Exclusive AIZ-Gerichts-Berichte AKTUELL:

Von Gegenseite "gelogen, dass sich Gerichts-Balken biegen":
Mit Vergleich endete nach über einem Jahr
Rechtsstreit Mercedes gegen "Gold-Roller"

Drei Richter zeigten sich einig: Die Urteile der Amtsrichter aus
Aalen werden nur noch aufgehoben wenn's Rechtsfehler gibt

Aalen. Es ist  laut Richter des Land-gerichtes Ellwangen Rechtsprechung des Bundesgerichtes, dass nur noch Urteile wie hier zum Beispiel des Zivilrichters S. beim Amtsgericht Aalen rechtsfehlerhaft sind aufgehoben werden dürfen. Deshalb konnte es für den Mercedes-Fahrer als
Kläger keinen 100%-igen Erfolg geben, aber die Richter haben mit Taschenrechnern nachgerechnet, dass die etwa über 400 € dem Kläger zugesprochene Kosten für die Reparatur seines Mercedes (gesamt 1.500 € also Schrott) auf 624 € erhöht werden. (AZ: Amtsgericht Aalen Schmerzensg-eld-Klage gegen den Mofafahrer der 275 € zugesprochen bekam  2 C 425/13) und vor dem Land-gericht in Ellwangen am Mittwoch 2. Oktober 2013 AZ: 1 S 78/13). Schließlich habe der Mercedes-Fahrer durch den neuen TÜV nachgewiesen, dass sein Fahrzeug zu 100 % in ordnungsgemäßen zustand war, aber auf der anderen Seite durch Zeugen die im Mercedes saßen vor dem Amtsrichter zwar bestätigt wurde dass sie in der Hegelstraße in Aalen "kein Licht des Mofafahrers sahen und sehen konnten weil er keines an hatte und Wackel-Kontakte vor Gericht zu-gab", aber der Amtsrichter aus Aalen durchaus die rechtliche Möglichkeit habe diese vier Zeugen nicht gegen den Mofa-Fahrer zu werten, weil im Auto sitzende Zeugenaussagen - wie im Aalener Fall geschehen - im Urteil als nicht verwertbar bezeichnet wurden. Was war gesch-ehen (wir berichteten schon mehrfach darüber): Im November 2012 rammte ein Mofa-Fahrer von der Hegelstraße (Vorf-ahrtsstraße) aus einen Mercedes, der von der Hegelstraße in die Hardtstraße einbog. Die Schuldfrage wäre eindeutig gewesen: Der Mercedes-Fahrer trägt 100 % Schuld. Das Problem: Der Mofa-Fah-rer hatte kein Licht an.


Disput zwischen Richter Scheel und dem Beklagten-Anwalt:

Württembergische muss Aalener Kind wegen
Unfall 275 Euro "Schmerzensgeld" bezahlen
Mofafahrer fuhr ohne Licht und Mercedes-Beifahrer hat auf
Richter Scheel sehr glaubwürdig gewirkt: Zwei Zuhörerinnen


Aalen. Im Namen des Volkes hat am Freitag dem 20. September 2013 am "Ende des Gerichtstages" um 11,45 Uhr Amtsrichter  Scheel dem 14-jährigen Kläger 275.- € Schmerzens-geld aus einem bedauerli-chen Unfall zugesprochen plus Zinsen seit fast einem Jahr und zusätzlichen 40 € Kostenersatz zugesproch-en. Die Anwalts- und Gerichtskosten wurden im Urteil im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 C 524/13 gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und wegen des geringen Betrages unter 500 Euro gibt es auch für beide Seiten keine Revision beim Landgericht in Ellwangen. Freude herr-schte bei dem Aalener Jungen über dies-es richterliche Urteil trotz der -Schmerzen die der Bub bei einem Unfall an der Ecke Hegelstraße und Hardtstraße erleiden musste: Vor fast einem Jahr war ein Mercedesfahrer in die Hardtstraße vorschriftsmäßig eingebogen und dabei rammte ein junger Mann Namens G. mit seinem Mofa den Mercedes ungebremst wobei ein Schaden von 3.600 € entstanden ist. Eigentlich wäre die Schuldfr-age klar gewesen: Der Mofafahrer befand sich zwar auf der Vorf-ahrtsstraße, hatte aber an seinem Mofa kein Licht an gehabt, obwohl es an der Unfallstelle schon um 20,30 Uhr fast stockdunkel war, was der Gutachter der DEKRA bei der "Nachstellung" nach wies. Al-so konnte der Mercedes-Fahrer und seine vier Insassen als Zeugen plus dem Buben als Beifahrer der auf 500 € Schmerzensgeld klagte überhaupt nicht sehen. Damit blieb die volle Schuld beim Mofafahrer, der auf Hinweis des Mercedes-Fahrers darauf hin wies, dass der Mofafahrer kein Licht an hatte: Die Polizistin kontrollierte dies nach: Das Vorderlicht des Mofafahrers funktionierte nicht und so war es auch erklärlich, dass die Polizei keinen Zentimeter Bremsspuren vom Mofafahrer gefunden hat, der nach seinen eigenen Angaben mit seinem Moped mit 50 km/h dem Mercedes in die Seite gefahren ist (das Moped ist eigentlich nur für maximal 40 km/h zugelassen weshalb die Betriebserlaubnis erlosch).

 

Die Bürokratie hat es eben schwer und der Kunde staunt nur:
Wegen 30,38 Euro stimmt wieder Kasse der
Stadtwerke Aalen: "Extra Klage gegen SW"
Beklagte hatten den Betrag "auf einer anderen Baustelle ver-
rechnet" aber das ist laut Amtsrichter Scheel "nicht zulässig"


Aalen. Die Bürokratie hat es eben schwer - vielleicht auch bei den Stadtwerken in Aalen: Ein Kundenehepaar aus Aalen hatte dagegen geklagt dass die Stadtw-erke Aalen bei der Schlussab-rechnung feststellten, dass deren Konto noch einen genauen Betrag von 30,38 € ausweist aber dieser Betrag noch im Minus steht also bezahlt werden muss. Also wurde gemahnt und auf der Gegenseite den Stadtwerke mitgeteilt, es bestehe "kein Minus sondern noch ein Guthaben-Betrag von etwa 85 Euro". Dies konnten offensichtlich aber die Stadtwerke Aalen nicht nachvollziehen, zumal sie nicht wissen konnten, dass weitere Konten des Beklagten-Paares bei ihnen bestehen und "auf der and-eren Baustelle" dieser Guthaben-Betrag so still und leise vor sich hin schlummerte, ohne dass dies der Rechnungshof entdeckte oder gar die Stadtwerke selbst. Also war "keine Erbsenzählerei" ange-sagt, sondern Klage der Sta-dtwerke bzw. dessen beauftragten Inkasso-Unternehmen gegen das Ehepaar geboten, denn schließlich muss ja die Kasse der Stadt-werke Aalen auf Heller und Pfennig stimmen. Dass aber beide Partner aneinander vorbei redeten - darauf kam bis dato im Saal 003 des Amtsgerichtes in Aalen zuerst niemand.

 

Trotz drei Zeugen nur 10 % mehr als würden alle auch lügen:
Trotz DEKRA-Sachverständigem 50 zu 50 %
in Güte-Verhandlung wegen "Pfingstfrieden"
Der andere Lügen-Fall in Sachen Hegelstr. wird nun vor dem
Landgericht in Ellwangen mit Ziel 100 % zu null % fortgesetzt


Aalen. Viele Fälle mit Klagen auf Schadenersatz können leider nicht immer im Saal 003 im Amtsgericht Aalen beendet werden: Am Freitag dem 17. März 2013 gab kurz nach 10 Uhr Amtsrichter Scheel in Sachen AIZ-Unfall mit dem Mercedes und Mofafahrer der uns ohne Licht gerammt hatte (AZ: 2 C 67/13) nachdem die Güteverhandlung be-reits gescheitert war  am 17.5. das Urteil - wie erwartet - bekannt: Die Schuldvert-eilung an dem Unfall wird auf 60:40 % (Mofafah-rer 60 % der ohne Licht auf der Hegelstraße fuhr) festgesetzt. Gegen dieses Urteil wurde natürlich sofort Berufung durch das Anwaltsbüro Mayer in Ellwangen mit dem Ziel eingelegt das Landgericht möge die drei Zeugen die beobachtet haben dass der Mofafahrer G. ohne Licht gefahren ist den Schaden-ersatz des Klägers statt 60 % auf 100 % fest setzen. Amtsrichter Scheel begründete sein Urteil mit der Aussage des Sachverständigen, dass "weder der Kläger noch der Beklagte den Beweis antreten können dass der Mofafahrer ohne Licht gefahren und damit zu 100 % schuldig ist". Dabei hatte der Sachverständige nicht einmal die Zeugenaussagen von drei Fahrzeuginsassen und die des Fahrers ebenso wie der Richter berücksichtigt, die schwurbereit waren, "dass der Mofafahrer ohne Licht gefahren ist".

 

Unfallflüchtige und hartnäckige Lügner das kotzige Hauptübel:
Lügen-Mofa-Fahrer hat ohne Licht Unfall ge-
baut: Erst Ende vor Landgericht Ellwangen?

Wie Mofa-Fahrer "S. G." vor Gericht die Unwahrheit aussagte
und mehrere Zeugen ihm widersprachen: 60 zu 40 % Schuld?

Aalen. Unfallflüchtige und hartnäckige Lügner sowie raffinierte Gegner-Anwälte bei denen geeichte Tachos sogar einen "Vorlauf von 10 km/h haben" wenn es dem Beklagten nützt sind das kotzige Hauptübel auch im Ostalbkreis und besonders in der Kreisstadt Aalen: Am 4. Dezember 2012 hat um 20,30 Uhr an der Ecke Hardt- und Hegelstraße ein etwa 18-jähriger Mofafahrer G. einen Mercedes ohne Licht gerammt: Er hatte das Fahrzeug einfach nicht gesehen. Dabei gab es zwei Verletzte: Er selbst hatte Schürfwunden und ein 12-jähriger Beifahrer im Mercedes wurde im Ärztezentrum 14 Tage lang wegen Prellungen im Ärztezentrum Aalen behandelt und ein Gutachten für die Württembergische Versicherung erstellt.. Eigentlich ein klarer Fall: Der  Lügen-Mofa-Fahrer hatte ohne Licht einen Unfall gebaut und gibt es wahrscheinlich erst Ende vor dem Landgericht in Ellwangen? Denn der Mofafahrer hat seine 100%-ige Schuld am Unfall nicht eingeräumt sondern auf seines Vaters Rat an der Unfallstelle behauptet  "mein Mofa Vor-derlicht hatte zwar einen Wackelkontakt im Vorderlicht aber als ich von zuhause weg gefahren bin hat mein Vorderlicht noch funktioniert". Also behauptete S. Gold ab sofort weiter auch gegenüber seiner Versicherung der Württembergischen, sein Licht habe funktioniert und der Mercedesfahrer sei am Unfall alleinschuldig, weil der zwar einen Autofahrer von der Musikschule her kommend durchfahren ließ aber dann ihm die Vorfahrt genomm-en habe.

 

 

18. Februar 2013 soll im Saal 009 weiterverhandelt werden
Keinen entlastenden Strafbonus für Behind-
erten der zwei Unterschriften gefälscht hat?

Behinderter hat mit dem ungedecktem Scheck über 110.000 €
seine Eigentumswohnung "bezahlt" u. wollte sogar Provision

Aalen. Keinen entlastenden Strafbo-nus für den Aalener Behinderten im Rollstuhl Jürgen E. (Aktenzeichen 4 Cs 23 Js 18545/11) der zwei Unterschriften gefälscht hat? Diese Frage war relevant, zumal der Angeklagte im Rollstuhl in den Saal 009 des Amtsgerichtes in Aalen einfuhr und - obwohl einen Vertei-diger dabei - sich in der Hauptsache exzellent selbst verteidigte und den Vor-wurf der Urkundenfälschung von sich wies. Wie ein unschuldiger Weihnachtsengel schilderte der Ange-klagte Richterin Ziegler-Bastillo  den spektakulären Fall:

 

Sie arbeiten beide im gleichen Büro und fahren nach Köln:
Wenn 2 schlaue Abtsgmünder Versicherun-
gsvertreter geblitzt werden wer zahlt nun?

Der eine zahlte nichts u. andere akzeptierte  mit Zustimmung
der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl  über 170 Tagessätze

Aalen. Strafrichterin Ziegler Bastillo war um diesen außergewöhnlichen Fall nicht zu beneiden: Sie hatte zwar nicht darüber zu urteilen wer auf der Fahrt vom Abtsgmünder Versicherungsbüro auf der schnellen Fahrt nach Köln von der Autobahnpolizei tatsächlich beim Blitzen am Steuer saß und stimmte dem Gmünder Anwalt zu, dass in der Regel eigentlich keiner freiwillig zu gibt dass er gefahren ist und nicht der liebe Kollege aus dem gleichen Versicherungsbüro. Deshalb ihr gut gemeinter Rat um kurz vor 11 Uhr am Montag 17. Dezember 2012 an den Angeklagten wenigstens jetzt in diesen bangen Sekunden der Verhandlung (Staatsanwalt hatte schon den Strafbefehl über 170 Tagessätze genüsslich verlesen) den Einspruch des Angeklagten Heiner A.  (AZ: 4 Cs 23 Js 18945 zurück zu nehmen. Das war aber gar nicht so einfach. Denn der Verteidiger von Heiner S. ließ seinen Mandanten vollkommen schweigen und übernahm den Part von "Richterin Salesch" aus dem Fernsehen und schilderte wie es "normalerweise passiert" und dies mindestens 1.000 Mal jährlich auf der Ostalb:

 

Kein Wort Einsicht oder Entschuldigung vom Angeklagten:
14 Monate Knast auf Bewährung und 5.000 €
Geldstrafe für den sehr brutalen Albaner
Aalener Schöffengericht setzte mit hohen Strafen Akzente:
Auch in Aalen keine Platzhirsche an Disko-Stamm-Tischen

Aalen
. Die Richtung hat gestimmt: Die AIZ hatte vermutet dass es 10 Monate Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung aber ohne Bewährung gibt für den Albaner der vor 2 Jahren in der damals Aalener Disko "Kiss" am Kinocenter eine Schlägerei anzettelte und dabei mit dem Messer zu stach und sogar im nachhinein einer Zeugin in Anwesenheit der Polizei am Tatort mit der faust ins Gesicht schlug.  Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Aalen wollte wahrscheinlich Schwerpun-kt-Akzente setzen und fiel auf das juristische Spiel des Verteidigers "auch der Beklagte war nicht nur Täter sondern auch Opfer" herein und das Schöffengericht, besetzt mit AG-Direktor und Strafrichter Michael Lang und zwei Schöffinnen (darunter die Ortsvorsteherin aus Dewangen) würdigten - auch weil Polizeischutz angefordert werden musste im Gerichtssaal - die Tat des Angeklagten als schwer wiegender als wir das mit zehn Monaten gesehen haben: Das Schöffengericht verurteilte nur diesen einen von vielen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten Knast auf Bewährung und zusätzlich zu einer Geldstrafe von 5.000 €, die der albanische Familienclan aus Oberkochen locker weg stecken bzw. bezahlen kann.  

 

Wäre Staranwalt Bossi wieder da gewesen den "Freispruch?"
Sind Richter oder sogar Rechtsanwälte und
Mandanten im Amtsgericht Aalen machtlos?
Trauerspiel: Katz- und Maus-Spiel zwischen Schöffengericht,
Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Angeklagten im AG Aalen

Aalen
. Besonders beim KISS-Messer- und Massenschläger-Proz-ess im Saal 009 im Amtsgericht Aalen ist mit tagelang aufgefallen, dass das Katz- und Maus-Spiel zwischen Richter Michael Lang und Rechtsanwalt Böhm Formen angenommen hat, das dem Recht "im Namen des Volkes" nicht zuträglich ist sondern schädigt und solche Mammut-Prozesse ins absurdum führt.  Da muß sich eine Zeugin die verletzt wurde vorführen lassen ohne dass der Richter den Anwalt stoppt. Da muß sie sich die Meinungsfreiheit beschneiden lassen in der AIZ einen Leserbrief zu diesem skandalösen Vorgang geschri-eben und veröffentlicht zu haben. Da gibt es ein Gericht dass ihr als Nebenklägerin zubilligte ihren Namen und ihre Heimatadresse nicht in den Akten auftauchen zu lassen und da gab es einen Rechtsanwalt der diese junge und ehrliche Frau in Anwesenheit der dreifachen Polizei im Saal fast nötigte zuzugeben, dass sie die anonyme Leserbrief-Schreiberin ist. Da gibt es einen Anwalt dem der Leserbrief mißfallen hat, weil just dieser Leserbrief deutlich machte wie brutal die Albaner aus Oberkochen vorgehen wenn jemand in ihrem Machtbereich nicht spurt: Sonst gibt es eine auf die Schnauze (auch in Anwesenheit der Polizei) oder Messerstich.  

 

Tag hätte sich das Gericht 20.11. sehr gut ersparen können:
13 Zeugen und Beweisanträge brachten kein
Licht ins Dunkel der Kiss-Massen-Schlagerei
Seit wann darf Verletzte aus Angst vor Angeklagtem keine
AIZ-Leserbriefe schreiben - Knast ist sicher aber wie hoch?

Aalen
. Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Aalen hätte sich die Anhörung von 13 Zeugen in Sachen Massenschlägerei "in der Russen-Disko Kiss" sparen können. Aber: Die Anhö-rung der 13 Zeugen war so notwendig wie ein Kropf. Das war nicht ein Tag des Gerichtes das eigentlich aufgrund der bisher festgestellten Tatsachen Milde walten ließ und den umfangreichen am letzten Verhandlungstag gestellten Bew-eisantrag hätte zurück weisen müssen. Der 20. November 2012 hatte alleine offensichtlich nur das Ziel zu beweisen dass nicht der Angeklagte ein brutaler Täter war, sondern auch "Opfer" und dass zumindest die Leserbriefschreiberin aus der AIZ verunsichert wurde und sie sich sogar von Rechtsanwalt Böhm vorh-alten musste, dass sie "aus Angst einen Leserbrief zu den brutalen Schlägen des Albaners"  geschrieben hatte. Strafrichter Lang hatte diesen unnötigen Zeugentag ebenso wie die beiden Schöffinnen als gegeben hingenommen und nicht einmal dem Anwalt des Beklagten widersprochen, als der "so viel Zeit wie wir benötigen" bei den Zeugenvernehmungen ankündigte. Aber auch die Fragen des Staatsanwaltes waren da nicht aufschlussreicher und hatten auch kaum Licht in das Dunkel der Schlägerei in der "Russendisko" gebracht.

 

Kaum einer will gesehen haben wer das Messer benutzte:
Mit massivem Polizeischutz Prozeß gegen
"Messer-Albaner" im AG Aalen fortgesetzt
Ohne Zeugen auch keine Bestrafung oder der neue Verdacht
fast alle Zeugen wollen plötzlich nichts mehr gesehen haben


Aalen.
Unter massivem Polizeisch-utz wurde wurde der Prozeß gegen Messer-Albaner der ein junges Mäd-chen im Streit um einen Thekenplatz im ehemaligen "Kiss" in Aalen verletzte am Donnerstag  8. November im fast  vollbesetzten Gerichtssaal 009 des Amtsgerichts Aalen unter Vorsitz von Richter Lang und den Schöffen (darunter auch die Dewanger Ortsvor-steherin) fortgesetzt. Die Anwesen-heit einer Polizistin und eines Polizisten und später von zwei blau gekleideten weiteren echten Polizis-ten im Saal hatte den angeklagten Messer-Albaner Vahed T. (AZ: 1 Ls 22 Js 5189/11) offensichtlich so tief beeindruckt, dass er nicht neben seinem Anwalt Platz nahm, sondern sich freiwillig auf die Anklagebank setzte, später aber doch merkte, dass der schwergewichtige bullige Angeklagte besser in den weichen Sesseln des Gerichtes sitzt als auf der harten Anklagebank. Es sei vorweg genommen:

 

Angeklagte war zu feige seine Erklärung selbst vor zu lesen:
Eklat in Pause: Drohungen gegen AIZ u. Fort-setzung am 20. 11. 12. 9 Uhr im Amtsgericht
Westhausener Polizist schilderte sehr drastisch wie brutal der
Angeklagte sein kann: Richter: "Fast alle Straftaten in Diskos"


Aalen.
Nach 3 Stunden und 30 Minuten und insgesamt über sechs Stunden um  17 Uhr war es endlich so weit: Das Gericht hatte sich mit dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und dess-en Verteidiger und Schöffen zurück gezogen und sicherlich unter Ausschluss der Öffentli-chkeit versucht ein Ergebnis zu erzielen das der Strafe gerecht wird. Das scheiterte. Stattdessen hat der Angeklagte in einer Pause gegenüber der AIZ unter Zeugen Drohungen ausgesprochen und als auch der Oberkochener Fami-lienclean des Angeklagten wieder den Gerichtssaal betrat verkündete Strafri-chter Lang etwas genervt (Zum Vertei-diger: "Sie glauben doch wohl nicht dass ich alles nochmals von vorne verhandeln werde") folgenden Beschluss: Die Ver-handlung wird unterbrochen. Fortsetzung ist am 20.11. 2012 um 9 Uhr".

 

Fast wäre ein Freisprach wegen Zeugen möglich geworden?
Albanische Messer-Bumerang 2012 kehrte
plötzlich zum Beklagten eigenhändig zurück
Einigung mit Gericht u. Staatsanwalt Gott sei Dank gescheit-
ert: Angeklagter zeigte sein wahres Gesicht gegenüber AIZ

Von AIZ-Chefredakteur Dieter Geissbauer

Aalen/Oberkochen. Der Bumerang den der Angeklagte als albanischer Messerstecher ausgeworfen hat ist nun zu ihm selbst zurück gekehrt und ist dabei seine Existenz zu vernichten und die Wahrheit an den Tag zu bringen: Den ganzen Tag über haperte es an den neun Zeugen. Die einen kamen nicht, dann wurden sie von der Polizei herbei geschafft und dann wunderte sich der Strafrichter Amtsgerichtsdirektor Michael Lang dass er und seine beiden Schöffen erfolgreich waren weil sie nicht nach gegeben haben: Strafe muß sein für einen Täter der mit Messern um sich wirft und Faustschlge in deren Gesichter setzt, dessen Schnauze ihm nicht passen oder die ihn verärgert haben.

 

Keine leichte Aufgabe die Strafrichter Lang beenden muss
Wie grausam können die Albaner aus Ober-
kochen ausrasten: Ausweisen oder  was?
Sie waren dabei und schildern der AIZ vor Ort am Kinocenter Grausames im Leserbrief: Heute schon Glauben verloren...


'
Aalen/Oberkochen/Heidenheim.
Zugegeben es ist nicht selbst-verständlich ein öffentliches Geständnis abzulegen ohne in Gefahr zu geraten in die Ecke der Ausländerfeinde gestellt zu werden: Die rede ist von den Albanern die vor dem Aalener Amtsgericht stehen, die glauben Könige in Aalen zu sein und die sogar auf dem Weg zum Krankenwagen mit voller Freude sogar in Begleitung der Polizei ins Gesicht schlagen, als hätten sie nicht schon alles zerstört und das Aufent-haltsrecht auf der Ostalb verwirkt. Straf-richter Michael Lang, seines Zeichens ansonsten fairer Richter als Chef im Amts´-gericht Aalen bekannt, mag es genau so gehen: Kein Wunder dass die Wut über diese Albaner groß ist und sich sicher im weiteren Prozess noch im Saal 009 entladen wird, oder es sogar zu öffentlichen Protesten gegen diese Familie kommen kann, die sich in Aalen als König aufführt und die bisher niemand so richtig stoppen konnte: Um Missverständnissen vorzu-beugen: Es gibt noch keinen Grund für eine Urteilsschelte. Am Donnerstag werden die Karten neu gemischt und per Urteil "im Namen des Volkes" entschieden.  

 

Eigene Aalener Anwältin gefeuert u. am Ende doch verloren:
Aalener J.R. hatte in Sachen Cache  Internet-
suchmaschine Google nun wieder verloren
Wegen der allgemein hohen Bedeutung drucken wir Urteil
und die Begründung des rechtskräftigen Urteiles ungekürzt ab

Aalen.
Es ist halt schon grausam oder vielmehr selbst gerecht, denn selbst wenn wie der stadtbekannte Aalener J R. (bekannt mit seinem Hund Rex und seinem Wohnwagen mit dem er schon mal vor dem Landgericht Ellwangen stand und sein Hund verurteilt wurde im Umkreis von Menschen ein Halti zu tragen) gegen fast jeden vor Gericht zieht und wegen seiner Behinderungen Prozess auf Jahre in die Länge zieht weil offenbar kein Aalener  Amtsrichter seine schützende Hand über ihn fügt. Da gab es aber einen sehr interess-anten bereits zwei Jahre lang andauernden Prozeß in dem sein Hund keine Rolle mehr spielte: J. R. hatte die AIZ verklagt Artikel die im Cache von Google standen heraus zu nehmen. Dabei hatte die AIZ J.R. sogar die Genehmigung vor Gericht erteilt dass er diese im missfallenen Cache-Artikel bei Google im Internet löschen darf wenn er sich dazu in der Lage sieht. Alles half nichts: Es schien so als sich J. R. vor Gericht wohl fühlt und trotz seiner Behinderungen aufblüht (er soll ja eine gute Rechtschutzversicherung haben die alle Prozesse bezahlt oder muß  er neuerdings Prozeßkosten aus seiner Rentenschatulle zahlen?) und so kam es dass dieser Prozeß zum Beispiel über Jahre andauerte, J. R. wegen Erfolglosigkeit vor Gericht sogar seine eigene tüchtige Anwältin feuerte und dann platzte mir der Kragen: Ich forderte das Gericht auf endlich ein Urteil zu fällen. dem kam das Gericht nach: AZ des Amtsgerichte4s Aalen:
7C208/i1: Im Namen des Volkes URTEIL in der Rechtssache Reinhold R. gegen Dieter Geissbauer (AIZ) hat das AMTSGERICHT A A L E N durch Richter am Amtsgericht B 1 a h a im schriftlichen Verfahren, in dem Schriftsätze bis zum 21.03.2012 eingereicht werden konnten, für Recht erkannt:

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Der Kläger (R.) trägt die Kosten des Rechtsstreites.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Voilstreck-ungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherhei-tsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Be-trages vorläufig abweisen, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in selber Höhe leistet. Streitwert: bis 2.000,00 EUR 

 

Von Strafrichter Scheel abgelehnt u. "Öffentlichkeit" bejaht:
Gurtmuffel J. R. wollte Öffentlichkeit im Saal
003 des AG in Aalen ausschließen lassen
"Kompromiß" nur 15 € Geldbuße: Prozeß gegen AIZ verloren:
"Beichtgeheimnis des evgl. Stadtpfarrers Bernhard Richter"?


Aalen.
Es gibt eben Mitmenschen aber auch Gurtmuffel die ihre Geldbußen des Ordnungsamtes der Stadt Aalen kei-nesfalls voll bezahlen wollen, sondern glauben durch Ausreden das Bußgeld-verfahren eingestellt zu bekommen, so auch am Freitag dem 2. November 2012 im Saal 003 des Amtsgerichts Aalen: Zwar war der Prozeß laut Aushang auf 09,10 Uhr angekündigt, aber der Widerspruchsführer J. R. - ein stadtbekannter Ankläger (Zitat des Polizisten als Zeugen gegenüber der AIZ)  fehlte. Da aber Strafrichter Scheel auch diese Akte schließen wollte entfleuchte der Richter in sein Amtszimmer und hatte wahrscheinlich J. R. Beine gemacht sofort im Saal 003 zu erscheinen. das dauerte aber noch 30 Minuten und als der Gurtmuffel dann in den Saal 003 einzog, wurde es tumultig und inhaltlich besser als ein in Aalen gedrehter Krimi:

 

Eine Stunde in Saal 003 und Menschliches: Alles eingestellt:
Strafrichter "glaubte der Bopfinger Mutter
daß sie von Schulschwänzen nichts wusste"
Fälle am Freitag am laufenden Band in Saal 003: Eltern haf-
ten für Kinder/Schulschwänzer auch an Berufsschule Aalen?


Aalen/Bopfingen.
Sie kam mit ihren drei kleinen Kindern am Freitag dem 2. November 2012 um 9 Uhr in das Aalener Amtsgericht und mußte sich verantwor-ten: Die Bopfinger Mutter mußte sich für ihren 16-jähriger Sohn Marco wegen Schulschwänzen verantworten weil ein hohes Bußgeld festgesetzt war. Denn Amtsrichter Scheel ein Richter mit Herz und Sachverstand mußte ein Urteil gegen die Muter Natalie  P. in Sachen Ordnungswidrigkeit (2 OW 423s und Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Ellwangen 42 Js 10099/12) sprechen ob er wollte oder nicht.