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Gültigkeits-Dauer des
Führerscheins für höchsten 15 Jahre:
19. Januar 2013: EU-Richtlinie in nationales
Recht umgesetzt:Keine lebenslange Lappen
Nach Ablauf der Gültigkeit muß neues Führerscheindokument
bei Führerscheinstellen in Kreisverwaltung beantragt werden

Abzocke in der Führerscheinstelle
bei der Umschreibung für mehr als 20 € nur wegen EU-Recht?
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Für alle, die vor
dem 19. Januar 2013 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, hat dieser Stichtag
keine Bedeutung. Sie dürfen ihre Fahrerlaubnis auch künftig im bisherigen
Umfang nutzen und müssen das Dokument nicht umtauschen. Das
Führerscheinrecht ändert sich Mitte Januar 2013: Am 19. Januar 2013 tritt
die 3. EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft. Darauf weist das Landratsamt
Ostalbkreis in einer Pressemeldung hin.

Noch kann man
Karten-Führerscheine in Ruhe umschreiben lassen.
Das Inkrafttreten der geänderten Fahrerlaubnis-Verordnung, mit der die
EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, hat dennoch ein paar
Änderungen zur Folge. So dürfen ab dem 19. Januar 2013 nur noch
Führerscheindokumente mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt
werden. Befristet wird nicht die Fahrerlaubnis selbst, sondern lediglich das
Führerscheindokument. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues
Führerscheindokument bei den Führerscheinstellen der Landkreisverwaltung
beantragt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von
Namen und Lichtbild.
Die
"Scheckkarten-Führerscheine" müssen
bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden
Für die Antragstellung werden ein biometrisches Lichtbild, der
Führerschein sowie ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
benötigt. Die Gebühr beträgt 24,- Euro. Bislang keine Umtauschpflicht für
Alt-Dokumente! Eine Pflicht zum Umtausch eines Alt-Führerscheins - egal ob
grau, rosa oder der Scheckkartenführerschein - gibt es derzeit nicht.
Allerdings müssen bis spätestens zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine den
Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechen. Das bedeutet, dass Führerscheine,
die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden - und damit auch die bislang
ausgegebenen Scheckkarten-führerscheine -, bis spätestens zum 19. Januar
2033 umgetauscht werden müssen.

Der Umtausch wird derzeit nicht von Eignungsüberprüfungen gesundheitlicher
oder sonstiger Art abhängig gemacht. Für Fahrerlaubnisse der Klassen C und D
(Lkw und Bus) bleibt es bei der 5-jährigen Gültigkeit der Fahrerlaubnis
verbunden mit den Anforderungen zur Verlängerung nach der
Fahrerlaubnis-Verordnung.
Da der Umtausch der sehr großen Zahl von Alt-Führerscheinen bei der
Bundesdruckerei und den Fahrerlaubnisbehörden erhebliche Kapazitäten
erfordert, ist bereits ab 2018 der Beginn der Umt-auschpflicht angedacht,
damit ein Abschluss bis 2033 gewährleistet ist.
Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung betreffen die Neuordnung der
Zweiradklassen, den Stufenzugang zu den Zweirad-klassen und das Mindestalter
sowie Neuregelungen für Trikes. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) stellt Informationen zu dem ab 19. Januar 2013
geltenden Fahrerlaubnisrecht gibt es kostenlos im Internet unter der Adresse
http://www.bmvbs.de/Fuehrerschein2013 oder unter der Adresse
www.bmvbs.de/Fuehrerschein2013
Ein Flyer des BMVBS mit weiteren Informationen ist bei den
Führer-scheinstellen des Landratsamts ausgelegt. Weitere Auskünfte erteilen
die Führerscheinstellen des Ostalbkreises in Aalen, Tel. 07361 503-1536 und
-1542 und in Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171 32-4321 und 4322 zu den üblichen
Sprechzeiten. |