Feierstunde am Montag 12. November 2018 im Landratsamt:
Vor hundert Jahren wurde bund-
esweit Frauenwahlrecht eingeführt

"Frauen, Macht und Politik" heißt um 18 Uhr am 12.11. das
Zentral-Thema: Gründe für Einmischen der Frauen zahlreich


Die mutigen Frauen nach 100 Jahren auch im Kreisfrauenrat mit Margot Werner 2. von rechts sind am 12. November dabei.
Aalen.
Genau 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts lädt der DGB Aalen zu einer gemeinsamen Veranstaltung von der IG Metall Aalen, des DGB Kreisverbands Ostalbkreis, des Kreisf-rauenrats Ostalbkreis und den Gleichstellungsbeauftragten der Städ-te und des Landkreises ein: Frauen! Macht! Politik! 100 Jahre Frauenwahlrecht Montag, 12. November 2018, 18:00 Uhr im Landratsamt Aalen, Großer Sitzungssaal.

Gründe, sich einzumischen, gibt es für Frauen gerade genug!
 so das Thema der „Debatte“ mit den Politikerinnen Margit Stumpp (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Susanne Wetterich (CDU, Bezirksvorsitzende der Frauen Union Nordwürttemberg) und Sonja Elser (SPD, AsF Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen Ostalb). Die Moderation übernimmt Gerburg Maria Müller, was eine spannende Diskussion darüber verspricht, wie es mit der Teilhabe von Frauen in der Politik 100 Jahre nach Einführung des Frau-enwahlrechts aussieht.

Den Auftakt der Veranstaltung bildet Manuela Rukavina, Soziologin und Landesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft ver.di, die sich mit einem Impulsreferat diesem historischen Termin annehmen und somit die Grundlage für die anschließende Diskussion legen wird.

Begrüßt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Sprecherin des Kreisfrauenrats, Margot Wagner. Beate Maile-Schlayer vom Ortsfrauenausschuss der IG Metall Aalen wird mit einem Schlusswort das Programm beenden.

Des Weiteren wird die Ausstellung der IG Metall „100 Jahre Frauenwahlrecht“ im Veranstaltungsraum zu sehen und zu besichtigen sein. Die Veranstalterinnen laden Frauen und auch Männer zu diesem interessanten, nicht nur historischen Termin ein.

Die Veranstaltung wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mittelnd des Landes Baden-Württemberg.


Hintergrund: Der 12. November gilt als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Denn im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk am 12. November 1918 heißt es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen". Kerstin Pätzold DGB Aalen