|
Karin
Brugger von der NGG Aalen-Ulm klagt Mc Donald an:
„Schlag
in das Gesicht aller heimischen Be-
schäftigten ab Januar 2017 im Ostalbkreis"
Da schmeckt einem der berühmte Mc-Burger gar
nicht mehr:
Bundesverband der Gastronomie sperrt sich bei Mindestlohn

M wie
Mindestlohn? Im Ostalbkreis können laut NGG Beschäftigte der
Restaurant-Kette noch nicht darauf hoffen. AIZ-Foto: NGG Aalen
Aalen. M wie McDonald’s – M wie Mindestlohn? Im
Ostalbkreis können laut NGG Beschäftigte der Restaurant-Kette noch nicht
darauf hoffen, ab Januar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro
pro Stunde zu bekommen. Der Grund: Der Bundesverband der Systemgastronomie
(BdS), zu dem auch Marken wie Burger King oder Nordsee gehören, sperrt sich
in der laufenden Tarifrunde weiterhin gegen ein kräftigeres Lohn-Plus. Das
teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG
Ulm-Aalen-Göppingen spricht bei den bisherigen Lohn-Angeboten von einer
„Rolle rückwärts“.

Faire
Alternative in Alten Heidenheimer Straße Aalen. Hier wird noch nach Leistung
das Personal bezahlt. AIZ-Foto: Dieter Geissbauer
Die Beschäftigten hätten mehr verdient als den Mindestlohn. Sollten die
Arbeitgeber nicht spürbar nachlegen, werde es einen „heißen Advent“ geben,
so die Gewerkschaft. Geplant seien betriebliche Aktionen und Demonstrationen
in verschiedenen Städten. Bundes-weit zählen die im BdS
zusammengeschlossenen Franchise-Unternehmen mehr als 100.000 Beschäftigte in
2.700 Restaurants und Cafés. Von einem neuen Tarifvertrag würden neben den
Mitarbeitern der beiden großen Fastfood-Ketten McDonald’s und Burger King
auch Beschäftigte bei Starbucks, KFC, Vapiano und Tank & Rast profitieren.
Für sie hatten die Arbeitgeber zuletzt einen Stundenlohn von 8,84 Euro in
der ersten und 8,89 Euro in der zweiten Lohngruppe geboten, berichtet Karin
Brugger von der NGG Ulm-Aalen-Göppingen.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht aller heimischen Beschäftigten. Denn schon
per Gesetz würden sie letztlich dasselbe verdienen.“ Die NGG
fordert ein Lohn-Plus von mindestens sechs Prozent. Die unterste Lohngruppe
soll überproportional angehoben werden – „damit eine Neun vor dem Komma
steht“, so Brugger. Außerdem sollen die Ausbildungsvergütungen auf 800 Euro
im ersten, 900 Euro im zweiten und 1.000 Euro im dritten Lehrjahr steigen.
Brugger: „Ob beim Burger-Braten, an der Verkaufstheke oder im
Kaffee-Ausschank – die Mitarbeiter der Franchise-Ketten versorgen im
Ostalbkreis jede Woche Tausende Kunden. Und das oft unter enormem
Zeitdruck.“
Statt auf Niedriglöhne zu setzen, sollten McDonald’s und Co. ihren
Mitarbeitern bei der Bezahlung mehr Anerkennung zeigen. Denn ohne sie sei
der Erfolg der „Global Player“ undenkbar. „Manche Firmen klagen
zwar über mehr Konkurrenz und Rückgänge bei den Gastzahlen. Im gleichen
Atemzug geben sie aber auch zu, dass sie das durch höhere Preise wieder
ausgeglichen haben“, sagt Brugger. Für die NGG steht fest: „Die
Beschäftigten müssen sich von ihrer Arbeit auch die Produkte leisten können,
die sie Tag für Tag verkaufen“. Dafür müsse die Systemgastronomie endlich
aus dem Niedriglohnbereich herauskommen. Karin Brugger
AIZ-Alternative:
http://www.aaleninfo.de/feb11/22/tempel.htm |