Auch Auszubildende gingen im OAK sehr häufig leer aus:
Auch Mini-Jobber könne im Ostalbkreis ihr
tarifliches 100 € Weihnachtsgeld bekommen
Nicht auf den guten Willen d es Chefs angewiesen:  Extra-Ge-ld gibt es vor allem für die "Beschäftigten mit Tarifvertrag"

Schöne Bescherung: Auch Mini-Jobber müssen ein Weihnachtsgeld bekommen, wenn der Chef den anderen Mitarbeitern ein solches zahlt, sagt die Gewerkschaft NGG.  AIZ-Foto: NGG Aalen/Ulm
Aalen/Ulm. Über die Extra-Euro unterm Weihnachtsbaum können sich im Ostalbkreis nicht nur viele Vollzeit-Beschäftigte freuen. Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung. Darauf hat jetzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Es gilt: Weniger Stunden, weniger Geld. Geringfügig Beschäftigte bekommen eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – dies wird je nach Wochenstunden anteilig berechnet", erklärt Karin Brugger.

Die Geschäftsführerin der NGG Ulm-Aalen-Göppingen rät den Mini-Jobbern in der Region, ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld zu prüfen. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen." Auch Auszubildende gingen besonders häufig leer aus – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Brugger.

Dabei ist das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Leistung, sondern meist per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, stellt die NGG klar. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 71 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können demnach nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen.

„Mit einem Tarifvertrag fällt das Weihnachtsgeld außerdem meistens höher aus als ohne", sagt Karin Brugger. 100 Prozent des Bruttolohns beträgt die Sonderzahlung zum Beispiel in der baden-württembergischen Süßwarenindustrie, in der Milchwirtschaft und im Brauereiwesen. Hier gehen die Beschäftigten also mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause. Im Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg können sich alle Beschäftigten nach zehn Monaten Betriebszugehörigkeit über ein Weihnachtsgeld zwischen 630 bis 750 Euro freuen.

Im Vorteil sind der Böckler-Untersuchung zufolge auch Gewerksch-aftsmitglieder: 62 Prozent von ihnen erhalten ein Weihnachtsgeld. Bei den Nichtmitgliedern sind es dagegen nur 53 Prozent.