-ionsgebiete. Im Mittelpunkt steht dort eine gezielte
Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnahmen. Das
LEADER-Programm gehört
Kostenlose Infos auf folgenden Internetseiten:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/
mid/uebergabe-leadermittelzusage/
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/publikation/did/die-leader-aktionsgruppen-stellen-ichvor/?tx_rsmbwpublications_pi3%5Bministries%
5D=10&cHash=ae1f4e3
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