Grund: Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (NO2)
Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette
in der Umweltzone Gmünd ab 1. Januar 2013

Luftreinhalteplan für Stadt Schwäbisch Gmünd fortgeschrie-
ben: Wer mit Rot-Plakette fährt muss 40 € Bußgeld bezahlen

Schwäbisch Gmünd.
Fahrzeuge mit gelber Plakette dürfen ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr durch die Schwäbisch Gmünder Umweltzone fahren. Darauf weist jetzt bereits der Geschäftsbereich Straßenverkehr des Landratsamts Ostalbkreis hin. Für Fahrzeuge mit roter Plakette gilt dieses Verbot schon seit Anfang 2012. Grund für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Schwäbisch Gmünd durch das Regierungspräsidium Stuttgart und damit für die weitere Verschärfung der Fahrverbote sind die in den Jahren 2009 bis 2011 gemessenen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). Um die Luftqualität dauerhaft zu verbessern, hat das Regierungspräsidium jetzt als weit-ergehende Luftreinhaltemaßnahme ab 1. Januar 2013 ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette festgesetzt.

Wer also noch eine gelbe Umweltplakette besitzt und nach dem 1. Januar 2013 weiterhin in Umweltzonen wie Schwäbisch Gmünd ein-fahren möchte, sollte seine veraltete Abgastechnik im Fachbetrieb nachrüsten lassen, rät das Landratsamt. Ob und welche Nachrüstsysteme für ein Fahrzeug verfügbar sind, darüber infor-mieren die bundesweiten Datenbanken der argetp21 von TÜV und DEKRA sowie der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ). Nach wie vor gilt der Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme", d. h. sobald eine Nachrüstung möglich ist, kann keine Ausnahme-genehmigung erteilt werden.

Deshalb muss beim Erstantrag wie auch beim Folgeantrag eine aktuelle Bescheinigung nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV (Kennzei-chnungsverordnung) eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation vorgelegt werden. Eine Bescheinigung einer amtlich anerkannten KfZ-Werkstatt zur Durchführung der Abgasuntersuchung kann inzwischen vom Landratsamt nicht mehr anerkannt werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrzeugen ohne oder mit roter Plakette über den 31.12.2012 hinaus grund-sätzlich nicht mehr möglich. Rechtlich zulässig sind in begründeten Einzelfällen allenfalls sogenannte Härtefallregelungen und dies auch nur, wenn das Fahrzeug ohne Plakette erstmals vor dem 1. November 2007 und das Fahrzeug mit roter Plakette erstmals vor dem 1. Januar 2010 auf den jetzigen Halter zugelassen wurde. Auch bei Fahrzeugen mit gelber Plakette gilt der Termin 1. Januar 2010, Ausnahmegenehmigungen sind hier allerdings auf schriftlichen Antrag möglich für die Dauer von maximal einem Jahr. Das Landratsamt rät deshalb dringend, beim Fahrzeugkauf darauf zu achten, dass für das Fahrzeug eine Feinstaubplakette erteilt ist oder dieses zumindest auf Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) nachge-rüstet werden kann. Das erforderliche Antragsformular kann im Internet unter www.ostalbkreis.de, Rubrik Landratsamt/ Straß-enverkehr/Aktuelles, unter „Umweltzonen und Fahrverbote ab 01.03.2008" abgerufen werden. Anträge nehmen die Kfz-Zulassungsstellen in Schwäbisch Gmünd, Aalen, Bopfingen und Ellwangen entgegen. Telefonische Auskünfte gibt die Zulassungsstelle Schwäbisch Gmünd, Thomas Hartmann (Telefon 07171 32-4306), Marlies Boffa (Telefon 07171 32-4302) oder Ilona Pfluger (Telefon 07171 32-4308).

Wie bislang betragen die Gebühren für die Erteilung von Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone Schwäbisch Gmünd

  • für private Antragsteller:
    Bis drei Monate 25,-- Euro; ein Jahr 50,-- Euro; für jedes weitere Fahrzeug 25,-- Euro. -

  • für gewerbliche Antragsteller:
    Bis drei Monate 50,-- Euro; ein Jahr 100,-- Euro; für jedes weitere Fahrzeug 50,-- Euro -

Nach wie vor dürfen Fahrzeuge zum Zweck der Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzeitkennzeichen, mit rotem Kenn-zeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV gemäß der seit 1. Januar 2010 geltenden Allgemeinverfügung die Umweltzone der Stadt Schwäbisch Gmünd befahren. Dies gilt auch in allen anderen Umweltzonen Baden-Württembergs. Wer in einer Umweltzone ohne Plakette oder erteilte Ausnahme fährt, der riskiert übrigens 40,- Euro Bußgeld und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.