Pflanzenschutz: Jetzt anmelden zur "Sachkundeprüfung":
Nach §10 Pflanzenschutzgesetz nur noch als
sachkundige  Pflanzenschutzmittelanwender

Ganztägiger Lehrgang ist vom 2. März bis 23. März 2012 in
Ellwangen jeweils nur freitags ab 14:00 Uhr bis etwa 17:00 Uhr

Nach § 10 Verwendung des Pflanzenschutzes nur nach der Prüfung.
Aalen/Ellwangen.
Der Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis bietet im März 2012 einen Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz für die Anwender von Pflanzenschutzmitteln aus dem Bereich Landwirtschaft an. Nach §10 Pflanzenschutzgesetz müssen Anwender von Pflanzenschutz-mitteln sachkundig sein. Interessenten sollten sich bis Freitag, den 17. Februar 2012 beim Geschäftsbereich Landwirtschaft in Ell-wangen unter Tel. 07961 9059-0 , per Fax 07961 9059-54 oder per Mail Landwirtschaft@ostalbkreis.de verbindlich anmelden.

Der Lehrgang findet vom 2. März bis 23. März 201 in Ellwangen - jeweils freitags ab 14:00 Uhr bis etwa 17:00 Uhr -statt. Ein Wochentag - Montag, der 19. März - ist für die Pflanzen-schutztechnik ganztags bei der Deula in Kirchheim/Teck eingeplant. Am Freitag, den 30. März beginnt die mündliche Prüfung ab 9:00 Uhr. Die Lehrgangs- und Prüfgebühr beträgt zusammen 55,- Euro. Das Programm wird den Teilnehmern nach der verbindlichen Anmeldung zugesandt.