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Endlich haben die Flüchtlinge die "Ombudsfrau" bekommen:
RP Schmalzl
setzte Susanne Löffler zur
ehr-
enamtlichen Ansprechperson für alle ein
Ansprech-, Mittler- und Unterstützung für Flüchtlinge und
ehrenamtlich engagierte Bürger in Fragen der Unterbringung

Von
links: Regierungspräsident Johannes
Schmalzl,
Ansprechpers-on für das Ombudswesen Susanne Löffler
und Ombudsmann Karl - Heinz
Wolfsturm bei der Einsetzung der Wertheimerin in Stuttgart.
Aalen.
Am Montag, den 23. November 2015 hat Regierungs-präsident Johannes Schmalzl
Susanne Löffler aus Wertheim zur ehrenamtlichen Ansprechperson für das
Ombudswesen in der Flüchtlingsunterbringung für den Regierungsbezirk
Nordwürttemberg bestellt. Die 39-jährige ist Zahnärztin und Stabsarzt der
Reserve und seit der Einrichtung einer Notunterkunft für Flüchtlinge in
Wertheim Mitte September 2015 ehrenamtlich im Stressmana-gement für die
Einsatzkräfte tätig. Gemeinsam mit dem Ombudsmann des Landes
Baden-Württemberg Karl - Heinz Wolfs-turm übergab der Regierungspräsident die
Bestellungsurkunde an Frau Löffler.
„Wir freuen uns sehr, dass es uns
gelungen ist, eine engagierte Persönlichkeit für diese wichtige Aufgabe
gewinnen zu können“, betonten Schmalzl und Wolfsturm übereinstimmend.
Löffler bed-ankte sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und versprach,
sich bestmöglich dafür einzusetzen.
Die
Ombudsstelle ist Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für
Flüchtlinge und ehrenamtlich engagierte Bürger in Fragen der Unterbringung,
Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg während der
Erstaufnahme.
Aufgabe der ehrenamtlichen Ansprechperson im Regierungsbezirk
Stuttgart ist es, neben den Mitarbeitern der Verwaltung sowie der Sozial-
und Verfahrensberatung in den Landeserstaufnahme-einrichtungen als
unabhängiger Kontakt für Helfer und Flüchtlingen zu agieren. In dieser
Funktion arbeitet die Ansprechperson im Regierungsbezirk eng mit der Ombudsperson des Landes beim Integrationsministerium zusammen. Die Aufgabe
umfasst das Aufgreifen von aktuellen Vorgängen, die Vermittlung bei
Konflikten und das Weitertragen von Anliegen zwischen ehrenamtlichen
Helfern, hauptamtlichen Verwaltungen und Personal und auch von Flüchtlingen.
Die Auswahl und
die Bestellung der vier ehrenamtlichen Ansprech-partner, (einer je
Regierungsbezirk) erfolgt durch die jeweiligen Regierungspräsidien. |