Tag hätte sich das Gericht 20.11. sehr gut ersparen können:
13 Zeugen und Beweisanträge brachten kein
Licht ins Dunkel der Kiss-Massen-Schlagerei
Seit wann darf Verletzte aus Angst vor Angeklagtem keine
AIZ-Leserbriefe schreiben - Knast ist sicher aber wie hoch?

Das Amtsgericht in Aalen heute.         AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen
. Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Aalen hätte sich die Anhörung von 13 Zeugen in Sachen Massenschlägerei "in der Russen-Disko Kiss" sparen können. Aber: Die Anhörung der 13 Zeugen war so notwendig wie ein Kropf. Das war nicht ein Tag des Gerichtes das eigentlich aufgrund der bisher festgestellten Tat-sachen Milde walten ließ und den umfangreichen am letzten Verhandlungstag gestellten Beweisantrag hätte zurück weisen müssen.

So schmutzig wie der Briefkasten des Amtsgerichtes Aalen ist die-ser Prozeß gegen den Albaner. Die Verteidigung hat die "Mein-ungsfreiheit" einer Zeugin in Frage gestellt und auch bemängelt, dass Menschen die verletzt wurden Leserbriefe schreiben dürfen...   
Der 20. November hatte alleine offensichtlich nur das Ziel zu beweisen dass nicht der Angeklagte ein brutaler Täter war, sondern auch "Opfer" und dass zumindest die Leserbriefschreiberin aus der AIZ verunsichert wurde und sie sich sogar von Rechtsanwalt Böhm vorhalten musste, dass sie "aus Angst einen Leserbrief zu den brutalen Schlägen des Albaners"  geschrieben hatte.

Hier am Amtsgericht Aalen hat schon Staranwalt Rolf Bossi für Ger-echtigkeit gekämpft u. wäre ein sehr guter Lehrmeister für Rechts-anwälte deren Mandaten die Beweisanträge nicht selbst beantragen.
Strafrichter Lang hatte diesen unnötigen Zeugentag ebenso wie die beiden Schöffinnen als gegeben hingenommen und nicht einmal dem Anwalt des Beklagten widersprochen, als der "so viel Zeit wie wir benötigen" bei den Zeugenvernehmungen ankündigte. Aber auch die Fragen des Staatsanwaltes waren da nicht aufschlussreicher und hatten auch kaum Licht in das Dunkel der Schlägerei in der "Russendisko" gebracht.

Aufgefallen ist dass plötzlich am Dienstag die Spannung und die Angst der vielen Zuschauer vor dem Angeklagten plötzlich verfolgen war, obwohl die Polizei zu Dritt im Saal Zeugenschutz gewährte. Noch besser: Der angeklagte griff zu Prozessbeginn nicht einmal die AIZ an und hat nicht mehr gedroht nachdem wir uns über unsere Zeitung gewehrt hatten von der albanischen Drohung, sondern sagte artig und höflich zum AIZ-Berichterstatter "Guten Morgen..." Er sagte zu den Vorwürfen kein einziges Wort, sondern strahlte plötzlich Frieden aus währ end im Saal die albanischen Fami-lienmitglieder und draußen die Zeugen lange warten mussten bis endlich Zeugen kamen, die was zu sagen hatten.

Nach jetzigem Sachstand wird der Beklagte Vahid F. aus Oberko-chen wegen Gefährlicher Körperverletzung nicht etwa freigespro-chen sondern zu mindestens zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Eine solch harte Strafe hat er dem Beweis-antrag seines Verteidigers Böhm zu verdanken, weshalb am Diens-tag 13 Zeugen angehört werden mussten und doch nichts Neues an das Tageslicht brachten: Das Ziel des Beweisantrages den angeklagten albanischen Schläger zum Opfer zu machen wurde zu 100 % verfehlt.

Aus Fairness seien drei der 13 Zeugenaussagen wenigstens beleu-chtet, damit sich auch die AIZ-Leser ein Urteil bilden können: Zeuge Thomas G. aus Ellwangen musste eine sehr peinliche Frage des Strafrichters Michael Lang schon zu Beginn beantworten: "Wie kommt der Angeklagte im Beweisantrag an Ihre Adresse?" Erst so langsam stellte sich durch weitere Fragen des Strafrichters heraus "dass wir Freunde sind".

Thomas G. beschrieb die Massenschlägerei im "Kiss" so: "Der Angeklagte hat den ersten Faustschlag bekommen (war also Opfer und nicht Täter) "und daraus entwickelte sich die Massen-Schlägerei". "Es waren etwa 65 Schläger die gegen den Angeklagten angetreten sind denke ich mir" und Richter Lang ermahnte den Zeugen: "Denken ist Glückssache hier zählen nur Tatsachen vor Gericht". Dem kam der Zeuge vergeblich nach: "Draußen vor der Disko nahm die Schlägerei ihren Anfang". Dazu Richter Lang: "Haben Sie das gesehen?" Haben Sie gesehen dass die Drei draußen auf den Angeklagten eingeschlagen haben oder?" Antwort: "Nein". Also war schon der Erste Entlastungszeuge abgehakt.

Zeugin W. (Verletzte) dagegen verbarg ihre Angst vor der Brutalität des Angeklagten nicht. Sie berichtete: "Als alle aus der Disko raus gelaufen sind ging auch ich hinter her. Das Publikum schätzte sie auf Frage des Richters auf "80 bis 90 % Rußlanddeutsche" ein. Die Auseinandersetzung mit ihr schilderte die Zeugin so: "Ich war in Panik und habe geweint und den Angeklagten beim, Schlagen angesprochen: Was machst Du  hier zuzuschlagen?" Sie habe ihn keinesfalls beleidigt, sagte die Zeugin auf Frage von Richter Lang.

Dabei war bemerkenswert, dass im Beweisantrag der Verteidigung zwar diese Zeugin die vom Angeklagten verletzt wurde geladen wurde, aber noch immer das Schöffengericht die Adresse der Zeugin bekannt gegeben hat, sondern offensichtlich weiterhin davon aus-gegangen wird, dass die Zeugin vom Angeklagten bedrängt werden könnte.

Jedenfalls Ausdrücke wie "Schlampe" seien vielleicht nicht gefallen, aber der Angeklagte sei es gewesen, der zugeschlagen hat: "Warum haben Sie mich ins Gesicht geschlagen" hatte die Zeugin den Angeklagten gefragt und auch in der Verhandlung keine Antwort bekommen. Vielmehr hat die Verteidigung in ihrem Beweisantrag behauptet der Angeklagte habe der Zeugin "nur eine Ohrfeige verpasst" und gemutmaßt, dass die Zeugin "so viel Schmerzensgeld wie möglich herausschlagen will". Das verneinte die Zeugin.

Dann kam ein Kapitel das unter die Gürtellinie gegangen ist: Rechtsanwalt Böhm fragte die Zeugin "haben Sie den anonymen Leserbrief exklusiv (in der AIZ) geschrieben. Die Zeugin: "Ja". Darauf vorwurfsvoll Böhm: "Wie kommen sie dazu Leserbriefe zu schreiben". Antwort: "Das ist meine Privatäußerung. Alle - nicht nur ich - haben Angst vor dem Angeklagten. Ich hoffe dass ich dem in meinem Leben niemals mehr begegnen muss". Den Vorwurf "haben Sie auf ein hohes Schmerzensgeld spekuliert?" beantwortete die Zeugin mit "Nein". Außerdem rügte der Verteidiger des Angeklagten "dass die Zeugin gegen meinen Mandanten recherchiert hat" was die Zeugin als "legitime Meinungsäußerung bezeichnete.

Ein weiterer Zeuge wurde abgeklopft ob er seine Aussage nach "Absprachen mit der Familie des Angeklagten" gemacht hat. Zuerst "Nein" und viel später auf Nachfrage des Staatsanwaltes Homburger "wir sind freunde" und "Ich habe versucht den streit zu schlichten und denjenigen der auf den Angeklagten einschlug weg zu ziehen" und als es um die Fragen ging ob der Zeige gesehen hat wie brutal der Angeklagte der Zeugin ins Gesicht schlug hatte der Zeuge plötzlich "keine Erinnerung mehr".

Einig waren sich alle Zeugen dass die Massenschlägerei "chao-tisch" war und heute kaum feststellbar ist wer wann und wo zugeschlagen oder zugestochen hat. Der Prozeß soll noch diese Woche fortgesetzt werden. Dieter Geissbauer