Gültigkeits-Dauer des Führerscheins für höchsten 15 Jahre:
19. Januar 2013: EU-Richtlinie in nationales
Recht umgesetzt:Keine lebenslange Lappen 

Nach Ablauf der Gültigkeit muß neues Führerscheindokument
bei Führerscheinstellen in Kreisverwaltung beantragt werden

Abzocke in der Führerscheinstelle bei der Umschreibung für mehr als 20 € nur wegen EU-Recht?             AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Für alle, die vor dem 19. Januar 2013 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, hat dieser Stichtag keine Bedeutung. Sie dürfen ihre Fahrerlaubnis auch künftig im bisherigen Umfang nutzen und müssen das Dokument nicht umtauschen. Das Führerscheinrecht ändert sich Mitte Januar 2013: Am 19. Januar 2013 tritt die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft. Darauf weist das Landratsamt Ostalbkreis in einer Pressemeldung hin.

Noch kann man Karten-Führerscheine in Ruhe umschreiben lassen.
Das Inkrafttreten der geänderten Fahrerlaubnis-Verordnung, mit der die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, hat dennoch ein paar Änderungen zur Folge. So dürfen ab dem 19. Januar 2013 nur noch Führerscheindokumente mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt werden. Befristet wird nicht die Fahrerlaubnis selbst, sondern lediglich das Führerscheindokument. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Führerscheindokument bei den Führerscheinstellen der Landkreisverwaltung beantragt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild.

Die "Scheckkarten-Führerscheine" müssen
bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden

Für die Antragstellung werden ein biometrisches Lichtbild, der Führerschein sowie ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Gebühr beträgt 24,- Euro. Bislang keine Umtauschpflicht für Alt-Dokumente! Eine Pflicht zum Umtausch eines Alt-Führerscheins - egal ob grau, rosa oder der Scheckkartenführerschein - gibt es derzeit nicht. Allerdings müssen bis spätestens zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine den Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechen. Das bedeutet, dass Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden - und damit auch die bislang ausgegebenen Scheckkarten-führerscheine -, bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden müssen.

Der Umtausch wird derzeit nicht von Eignungsüberprüfungen gesundheitlicher oder sonstiger Art abhängig gemacht. Für Fahrerlaubnisse der Klassen C und D (Lkw und Bus) bleibt es bei der 5-jährigen Gültigkeit der Fahrerlaubnis verbunden mit den Anforderungen zur Verlängerung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Da der Umtausch der sehr großen Zahl von Alt-Führerscheinen bei der Bundesdruckerei und den Fahrerlaubnisbehörden erhebliche Kapazitäten erfordert, ist bereits ab 2018 der Beginn der Umt-auschpflicht angedacht, damit ein Abschluss bis 2033 gewährleistet ist.

Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung betreffen die Neuordnung der Zweiradklassen, den Stufenzugang zu den Zweirad-klassen und das Mindestalter sowie Neuregelungen für Trikes. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) stellt Informationen zu dem ab 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisrecht gibt es kostenlos im Internet unter der Adresse http://www.bmvbs.de/Fuehrerschein2013 oder unter der Adresse www.bmvbs.de/Fuehrerschein2013

Ein Flyer des BMVBS mit weiteren Informationen ist bei den Führer-scheinstellen des Landratsamts ausgelegt. Weitere Auskünfte erteilen die Führerscheinstellen des Ostalbkreises in Aalen, Tel. 07361 503-1536 und -1542 und in Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171 32-4321 und 4322 zu den üblichen Sprechzeiten.