Auch Auszubildende gingen im OAK sehr
häufig leer aus:
Auch
Mini-Jobber könne im Ostalbkreis ihr
tarifliches 100 € Weihnachtsgeld bekommen
Nicht auf den guten
Willen d es Chefs angewiesen:
Extra-Ge-ld gibt es vor allem für die
"Beschäftigten mit Tarifvertrag"
Schöne Bescherung: Auch Mini-Jobber müssen ein Weihnachtsgeld bekommen,
wenn der Chef den anderen Mitarbeitern ein solches zahlt, sagt die
Gewerkschaft NGG. AIZ-Foto: NGG Aalen/Ulm
Aalen/Ulm. Über die Extra-Euro unterm Weihnachtsbaum können
sich im Ostalbkreis nicht nur viele Vollzeit-Beschäftigte freuen. Wenn der
Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die
Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung. Darauf hat
jetzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Es
gilt: Weniger Stunden, weniger Geld. Geringfügig Beschäftigte bekommen eine
Lohntüte mit Weihnachtsgeld – dies wird je nach Wochenstunden anteilig
berechnet", erklärt Karin Brugger.
Die Geschäftsführerin der NGG Ulm-Aalen-Göppingen rät den Mini-Jobbern in
der Region, ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld zu prüfen. „Es gibt immer
wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen." Auch
Auszubildende gingen besonders häufig leer aus – gerade dort, wo es keinen
Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen
Gewerkschaft, rät Brugger.
Dabei ist das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Leistung, sondern meist
per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, stellt die NGG klar. Unter den
Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 71
Prozent ein Weihnachtsgeld. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der
Hans-Böckler-Stiftung. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können
demnach nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen.
„Mit einem Tarifvertrag fällt das Weihnachtsgeld außerdem meistens höher
aus als ohne", sagt Karin Brugger. 100 Prozent des Bruttolohns beträgt die
Sonderzahlung zum Beispiel in der baden-württembergischen Süßwarenindustrie,
in der Milchwirtschaft und im Brauereiwesen. Hier gehen die Beschäftigten
also mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause. Im Hotel- und
Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg können sich alle Beschäftigten nach
zehn Monaten Betriebszugehörigkeit über ein Weihnachtsgeld zwischen 630 bis
750 Euro freuen.
Im Vorteil sind der Böckler-Untersuchung zufolge auch
Gewerksch-aftsmitglieder: 62 Prozent von ihnen erhalten ein Weihnachtsgeld.
Bei den Nichtmitgliedern sind es dagegen nur 53 Prozent. |