Rubrik der schönsten Aalener Geschichten(14) 
"Vollständige Unempfindlichkeit für die Verkehrs-Regeln":
"Für Geschichte braucht ein auf solche Fälle
spezialisierter Beamter volles Kontrollleben"

Plüderhausen/Lorch: Kontrolle löste beispiellose Mängelserie
aus; die Sicherheitsleistungen summieren sich auf 6500 Euro

Plüderhausen/Lorch. "Voll-ständige Unempfindlichkeit geg-enüber Verkehrsregeln. Eine Kontrolle löste eine beispiellose Mängelserie aus; die Sicherh-eitsleistungen summieren sich auf über 6.500 Euro" titelt heute am Donnerstag 29. Januar 2019 die Folge 16 unserer schönsten Geschichten aus dem Ostalbk-reis dieses Mal aus Lorch und Plüderhausen. die Polizei schreibt dazu wörtlich:

Für die folgende Geschichte braucht auch ein auf solche Fälle spe-zialisierter Verkehrsüberwachungsbeamter oft ein ganzes Kontroll-leben, viele erleben so etwas nie. Denn: Einem Backnang-er Verkehrspolizisten ist diese unfassbare Unempfindlichkeit gegen-über Verkehrsregeln dieser Tage zugestoßen:

Vor einigen Tagen wurde auf der B 29, Höhe Plüderhausen ein Lkw 
aus einem Nachbarstaat kontrolliert. Den Beamten fielen dabei einige technische Mängel an dem  12-Tonnen-Fahrzeug auf, die schon an der Kontrollstelle erkennbar so schwerwiegend waren, dass dem 35-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wurde.  Ein technischer ´TÜV-Gutachter stellte anschließend fest, dass der Lkw gravierende Mängel an den Bremsen und der Lenkung aufwies und dass er höher war, als erlaubt. Neben weiteren Mängeln verlor er zudem massiv Kraftstoff und Motoröl und verunreinigte dadurch nicht unerheblich die Straßen. Da sowohl Fahrer, als auch Firma im Ausland ansässig waren, muss zur Sicherung der zu erwartenden Geldbuße üblicherweise eine Bargeldsicherheit hinterlegt werden.

In diesem Fall wurde diese Sicherheitsleistung auf 1.600 Euro festgelegt. Da die Halterfirma beschloss, den so stark  mängel-behafteten Lkw nicht in Deutschland reparieren zu lass-en, beauftragten sie eine Transportfirma mit der Abholung des Las-ters, die eine Zugmaschine mit entsprechendem Tieflader schickte.  

Als die Polizei den Lastzug an der Aufladestelle in Lorch kont-rollierte, stellte sie fest, dass das Gespann zu lang war und die hierfür benötige Ausnahmegenehmigung nicht vorlag. Zudem wurde das eingebaute digitale Kontrollgerät, mit dem die Fahrer und Fahrzeug bezogenen Daten festgehalten werden müssen, nicht ordentlich betrieben.  Diese Verstöße führten zu einer Gesamt-sicherheitsleistung von fast 1.000 Euro. Da der havarierte Lkw mit dieser Fahrzeugkombination nicht mitgenommen werden durfte, beauftragte der Halter eine andere Firma mit der Abholung. Fünf Tage nach der ursprünglichen Kontrolle traf der dritte Sattelzug ein. Wieder wurden Fahrer und Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen und siehe da: beide mit wenig zufrieden stellendem Ergebni:. Der 62-jährige Fahrer war doch tatsächlich ohne eine gültige Fahrerlaubnis angerückt und auch seinem Fahrzeug fehlte es buchstäblich an allen Ecken und Enden.

Während jedoch die Mängel an der Zugmaschine noch vergleichs-weise gering waren, musste der mitgeführte Sattelanhänger aus dem Verkehr gezogen werden. Auch hier prüfte ein Gutachter die Feststellungen der Polizei nochmals nach, auch hier kam auch der Gutachter zum selben Ergebnis. Die Bremsleistung auf allen drei Achsen war mangelhaft bis gar nicht vorhanden, mehrere Reifen mussten genauso beanstandet werden, wie die Beleuchtung und zu unsachgemäßen Schweißnähten kamen beschädigte oder sogar gar nicht vorhandene Stoßdämpfer.  Und selbst wenn alles in Ordnung gewesen wäre, den 12-Tonner, wegen dem er gekom-men war, hätte er nicht mitnehmen dürfen: Sein Gespann hatte Überlänge und damit keine Genehmigung dafür. Für Fahrer und Halter, wiederum alle aus dem Nachbarland, summierte sich die Sicherheitsleistung dieses Mal  auf fast 2.900 Euro.

Und diese Mängelodyssee ist auch eine Woche nach Außerverk-ehrziehung des ersten Lkws nicht abgeschlossen. Jetzt müssen allerdings zwei Heimtransporte geplant werden: einer für den 12-Tonner und einer für den Auflieger. Die Polizei wartet, wer und was dieses Mal geschickt wird und der Inhaber des Abstell-Ortes ist gespannt, ob sein Firmengelände zur Abstellung der aus dem Verkehr gezogenen Fahrzeuge ausreichen wird.

Fazit: "Gewinn für die Bußgeldstelle: 6555 Euro; Gewinn für die 
Verkehrssicherheit: Unbezahlbar!". Polizeipräsidium Aalen