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Grund: Überschreitungen
der Immissionsgrenzwerte (NO2)
Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette
in der
Umweltzone Gmünd ab 1. Januar 2013
Luftreinhalteplan für Stadt
Schwäbisch Gmünd fortgeschrie-
ben: Wer mit Rot-Plakette fährt muss 40 € Bußgeld bezahlen

Schwäbisch Gmünd. Fahrzeuge mit gelber Plakette dürfen ab dem 1.
Januar 2013 nicht mehr durch die Schwäbisch Gmünder Umweltzone fahren.
Darauf weist jetzt bereits der Geschäftsbereich Straßenverkehr des
Landratsamts Ostalbkreis hin. Für Fahrzeuge mit roter Plakette gilt dieses
Verbot schon seit Anfang 2012. Grund für die Fortschreibung des
Luftreinhalteplans für die Stadt Schwäbisch Gmünd durch das
Regierungspräsidium Stuttgart und damit für die weitere Verschärfung der
Fahrverbote sind die in den Jahren 2009 bis 2011 gemessenen Überschreitungen
der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). Um die
Luftqualität dauerhaft zu verbessern, hat das Regierungspräsidium jetzt als
weit-ergehende Luftreinhaltemaßnahme ab 1. Januar 2013 ein Fahrverbot für
Fahrzeuge mit gelber Plakette festgesetzt.
Wer also noch eine gelbe Umweltplakette besitzt und nach dem 1. Januar 2013
weiterhin in Umweltzonen wie Schwäbisch Gmünd ein-fahren möchte, sollte
seine veraltete Abgastechnik im Fachbetrieb nachrüsten lassen, rät das
Landratsamt. Ob und welche Nachrüstsysteme für ein Fahrzeug verfügbar sind,
darüber infor-mieren die bundesweiten Datenbanken der argetp21 von TÜV und
DEKRA sowie der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ). Nach wie vor
gilt der Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme", d. h. sobald eine Nachrüstung
möglich ist, kann keine Ausnahme-genehmigung erteilt werden.
Deshalb muss beim Erstantrag wie auch beim Folgeantrag eine aktuelle
Bescheinigung nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV (Kennzei-chnungsverordnung)
eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation
vorgelegt werden. Eine Bescheinigung einer amtlich anerkannten KfZ-Werkstatt
zur Durchführung der Abgasuntersuchung kann inzwischen vom Landratsamt nicht
mehr anerkannt werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrzeugen ohne oder
mit roter Plakette über den 31.12.2012 hinaus grund-sätzlich nicht mehr
möglich. Rechtlich zulässig sind in begründeten Einzelfällen allenfalls
sogenannte Härtefallregelungen und dies auch nur, wenn das Fahrzeug ohne
Plakette erstmals vor dem 1. November 2007 und das Fahrzeug mit roter
Plakette erstmals vor dem 1. Januar 2010 auf den jetzigen Halter zugelassen
wurde. Auch bei Fahrzeugen mit gelber Plakette gilt der Termin 1. Januar
2010, Ausnahmegenehmigungen sind hier allerdings auf schriftlichen Antrag
möglich für die Dauer von maximal einem Jahr. Das Landratsamt rät deshalb
dringend, beim Fahrzeugkauf darauf zu achten, dass für das Fahrzeug eine
Feinstaubplakette erteilt ist oder dieses zumindest auf Schadstoffklasse 4
(grüne Plakette) nachge-rüstet werden kann. Das erforderliche
Antragsformular kann im Internet unter
www.ostalbkreis.de,
Rubrik Landratsamt/ Straß-enverkehr/Aktuelles, unter „Umweltzonen und
Fahrverbote ab 01.03.2008" abgerufen werden. Anträge nehmen die
Kfz-Zulassungsstellen in Schwäbisch Gmünd, Aalen, Bopfingen und Ellwangen
entgegen. Telefonische Auskünfte gibt die Zulassungsstelle Schwäbisch Gmünd,
Thomas Hartmann (Telefon 07171 32-4306), Marlies Boffa (Telefon 07171
32-4302) oder Ilona Pfluger (Telefon 07171 32-4308).
Wie bislang betragen die Gebühren für die Erteilung von Ausnahmen vom
Fahrverbot in der Umweltzone Schwäbisch Gmünd
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für private Antragsteller:
Bis drei Monate 25,-- Euro; ein Jahr 50,-- Euro; für jedes weitere
Fahrzeug 25,-- Euro. -
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für gewerbliche Antragsteller:
Bis drei Monate 50,-- Euro; ein Jahr 100,-- Euro; für jedes weitere
Fahrzeug 50,-- Euro -
Nach wie vor dürfen Fahrzeuge zum Zweck
der Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzeitkennzeichen, mit
rotem Kenn-zeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV
gemäß der seit 1. Januar 2010 geltenden Allgemeinverfügung die Umweltzone
der Stadt Schwäbisch Gmünd befahren. Dies gilt auch in allen anderen
Umweltzonen Baden-Württembergs. Wer in einer Umweltzone ohne Plakette oder
erteilte Ausnahme fährt, der riskiert übrigens 40,- Euro Bußgeld und
zusätzlich einen Punkt in Flensburg. |