LESERBRIEFE an AIZ ungekürzt zu aktuellen Ostalb-Themen  
"Verhalten ist gesetzeswidrig: verpflichtet zu Schadensersatz"

ARGE-ABO-Ostalbkreis verweigert Leistung-en nach SGB II betroffenen Hilfeempfängern
Lieber große Ostalb-Klage-Flut bei Sozialgerichten um der
Gerechtigkeit Willen als weiter in Print-Presse zu schweigen

Hier geschehen die Ungerechtigkeiten: Im ehemaligen Schweste-rinnen-Wohnheim in der Hopfenstraße in Aalen: Die bestgehass-teste Stelle der ABO bei Ostalb-Bürgern.   AIZ-Fotos: D. Geissbauer
Aalen/Stödtlen.
Zu Ihrer Berichterstattung über die ABO im Ostalbkreis (Button): Aufgrund des öffenlichen Interesses an den aktuellen Entwicklungen im Bezug auf die Regelungen im SGB II ( Hartz IV Gesetze ) möchte ich Ihren Leserinnen und Lesern folgende Zusatz- Informationen zuleiten: Es steht außer Frage, dass seitens der Geschäftsleitung der ARGE-ABO-Ostalbkreis bewußt Leistun-gen nach dem SGB II den betroffenen Hilfeempfängern vorenthalten werden.

Nebenan das "Gottwaldt-Ablehnungs-Domizil" wie die Ärmsten der Armen diese Stelle nennen, die schon den ZDF-Hammer des Jahres zurecht verliehen bekam u. weiter so werkelt u. Gerichte beschäftigt.
Dieses Verhalten ist gesetzeswidrig und verpflichtet zum Schad-ensersatz ! Diese Verhalten ist in allen ARGEn/Jobcentern bundesweit anzutreffen

Die Massenmedien - auch die Printpresse auf der Ostalb - berichten leider nur teilweise von den in Karlsruhe anhängigen Verfahren um keine Klagenflutwelle in den Sozialgerichten zu erzeugen

Betroffene müssen vor Ablauf dieses Jahres Überprüfungsanträge auf
Nachzahlung von Sozialleistungen stellen , nur so ist die Nachzah-lung von vorenthaltenen Leistungen seit 2005 möglich ! Dementsprechende Überprüfungsanträge können hier herunter geladen werden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ 2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

Wir bitten Sie diesen Leserbrief abzudrucken und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben Ihre berechtigten Forderungen gegen die
ARGE -ABO-Ostalkreis einzufordern .

Ferner sollten Sie folgende vorbildlichen Presse-Informationen der AIZ weitergeben: http://www.aaleninfo.de/button/abo.htm

Für weiter Informationen auch Ihrer Leserschaft stehe ich Ihnen gerne unter Telefon 07964-5039927 oder per Mail unter der Adresse hartz-iv-hilfe@web.de zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen und Dank:
Joerg-Michael Schwarz
Talstrasse 8
73495 Stödtlen-Regelsweiler