Gesundheitsdezernent Walter gegenüber der AIZ am 11.1.11:
2011 noch keinen Fall von Schweinegrippe auf der Ostalb: "Trotzdem Grippe-Impfung!"
Letztes Jahr gab es fünf Fälle und 2009 über 600 Fälle: "In der
normalen Grippe-Impfung auch gegen Schweinegrippe drin"


Gesundheitsdezernent Dr. Walter (rechts) empfiehlt allen Bürgern der Ostalb sich jetzt gegen Grippe impfen zu lassen, weil in der Grippe-Impfung auf auf der gesamten Ostalb die Impfung gegen die Schweinegrippe enthalten ist.              AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen.
Gesundheitsdezernent Dr. Walter hat auf Anfrage der AIZ am 11. Januar 2011 festgestellt: "Dieses Jahr wurden dem Gesundheitsamt Ostalbkr-eis noch kein einziger Fall von soge-nannter Schweinegrippe gemeldet. Das wird sich aber sicherlich noch ändern: Deshalb empfiehlt das Gesundheitsamt Ostalbkreis dringendst allen Bürgern  im Ostalbkreis vorsorglich sich beim Arzt die Gippe-Impung verabreichen  zu lassen.

Die Schweinegrippe: Auf der Ostalb im Moment noch kein Thema.  
Denn darin enthalten ist auch die Impfung gegen die im Volksmund genannte Schweine-Grippe. Nur so können wir auf der Ostalb erreichen dass keine Fälle auftreten! Denn im letzten Jahr hat es noch fünf Fälle (2010 und 2011 keine Todesfälle auf der Ostalb) und im schlimmen Jahr über 600 Fälle auf der Ostalb gegeben. DG

„Betriebliche Pandemieplanung" um Erfahr-
ungen mit der Neuen Influenza H1N1 ergänzt

Aalen/Stuttgart. Die alljährlich auftre-tende saisonale Grippewelle ist wieder da. Auch wenn sie keine Pandemie ist, so erinnert sie uns daran, dass eine Grippepandemie für viele Unternehmen weit reichende Folgen haben kann, zum Beispiel wenn viele Mitarbeiter erkranken oder Kunden ausbleiben. Aus diesem Grund bringt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen-hilfe (BBK) zusammen mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württem-berg im Regierungspräsidium Stuttgart (LGA) eine Neuauflage des Handbuches „Betriebliche Pandemieplanung“ heraus.

Das Buch soll Unternehmen für den Pandemiefall sensibilisieren und sie bei der Erarbeitung von betrieblichen Pandemieplänen unterstützen. Vor allem mittlere und größere Unternehmen und insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen werden durch das Handbuch angesprochen. Sie erhalten beispielsweise Empfehlungen zum Arbeits- und Expositionsschutz von Mitarbeitern oder was geschieht, wenn wichtige Lieferanten ausfallen.

Die Neuauflage ergänzt die zahlreichen Checklisten, Verhaltensem-pfehlungen, Vorsorgemaßnahmen und Hintergrundinformationen der ersten Ausgabe um Erfahrungen mit der Neuen Influenza („Schweinegrippe“). In die umfangreichen Überarbeitungen sind auch die Themen staatliches Eingriffsrecht und arbeitsrechtliche Aspekte im Pandemiefall eingeflossen. Dazu zählen Angaben zu Regelungen von Abwesenheitszeiten, vertraglichen Gestaltungsformen für die Nutzung von Leiharbeitnehmern und Subunternehmen oder dem Umgang mit Infektionen, die am Arbeitsplatz erworben werden.

Das staatliche Eingriffsrecht im Pandemiefall umfasst eine Reihe von Regelungen, mit denen der Staat Rahmenbedingungen schaffen und zur Abwehr konkreter Gefahren beitragen will. Hierzu gehören Gesetze von der vorbeugenden Pandemievorsorge bis hin zur Katastrophenbekämpfung in der Pandemie. Laut Prof. Dr. Günter Schmolz, Leiter des LGA, fordert die Influenza nach wie vor ihre Opfer. „Das bedeutet, auch zukünftig auf der Hut zu sein und Vorbereitungen zu treffen, um die Auswirkungen einer neuerlichen Pandemie so klein zu halten, wie wir das vermögen“.

Auch BBK-Präsident Christoph Unger weist darauf hin, dass die schnelle Ausbreitung der Neuen Influenza A/H1N1, die die WHO im Juni 2009 zum Ausrufen der Pandemie-Stufe 6 veranlasste, die Notwendigkeit für adäquate Vorsorgemaßnahmen gezeigt hat. Die erste Ausgabe des Handbuchs „Betriebliche Pandemieplanung“ erschien 2008. Die Neuauflage kann kostenlos beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe per E-Mail unter der Adresse bestellservice@bbk.bund.de werden. Online steht es unter der Adresse http://www.gesundheitsamt-bw.de  zur Verfügung.