"Restrisiko des Spielers"
Golf-Fall: Zitate aus dem Aalener Gerichts-Saal
Unglaublich aber wahr: Das wurde heute morgen im Prozess in allem Ernst leidenschaftlich vorgetragen

Notiert von Dieter Geissbauer

Aalen. Die heutige Verhandlung des spektakulären Golf-Falles aus Adelmannsfelden im Saal 003 des Amtsgerichtes Aalen war gespickt von Meinungen und Vorschlägen, die wir als Zitate wiedergeben:

"Der hätte ja auch hupen können"

Richter Grimm auf den Vorwurf "Mitschuld des Klägers": "Der hätte ja auch hupen können, sodass Golfer wissen, jetzt nicht zuschlagen. Dann wäre aber auch ein Schild notwendig 'Autofahrer bei Befahren des öffentlichen Weges bitte hupen' - dann wäre die Sonntags-Ruhe hin. Dann wäre dies ein Mitverschulden-Fall."

Ausgerechnet ein solch kleiner Ball trifft ein Auto

Amtsrichter Grimm: "Ausgerechnet ein solch kleiner Golfball trifft ein Auto. Golfspieler haben keinen Vorrang vor dem öffentlichen Verkehr!"

Das ist eben das Restrisiko des Golf-Spielers

Zum Beispiel gleiche Gefahren bei "Tennisplätzen im Ostalbkreis" des Beklagten-Anwaltes Amtsrichter Grimm: "Wenn ein Tennisball eine Scheibe trifft, würde dies bezahlt. Das ist eben das Restrisiko des Spielers".

Öffentlicher Weg: Golfplatz herum gebaut

Zum Vorwurf des Beklagten, dass der Geschädigte ausgerechnet diese Strasse zum Holzeinkauf und nicht die Straßen-Alternative von der anderen Seite her benutzte Amtsrichter Grimm: "Der öffentliche Weg war da und dann einer den Golfplatz herum gebaut".

Niemand hat Recht etwas in die Luft zu schießen

Amtsrichter Grimm: "Ich weiß nicht, dass irgend jemand das Recht hat, etwas in die Luft zu schießen und Schaden anrichtet, auch wenn das Auto in der Senke stand. Golfer haben keine Privilegien".

kann ja auch ein Gewehr nehmen und schießen

Amtsrichter Grimm zu dem Vorwurf der Beklagten-Seite, auf einem Golf- oder Tennisplatz müsse immer mit Gefahren gerechnet werden: "Er (der Beklagte) kann ja auch ein Gewehr nehmen und sagen, ich weiß nicht, wohin ich schieße. Es gibt kein Recht, irgendwann und irgendwas irgendwo hinzuschießen, auch wenn dies auf dem Golfplatz geschah".

Beklagte: "Grundsätzlich tut es mir leid"

Der Beklagte: "Grundsätzlich tut es mir leid. In diesem Fall war es höhere Gewalt. Der Ball lag da, ich sehe nach links und nach rechts und habe kein Auto gesehen. Erst als das Auto während des Ballfluges auftauchte, war nichts mehr zu ändern".

Dann muss man eben den Golf-Sport verbieten

Der Beklagte zur Grundsatzfrage "fahrlässig": "´Dann muss man den Sport verbieten, nicht ausführen".

Sport Vorrecht vor dem Schutz des Menschen?

Darauf Amtsrichter Grimm: "Hat der Sport Vorrecht vor dem Schutz des Menschen? Darauf der Beklagte: "Nein". Dazu der gute Rat des Richters: "Man muss eben immer auf Sicht spielen!"

Oder man muss eine Golf-Fahne jeweils hochziehen

Der Anwalt des Beklagten ebenfalls zur Richter-Feststellung "fahrlässiges Golfspielen": "Der Ball hätte ja auch einen Mitspieler treffen können". Darauf Richter Grimm: "Oder man muss eine Golf-Fahne jeweils hochziehen, wenn einer spielt. Aber das ist nicht meine Sache".