Im Knast wird nicht mehr Golf gespielt:
Keine
Privilegien für Golf-Spieler aus Adelmannsfelden: Ein
unbelehrbarer Beklagter heute vor dem AG Aalen
Beklagter Golfspieler sollte den von ihm
verursachten Schaden aus der Portokasse bezahlen oder sammeln
Von Dieter Geissbauer
Aalen. Ein unwürdiges Schauspiel
bot heute morgen der Beklagte des Golfclubs bei Adelmannsfelden, der mit einem
kleinen Golfball einen Schaden von ca. 2000.- DM an einem Auto verursacht hatte
und dafür nicht einstehen will.![]()
Eigentlich hätte man von einem verantwortungsbewussten Golfspieler heute erwartet, dass er sich formgerecht beim Geschädgten entschuldigt und den Schaden von insgesamt ca. 5.0000.- DN aus der Portokasse bezahlt und sich nicht darauf beruft, "der Prozess wird weitergehen", weil sicherlich seine Rechtsschutz-Versicherung nicht mit dem zu erwartenden Urteil von Amtsrichter Grimm einverstanden sein werde, obwohl sich Richter Grimm auf ein höchstrichterliches Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm bezog.
Der in feinem Anzug, Krawatte und makellosen outfit heute im Gerichtssaal anwesende Beklagte muss sich nämlich auch vor Augen führen lassen, was bei diesem verquerten Golfschkag hätte passieren können: Der Ball häte mit einer hohen Geschwindigkeit nicht das Auto des Klägers getroffen, sondern den auf dem Rad zum Holzkauf auf öffentlichem Weg fahrenden Kläger und ihn am Kopf getroffen. Aolch ein Ball hätte den etwa 70-jährigen Kläger sogar töten können.
Angesichts dieser todernsten Sachlage ist es nicht nachvollziehbar, dass der Beklagte die zum Teil mahnendenden Worte von Amtsrichter Grimm sich nicht zu Herzen nahm und versuchte, den Sachverhalt umzukehren: Der Autofahrer habe auch Rücksicht auf die Golfspieler zu nehmen etwa nach dem Motto, wenn ein Golfsspieler in sicht ist, einfach nicht weiterfahren oder hupen. Schliesslich würden sich entlang des Weges, der durch den Golfplatz führt, Hinweisschilder befinden, dass hier Golf gespielt wird.
Damit wies der Beklagte hartnäckig die von Amtsrichter Grimm zuerst festgestellte "Fahrlässigkeit" des Golfspielers zurück. Damit hat er aber nichts erreicht, denn Amtsrichter Grimm versprach wohl, diesen Gesichtspunkt der "Mitschuld" des Geschädigten wohl bei der Urteilsfindung mit zu berücksichtigen. Aber es kann davon ausgegangen werden, dass gerade dieser Beklagten-Einwand den Anlass dazu sein wird, dass Amtsrichter Grimm das "Urteil des Jahres 2001" verfasst und darin in seiner ihm eigenen auch humorvollen schwäbischen Art darüber auslässt. Wir werden über dieses Urteil berichten, das mit Spannung am Donnerstag, 1.Februar um 10 Uhr in Saal 003 im AG Aalen verkündet wird.
Würde man nämlich das Argument Mitschuld bejahen, so könnte jeder Schütze drauf losschießen, egal ob sich vor seiner Flinte in einer Senke ein Mensch befindet, oder wenn der Tennisball eines Tennisspieler eine Scheibe zertrümmert, müßte diese "höhere Gewalt" der Geschädigte selbst bezahlen. Das wäre totales Unrecht, das vom Beklagten heute eingefordert wurde.
Der Beklagte sollte - wie dies der Geschädigte heute vor Gericht eindrucksvoll getan hat - Gott danken, dass nicht mehr als eine Beule am Auto passiert ist und keine Menschen bei diesem Golfschlag zu Schaden kamen. Er sollte einmal darüber nachdenken, daß jeder Schläger eine besondere Verantwortung jat und Rücksicht auf andere nehmen muss - auch auf andere Golfspieler. Ansonsten wäre abzusehen, dass auf dem Tennisplatz bei Adelmannsfelden demnächst auch verletzte und vielleicht tödliche Unfälle zu beklagen sind.
Eigentlich schade, dass der Beklagte heute morgen den Ernst seiner Tat - die nicht beabsichtigt war - erkennen wollte. Wenn er dies auch in Zukunft nicht nachholt, wird er vielleicht eines Tages nicht mehr wegen Sachbeschädigung bzw. Zahlung des Schadens, sondern wegen Körperverletzung vor dem Aalener Strafrichter stehen im Knast gibt es dann keinen Golfplatz mehr.
Also: Portokasse öffnen oder im Golfclub sammeln und Schaden begleichen und sich formgerecht beim Geschädigten entschuldigen, der heute eindrucksvoll klar machte, dass er aus dem Missgeschick des beklagten Golfschlägers keinen finanziellen Vorteil hat, sondern nur seinen entstandenen Schaden bezahlt haben will.