Flüchtlingssituation im Regierungsbezirk Stuttgart bereinigt: Ministerrat muss nur noch Landesaufnahme- Errichtung Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen schr-
Hier auf dem Kasernengelände in Ellwangen entsteht das
Landes-aufnahmelager in der Stadt Ellwangen.
AIZ-Foto: Stadt Ellwangen Die Aufgabenerfüllung betreffe ausschließlich den nicht hoheitlichen Bereich etwa in Form der Alltagsbetreuung, Sicherstellung der Verpflegung, Organisation und Koordination der Belegung, Zuweisung der Zimmer, Gewährleistung einer medizinischen Versorgung rund um die Uhr sowie Ausstattung der von den Flüchtlingen genutzten Räumlichkeiten. „Der Vertrag steht nur noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ministerrats im Januar 2015", erklärte Regierungsvizepräsident Dr. Christian Schneider. Ziel sei es, möglichst bereits Ende März die Pforten der LEA in Ellwangen zu öffnen. Die Zeit dränge, da nach wie vor die LEAs in Karlsruhe und Meßstetten einen enorm hohen Flüchtlingszustrom zu bewältigen hätten und deshalb rasche Entlastung angezeigt sei. „Wir arbeiten daher im Regierungspräsidium Stuttgart zusammen mit den beteiligten Behörden und Ministerien unter Hochdruck daran, für die ankommenden Flüchtlinge in Ellwangen eine weitere Erstaufnah-meeinrichtung in Betrieb zu nehmen. Wir verstehen dies als wichtige humanitäre Verpflichtung", bekräftigte Schneider. Aus diesem Grund sei es so wichtig gewesen, sehr zeitnah auch den Dienstleister festzulegen. Er unterstütze als zentraler Ansprech-partner bei vielen anstehenden praktischen Detailfragen, wie bei der konkreten Ausstattung der Räume oder einzelnen Beschaffungen. Auch bei der personellen Ausstattung im Bereich der medizinischen Versorgung außerhalb der Aufgabenerfüllung durch das Gesundheitsamt sei die Mithilfe wertvoll. Dies ändere jedoch nichts daran, dass die Gesamtverantwortung für den Betrieb der LEA beim zuständigen Regierungspräsidium verbleibe. „Unter dem derzeitigen großen Zeitdruck jedoch, möglichst schnell geeignete und gute Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, ist der Betrieb einer LEA nur durch Personal des Landes schlicht nicht zu leisten", so Schneider. „Ganz bewusst haben wir uns in Abstimmung mit dem Integrations-ministerium auch dafür entschieden, dass nicht alle privat erfüllbaren Dienstleistungen von nur einem Anbieter übernommen werden. Die Bereiche Sicherheitsdienst, Sozial- und Verfahrensberatung und die Kinderbetreuung werden gesondert vergeben. Wir versprechen uns davon ein ausgewogenes Konzept mit einer höheren Kontrollmöglich-keit", so Schneider abschließend gegenüber der AIZ-Redaktion Aalen DG |