Rubrik
der
schönsten
Aalener
Geschichten(14)
"Vollständige
Unempfindlichkeit für die Verkehrs-Regeln":
"Für Geschichte braucht ein auf solche Fälle
spezialisierter Beamter volles Kontrollleben"
Plüderhausen/Lorch: Kontrolle löste beispiellose Mängelserie
aus; die Sicherheitsleistungen summieren sich auf 6500 Euro
Plüderhausen/Lorch.
"Voll-ständige Unempfindlichkeit geg-enüber Verkehrsregeln. Eine Kontrolle
löste eine beispiellose Mängelserie aus; die Sicherh-eitsleistungen
summieren sich auf über 6.500 Euro" titelt heute am Donnerstag 29. Januar
2019 die Folge 16 unserer schönsten Geschichten aus dem Ostalbk-reis dieses
Mal aus Lorch und Plüderhausen. die Polizei schreibt dazu wörtlich:
Für die folgende Geschichte braucht auch ein auf solche Fälle
spe-zialisierter Verkehrsüberwachungsbeamter oft ein ganzes Kontroll-leben,
viele erleben so etwas nie. Denn: Einem Backnang-er Verkehrspolizisten ist
diese unfassbare Unempfindlichkeit gegen-über Verkehrsregeln dieser Tage
zugestoßen:
Vor einigen Tagen wurde auf der B 29, Höhe Plüderhausen ein Lkw
aus einem Nachbarstaat kontrolliert. Den Beamten fielen dabei
einige technische Mängel an dem 12-Tonnen-Fahrzeug auf, die schon an
der Kontrollstelle erkennbar so schwerwiegend waren, dass dem 35-jährigen
Fahrer die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen
wurde. Ein technischer ´TÜV-Gutachter stellte anschließend fest, dass der
Lkw gravierende Mängel an den Bremsen und der Lenkung aufwies und dass er
höher war, als erlaubt. Neben weiteren Mängeln verlor er zudem massiv
Kraftstoff und Motoröl und verunreinigte dadurch nicht unerheblich die
Straßen. Da sowohl Fahrer, als auch Firma im Ausland ansässig waren, muss
zur Sicherung der zu erwartenden Geldbuße üblicherweise eine
Bargeldsicherheit hinterlegt werden.
In diesem Fall wurde diese Sicherheitsleistung auf 1.600 Euro festgelegt. Da
die Halterfirma beschloss, den so stark mängel-behafteten Lkw nicht in
Deutschland reparieren zu lass-en, beauftragten sie eine Transportfirma mit
der Abholung des Las-ters, die eine Zugmaschine mit entsprechendem Tieflader
schickte.
Als die Polizei den Lastzug an der Aufladestelle in Lorch kont-rollierte, stellte
sie fest, dass das Gespann zu lang war und die hierfür benötige
Ausnahmegenehmigung nicht vorlag. Zudem wurde das eingebaute digitale
Kontrollgerät, mit dem die Fahrer und Fahrzeug bezogenen Daten festgehalten
werden müssen, nicht ordentlich betrieben. Diese Verstöße führten zu einer
Gesamt-sicherheitsleistung von fast 1.000 Euro. Da der havarierte Lkw mit
dieser Fahrzeugkombination nicht mitgenommen werden durfte, beauftragte der
Halter eine andere Firma mit der Abholung. Fünf Tage nach der ursprünglichen
Kontrolle traf der dritte Sattelzug ein. Wieder wurden Fahrer und Fahrzeug
einer Kontrolle unterzogen und siehe da: beide mit wenig zufrieden
stellendem Ergebni:. Der 62-jährige Fahrer war doch tatsächlich ohne eine
gültige Fahrerlaubnis angerückt und auch seinem Fahrzeug fehlte es
buchstäblich an allen Ecken und Enden.
Während jedoch die Mängel an der Zugmaschine noch vergleichs-weise
gering waren, musste der mitgeführte Sattelanhänger aus dem Verkehr
gezogen werden. Auch hier prüfte ein Gutachter die Feststellungen der
Polizei nochmals nach, auch hier kam auch der Gutachter zum selben
Ergebnis. Die Bremsleistung auf allen drei Achsen war mangelhaft bis gar
nicht vorhanden, mehrere Reifen mussten genauso beanstandet werden, wie die
Beleuchtung und zu unsachgemäßen Schweißnähten kamen beschädigte oder sogar
gar nicht vorhandene Stoßdämpfer. Und selbst wenn alles in Ordnung gewesen
wäre, den 12-Tonner, wegen dem er gekom-men war, hätte er nicht mitnehmen
dürfen: Sein Gespann hatte Überlänge und damit keine Genehmigung dafür. Für
Fahrer und Halter, wiederum alle aus dem Nachbarland, summierte sich die
Sicherheitsleistung dieses Mal auf fast 2.900 Euro.
Und diese Mängelodyssee ist auch eine Woche nach Außerverk-ehrziehung des
ersten Lkws nicht abgeschlossen. Jetzt müssen allerdings zwei Heimtransporte
geplant werden: einer für den 12-Tonner und einer für den Auflieger. Die
Polizei wartet, wer und was dieses Mal geschickt wird und der Inhaber des
Abstell-Ortes ist gespannt, ob sein Firmengelände zur Abstellung der aus dem
Verkehr gezogenen Fahrzeuge ausreichen wird.
Fazit: "Gewinn für die Bußgeldstelle: 6555 Euro; Gewinn für die
Verkehrssicherheit: Unbezahlbar!".
Polizeipräsidium Aalen |