Sie arbeiten beide im gleichen Büro und fahren nach Köln:
Wenn  2 schlaue Abtsgmünder Versicherun-
gsvertreter geblitzt werden wer zahlt nun?

Der eine zahlte nichts u. andere akzeptierte  mit Zustimmung
der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl  über 170 Tagessätze

Auf der Autobahn nach Köln die Blitzer als größte "Groschengräber"
Aalen. Strafrichterin Ziegler Bastillo war um diesen außergewöhn-lichen Fall nicht zu beneiden: Sie hatte zwar nicht darüber zu urteilen wer auf der Fahrt vom Abtsgmünder Versicherungsbüro auf der schnellen Fahrt nach Köln von der Autobahnpolizei tatsächlich beim Blitzen am Steuer saß und stimmte dem Gmünder Anwalt zu, dass in der Regel eigentlich keiner freiwillig zu gibt dass er gefahren ist und nicht der liebe Kollege aus dem gleichen Versicherungsbüro.

Gefürchtet: "Blitzer" auch auf Ostalb und wehe wenn bestückt...     
Deshalb ihr gut gemeinter Rat um kurz vor 11 Uhr am Montag 17. Dezember 2012 an den Angeklagten wenigstens jetzt in diesen Sekunden der Verhandlung (Staatsanwalt hatte schon den Straf-befehl über 170 Tagessätze genüsslich verlesen) den Einspruch des Angeklagten Heiner A.  (AZ: 4 Cs 23 Js 18945 zurück zu nehmen.

Das war aber gar nicht so einfach. Denn der Verteidiger von Heiner S. ließ seinen Mandanten vollkommen schweigen und übernahm den Part von "Richterin Salesch" aus dem Fernsehen und schilderte wie es "normalerweise passiert" und dies mindestens 1.000 Mal jährlich auf der Ostalb:

Wenn jemand auf der Autobahn oder im Stadtgebiet Aalen oder in Abtsgmünd geblitzt wird, dann heißt es "Zeit ist Geld" und da drückt man auch mal schnell auf das Gaspedal um schneller in der Versicherungs-Zentrale in Köln zu sein. Am besten wie in diesem Fall: Beide Versicherungsvertreter aus dem gleichen Abtsgmünder Versicherungsbüro fuhren gleichzeitig zu schnell auf der A 8 nach Köln und beide Fahrer wurden natürlich geblitzt.

Das Verfahren gegen den einen Versicherungsvertreter (den Jüngeren etwa 25 Jahre jung) wurde eingestellt, weil der - wie üblich behauptete - "ich bin nicht gefahren" und eben die Bilder welche die Kameras liefern in diesem Fall nicht aussagekräftig genug waren um dies zu widerlegen.

Der Angeklagte hatte aber auch vom Regierungspräsidium einen Bußgeldbescheid mit hoher Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg bekommen und der kam auf die geniale Idee nicht etwa in den Anhörungsbogen zu schreiben "ich bin nicht gefahren" sondern der behauptete ganz frech sein Kollege sei gefahren.

Sein Pech: Das von ihm vom Blitzer gemachte Bild ist total scharf und zeigt den etwa 55-jährigen gewichtigen Angeklagten aus dem gleichen Versicherungs-Büro. Deshalb hatte der Angeklagte beim  Regierungspräsidium die Grenze dessen überschritten was die Polizei eigentlich normalerweise gerade noch erlaubt: Das Regier-ungspräsidium zeigte ihn an wegen "falscher Verdächtigung".

Das wiederum gefiel dem Zeugen und jungen Kollegen gar nicht: Der Angeklagte habe doch nur versucht was viele andere auch machen einfach sagen "ich bin nicht gefahren". Ob dies mit seinem dem Zeugen Wissen geschah mochte er aus strafrechtlichen Gründen in einer Verhandlungs-Pause der AIZ nicht sagen.

Jedenfalls raste der Staatsanwalt hoch ans Gerichts-Telefon und kontaktierte seinen Chef in Ellwangen mit diesem Fall, der eigent-lich in wenigen Minuten abgehandelt und zu Ende gebracht werden könnte, aber die Richterin habe die Empfehlung dem Angeklagten gegeben den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück zu nehmen.

Eine "Einstellung des Verfahrens" wegen "Falscher Verdächtigung" kam vielleicht deshalb nicht in frage weil man so was ja nicht machen darf und wie Vorverfahren im gleichen Saal 009 ein ebenso verzwickter Fall der "Urkundenfälschung" von der gleichen Richterin auf den 18. Februar vertagt wurde.

Am Ende kam nach etwa 10 Minuten der junge Staatsanwalt erleichtert wieder in den Gerichtssaal: Die Staatsanwaltschaft erteilt ihre Zustimmung zur Rücknahme des Einspruches gegen den Strafbefehl über 170 Tagessätze ( geschätzte ca. 7.000 € weil der Angeklagte auch noch Häuser hat und eine sehr dicke Versicher-ungs-Provision welche von der Richterin mit etwa 3.000 € monatlich geschätzt wurde. Dieser Schätzung stimmte der Angeklagte nicht zu, wahrscheinlich wohl wissend dass er bei der Akzeptanz der 3.000 € monatlichen Versicherungs-Provision wegen falschen und zu niedlichen Einkommens-Angaben wieder vor dem Aalener Kadi landen kann.

Dann wurde der Zeuge - Kollege des Angeklagten - herein gerufen, der nicht ein und aus wusste was er eigentlich aussagen sollte, denn auch ihm droht immer noch ein Bußgeldverfahren mit einem -Flensburg-Punkt wenn die Damen und Herren vom Regierungs-präsidium merken sollten, dass sie zwar den Kollegen wegen "falscher Verdächtigung" angezeigt haben aber ihn vergaßen.

Er atmete mit einem Schnaufer erleichtert auf als ihm eröffnet wurde dass er nichts aussagen braucht weil das Verfahren mit der Rück-nahme des Angeklagten gegen den Strafbefehl zu Ende ist. Sicherlich hat man auf der Fahrt nach Abtsgmünd diesen nochmals glimpflichen Ausgang eines Verfahrens das sogar mit Knast hätte enden können feuchtfröhlich (natürlich nichtalkoholisch) auf halbem Weg in Hüttlingen gefeiert. Fazit: Am ende siegt auch bei Kollegen im gleichen Versicherungsbüro Gerechtigkeit. Dieter Geissbauer