Kein Wort Einsicht oder
Entschuldigung vom Angeklagten:
14 Monate Knast auf Bewährung und 5.000 €
Geldstrafe für den sehr brutalen Albaner
Aalener Schöffengericht setzte mit hohen
Strafen Akzente:
Auch in Aalen keine Platzhirsche an Disko-Stamm-Tischen
Strafrichter Michael Land hatte es
wie seine beiden Schöffengericht nicht leicht ein gerechtes Urteil zu
fällen, denn ein "Geschmäckle" bleibt zurück ob die restlichen 13 Zeugen
beeinflusst wurden. Einige gaben das sogar zu. AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen.
Die Richtung hat gestimmt: Die AIZ hatte vermutet dass es 10 Monate
Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung aber ohne Bewährung gibt für
den Albaner der vor 2 Jahren in der damals Aalener Disko "Kiss" am
Kinocenter eine Schlägerei anzettelte und dabei mit dem Messer zu stach und
sogar im nachhinein einer Zeugin in Anwesenheit der Polizei am Tatort mit
der faust ins Gesicht schlug.
Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Aal-en wollte wahrscheinlich Schwerp-unkt-Akzente setzen und fiel auf das juris-tische Spiel des
Verteidigers "auch der Beklagte war nicht nur Täter sondern auch Opfer"
herein und das Schöffengericht, besetzt mit AG-Direktor und Strafrichter
Michael Lang (Bild oben rechts) und zwei Schöffinnen (darunter die Ortsvorsteherin aus Dewangen)
würdigten - auch weil Polizeischutz angefordert werden musste im
Gerichtssaal - die Tat des Angeklagten als schwer wiegender als wir das mit
10 Monaten gesehen haben:
Amtsgericht Aalen setzte Akzente: 1,2 Jahre Knast und 5000 € Gel-dstrafe und
das nur weil es sich um "Chaos" bei der Massen-schlägerei im ehemaligen Kiss
bei heutigen Aalener Kino handelte.
Das Schöffengericht verurteilte nur diesen einen von vielen Angeklagten zu
einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten Knast auf Be-währung und zusätzlich zu
einer Geldstrafe von 5.000 €, die der albanische Familienclan aus Oberkochen
locker weg stecken bzw. bezahlen kann.
Hier gab's im
ehemaligen "Kiss" wegen einem Theken-Stammplatz am heutigen Aalener
Kinocenter eine Massenschlägerei vor 2 Jahren
Mit "Mutmaßungen" musste das Gericht bei der Vernehmung von über 20 Zeugen
umgehen und hätte sonst - wenn außer der einen Frau die auch verletzt wurde
- alle anderen Zeugen genau so gute Beobachtungen gemacht hätten und damit
die Tat des Angeklagten zu 100 % beweisbar gewesen wären (Fehler der Polizei
die das blutige Messer mit dem nur der Angeklagte zustach nicht
unt-ersuchte und das auf unerklärlicher Weise verschwunden ist) - alle
anderen Zeugen auch statt "Mutmaßungen" korrekte Angaben hätten machen
können oder wollen (13 Zeugen wurden nur wegen eines "Beweisantrages" der
Verteidigung geladen) sicherlich 20 Monate Knast ohne Bewährung verhängt.
Es ging doch nur um einen "Thekenplatz" im Aalener "Kiss": Die Albaner kamen
mit ihren Freunden und räumten alles vom Tisch. Die Deutschen sollten das
schlucken und weil die auf ihr Recht gepocht haben und noch nicht
ausgetrunken hatten wurden sie blutig geprügelt. Der Angeklagte schwieg bis
zuletzt und das wür-digte sicherlich das Gericht als erschwerend. Außerdem
kein Wort der Entschuldigung des Angeklagten gegenüber den ´verletzten
Zeugen.
Kann man nur hoffen dass die Albaner ab sofort die Diskos auf der Ostalb
meiden weil ja sonst einer für 14 Monate trotz Geldstrafe in den Knast
einfahren muss und dass in der Bewährungszeit von drei Jahren wenigstens
auch in Aalen man einigermaßen sicher in eine Disko gehen kann ohne blutig
im Krankenhaus zu landen und dass in den übrigen Diskos (im "Kiss" leider
nicht) die Kameras gerichts-verwertbar endlich ausgewertet werden können und
die Albaner eines beherzigen: Es gibt keine Vormachtstellung in "Russen-diskos"
für sie. Jeder der anders denkt und handelt wird hart bestraft. Es kann
davon ausgegangen werden dass die Verteidigung gegen dieses Urteil innerhalb
eine Woche Widerspruch einlegt und das Landgericht Ellwangen noch härtete
Strafen als das AG Aalen verhängen wird. Dieter
Geissbauer |