18. Februar 2013 soll
im Saal 009 weiterverhandelt werden
Keinen entlastenden Strafbonus
für Behind-
erten der zwei Unterschriften gefälscht hat?
Behinderter hat mit dem ungedecktem Scheck über 110.000 €
seine Eigentumswohnung "bezahlt" u. wollte sogar Provision
Bekommen im AG Behinderte Bonus?
AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
Aalen. Keinen
entlastenden Strafbonus für den Aalener Behinderten im Rollstuhl Jürgen E.
(Aktenzeichen 4 Cs 23 Js 18545/11) der zwei Unterschriften gefälscht hat?
Diese Frage war relevant, zumal der Angeklagte im Rollstuhl in den Saal 009
des Amtsgerichtes Aalen einfuhr und - obwohl einen Verteidiger dabei - sich
in der Haupt-sache selbst verteidigte und den Vorwurf der Urkundenfälschung
von sich wies. Wie ein Weihnachtsengel schilderte der Angeklagte Richterin
Ziegler-Bastillo diesen spektakulären Fall so:
Es werde ihm zwar eine Urkundenfälschung in mindestens zwei Fällen
vorgeworfen, aber die beiden Urkunden seien nicht mit der Unterschrift einer
Frau gefälscht worden. Sie seien tatsächlich echt. Das aber bezweifelte die
Richterin desöfteren sehr deutlich, zumal "beide Unterschriften die
offensichtlich abkopiert wurden vollkommen identisch sind und nicht auf der
vorgeschriebenen Linie platziert wurden".
Die Beweisaufnahme brachte eine Juristerei zu tage die zum Himmel stinkt: Es
ging einmal beim Landgericht Ellwangen um ein Dokument "Rücktritt vom
Rücktritt", oder um einen ungedeckten Scheck mit dem der wegen Betruges vor
dem Amtsgericht Aalen angeklagte Behinderte seine Eigentumswohnung bezahlte.
Der Verkäufer hatte - wie er als Zeuge aussagte - mit dem Behinderten viel
Geduld gehabt:
Als der Scheck platzte hat der Angeklagte - laut Zeuge im Saal 009 -
dann behauptet er werde die über 100.000 € überweisen. Das Warten aber auf
das Geld zog sich über Monate hin, denn der Angeklagte habe behauptet, er
habe einen "Zahlendreher beid er Überweisung gehabt" und deshalb sei das
Geld beim Verkäufer auch nicht angekommen.
Als dann nach Monaten immer noch kein Geld auf dem Konto des Verkäufers
eingegangen war behauptete der Angeklagte er werde von seinem
Rücktritt vom Rücktritts-Vertrag zurück treten - und versprach dem Rat des
Richters des Landgerichtes Ellwangen Folge zu leisten und "einen neuen
Verkäufer zu suchen". Es wurden drei angebliche Käufer des Mietobjektes dem
Verkäufer benannt und in allen drei Fällen wartete der Verkäufer vergeblich
vor dem Notar: Weder Angeklagter als auch Käufer seien nicht erschienen. Bis
dahin - es war etwa ein Jahr lang - hatte der Behinderte laut Zeuge die
Wohnung vermietet und selbst die Miete eingestrichen.
Denn der Behinderte war inzwischen aus seiner Wohnung - wahrscheinlich wegen
Geldprobleme - ausgezogen und so kam es - laut Zeuge - dass sich über 10.000
€ Nebenkosten anhäuften die bis heute unbezahlt geblieben sind. Als der
Behinderte dann einen neuen Käufer präsentierte klappte es endlich: Der
Kaufvertrag wurde mit dem neuen Käufer geschlossen, aber von den 110.000 €
Kaufpreis wurden dem Verkäufer die 10.000 € unbezahlte Neben-kosten des
Behinderten abgezogen.
Dann kam ein Aalener "Fitneß"-Studio ins Spiel: Der Angeklagte behauptete er
habe eine Rechnung über Vermittlungsgebühren "acht Mal der Frau per Post und
zwei Mal per E-Mail mit Anhang zugestellt". Die Fitneß-Chefin wußte davon
nichts und äußerte sich darüber bestützt wie oft ihre gefälschte
Unterschriften sich in den kopierten Blättern und Verträgen befinden. Nur
eine der etwa von der Richterin vorgelegten acht Urkunden habe der Verkäufer
"nur für den Notar-Gebrauch" unterzeichnet.
Die Richterin zeigte viel Geduld mit dem behinderten Angeklagten während in
diesen zwei Verhandlungsstunden sich draußen vor dem Saal 009 die nächsten
Angeklagten der folgenden Prozesse ansammelten. Jürgen E. hörte zwar den
Zeugenaussagen genau zu und bestritt immer wieder eine Unterschrift
gefälscht zu haben.
Dennoch wäre es möglich gewesen dass schon zu diesem Zeitpunkt die Richterin
dem Angeklagten nachgewiesen hatte, dass er mindestens zwei Unterschriften
gefälscht und in neue Verträge und Rücknahmen sehr schlecht und
dilletantisch über der Line hin-ein kopiert habe.
Um aber jeden Zweifel zu beseitigen ordnete die Richterin an, dass weitere
Zeugen geladen werden. Die können aber erst am 18. Februar um 10 Uhr im Saal
009 aussagen.
Beobachter gehen davon aus, dass sich nichts Neues in dieser Verhandlung im
Februar ergeben wird und der Angeklagte mit einem Geständnis der
Urkundenfälschungen eine mildere Strafe bekommt aber auch wie ein
Nichtbehinderter bestraft wird: Beobachter re-chnen mit 10 Monaten Knast auf
Bewährung? Dieter Geissbauer |