Endlich haben die Flüchtlinge die "Ombudsfrau" bekommen:
RP Schmalzl setzte Susanne Löffler zur ehr-
enamtlichen Ansprechperson für alle ein
Ansprech-, Mittler- und Unterstützung für Flüchtlinge und
ehrenamtlich engagierte Bürger in Fragen der Unterbringung


Von links: Regierungspräsident Johannes Schmalzl, Ansprechpers-on für das Ombudswesen Susanne Löffler und Ombudsmann Karl - Heinz Wolfsturm bei der Einsetzung der Wertheimerin in Stuttgart. 
Aalen. Am Montag, den 23. November 2015 hat Regierungs-präsident Johannes Schmalzl Susanne Löffler aus Wertheim zur ehrenamtlichen Ansprechperson für das Ombudswesen in der Flüchtlingsunterbringung für den Regierungsbezirk Nordwürttemberg bestellt. Die 39-jährige ist Zahnärztin und Stabsarzt der Reserve und seit der Einrichtung einer Notunterkunft für Flüchtlinge in Wertheim Mitte September 2015 ehrenamtlich im Stressmana-gement für die Einsatzkräfte tätig. Gemeinsam mit dem Ombudsmann des Landes Baden-Württemberg Karl - Heinz Wolfs-turm übergab der Regierungspräsident die Bestellungsurkunde an Frau Löffler.

„Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, eine engagierte Persönlichkeit für diese wichtige Aufgabe gewinnen zu können“, betonten Schmalzl und Wolfsturm übereinstimmend. Löffler bed-ankte sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und versprach, sich bestmöglich dafür einzusetzen.

Die Ombudsstelle ist Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für Flüchtlinge und ehrenamtlich engagierte Bürger in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg während der Erstaufnahme. 

Aufgabe der ehrenamtlichen Ansprechperson im Regierungsbezirk Stuttgart ist es, neben den Mitarbeitern der Verwaltung sowie der Sozial- und Verfahrensberatung in den Landeserstaufnahme-einrichtungen als unabhängiger Kontakt für Helfer und Flüchtlingen zu agieren. In dieser Funktion arbeitet die Ansprechperson im Regierungsbezirk eng mit der Ombudsperson des Landes beim Integrationsministerium zusammen. Die Aufgabe umfasst das Aufgreifen von aktuellen Vorgängen, die Vermittlung bei Konflikten und das Weitertragen von Anliegen zwischen ehrenamtlichen Helfern, hauptamtlichen Verwaltungen und Personal und auch von Flüchtlingen.

Die Auswahl und die Bestellung der vier ehrenamtlichen Ansprech-partner, (einer je Regierungsbezirk) erfolgt durch die jeweiligen Regierungspräsidien.