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Gesundheitsdezernent
Walter gegenüber der AIZ am 11.1.11:
2011 noch keinen Fall von
Schweinegrippe auf der Ostalb: "Trotzdem Grippe-Impfung!"
Letztes Jahr gab es fünf Fälle und 2009
über 600 Fälle: "In der
normalen Grippe-Impfung auch gegen Schweinegrippe drin"

Gesundheitsdezernent Dr. Walter (rechts) empfiehlt allen Bürgern der Ostalb
sich jetzt gegen Grippe impfen zu lassen, weil in der Grippe-Impfung auf auf
der gesamten Ostalb die Impfung gegen die Schweinegrippe enthalten ist.
AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen.
Gesundheitsdezernent Dr. Walter hat auf Anfrage der AIZ am 11. Januar
2011 festgestellt: "Dieses Jahr wurden dem Gesundheitsamt Ostalbkr-eis noch
kein einziger Fall von soge-nannter Schweinegrippe gemeldet. Das wird sich
aber sicherlich noch ändern: Deshalb empfiehlt das Gesundheitsamt
Ostalbkreis dringendst allen Bürgern im Ostalbkreis vorsorglich sich
beim Arzt die Gippe-Impung verabreichen zu lassen.

Die
Schweinegrippe: Auf der Ostalb im Moment noch kein Thema.
Denn darin
enthalten ist auch die Impfung gegen die im Volksmund genannte Schweine-Grippe. Nur so können wir auf der Ostalb erreichen dass keine Fälle
auftreten! Denn im letzten Jahr hat es noch fünf Fälle (2010 und 2011 keine
Todesfälle auf der Ostalb) und im schlimmen Jahr über 600 Fälle auf der
Ostalb gegeben. DG

„Betriebliche
Pandemieplanung" um Erfahr-
ungen mit der Neuen Influenza H1N1 ergänzt
Aalen/Stuttgart. Die alljährlich auftre-tende saisonale Grippewelle
ist wieder da. Auch wenn sie keine Pandemie ist, so erinnert sie uns daran,
dass eine Grippepandemie für viele Unternehmen weit reichende Folgen haben
kann, zum Beispiel wenn viele Mitarbeiter erkranken oder Kunden ausbleiben.
Aus diesem Grund bringt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophen-hilfe (BBK) zusammen mit dem Landesgesundheitsamt
Baden-Württem-berg im Regierungspräsidium Stuttgart (LGA) eine Neuauflage des
Handbuches „Betriebliche Pandemieplanung“ heraus.
Das Buch soll Unternehmen
für den Pandemiefall sensibilisieren und sie bei der Erarbeitung von
betrieblichen Pandemieplänen unterstützen. Vor allem mittlere und größere
Unternehmen und insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen werden
durch das Handbuch angesprochen. Sie erhalten beispielsweise Empfehlungen
zum Arbeits- und Expositionsschutz von Mitarbeitern oder was geschieht, wenn
wichtige Lieferanten ausfallen.

Die Neuauflage ergänzt die zahlreichen
Checklisten, Verhaltensem-pfehlungen, Vorsorgemaßnahmen und
Hintergrundinformationen der ersten Ausgabe um Erfahrungen mit der Neuen
Influenza („Schweinegrippe“). In die umfangreichen Überarbeitungen sind auch
die Themen staatliches Eingriffsrecht und arbeitsrechtliche Aspekte im
Pandemiefall eingeflossen. Dazu zählen Angaben zu Regelungen von
Abwesenheitszeiten, vertraglichen Gestaltungsformen für die Nutzung von
Leiharbeitnehmern und Subunternehmen oder dem Umgang mit Infektionen, die am
Arbeitsplatz erworben werden.
Das staatliche Eingriffsrecht im Pandemiefall
umfasst eine Reihe von Regelungen, mit denen der Staat Rahmenbedingungen
schaffen und zur Abwehr konkreter Gefahren beitragen will. Hierzu gehören
Gesetze von der vorbeugenden Pandemievorsorge bis hin zur
Katastrophenbekämpfung in der Pandemie. Laut Prof. Dr. Günter Schmolz,
Leiter des LGA, fordert die Influenza nach wie vor ihre Opfer. „Das
bedeutet, auch zukünftig auf der Hut zu sein und Vorbereitungen zu treffen,
um die Auswirkungen einer neuerlichen Pandemie so klein zu halten, wie wir
das vermögen“.
Auch BBK-Präsident Christoph Unger weist darauf hin, dass die schnelle
Ausbreitung der Neuen Influenza A/H1N1, die die WHO im Juni 2009 zum
Ausrufen der Pandemie-Stufe 6 veranlasste, die Notwendigkeit für adäquate
Vorsorgemaßnahmen gezeigt hat. Die erste Ausgabe des Handbuchs „Betriebliche
Pandemieplanung“ erschien 2008. Die Neuauflage kann kostenlos beim Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe per E-Mail unter der Adresse
bestellservice@bbk.bund.de werden. Online steht
es unter der Adresse
http://www.gesundheitsamt-bw.de zur Verfügung.
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