Fast wäre ein
Freisprach wegen Zeugen möglich geworden?
Albanische Messer-Bumerang 2012 kehrte
plötzlich zum Beklagten eigenhändig zurück
Einigung mit Gericht u. Staatsanwalt Gott
sei Dank gescheit-
ert: Angeklagter zeigte sein wahres Gesicht gegenüber AIZ
Von AIZ-Chefredakteur Dieter
Geissbauer
Aalen/Oberkochen.
Der Bumerang den der Angeklagte als albanischer Messerstecher ausgeworfen
hat ist nun zu ihm selbst zurück gekehrt und ist dabei seine Existenz zu
vernichten und die Wahrheit an den Tag zu bringen: Den ganzen Tag über
haperte es an den neun Zeugen. Die einen kamen nicht, dann wurden sie von
der Polizei herbei geschafft und dann wunderte sich der Strafrichter
Amtsgerichtsdirektor Michael Lang dass er und seine beiden Schöffen
erfolgreich waren weil sie nicht nach gegeben haben: Strafe muß sein für
einen Täter der mit Messern um sich wirft und Faustschläge in deren Gesichter
setzt, dessen Schnauze ihm nicht passen oder die ihn verärgert haben.
Ganz klar hat sich dies dabei gezeigt, als der Angeklagte feige seine
eigenen Aussagen zu dem angeklagten schlimmen Vorfall nicht selbst verlas
oder in freier Rede bedauerte und die im Saal anwesenden Geschädigten unter
Tränen um Verzeihung gebeten hatte, sondern lieber der AIZ drohte ihr
beizukommen wenn wir weiter die Wahrheit schreiben und die ganze Albanische
Familie für eine echte Gefahr unserer deutschen Sicherheit halten.
Besser wäre es für den Angeklagten gewesen in sich zu gehen und spätestens
als Staatsanwaltschaft, Schöffengericht und er mit sei-nem Verteidiger mehr
als eine Stunde lang hinter verschlossenen Gerichts-Türen ein Straßmaß
aushandeln wollten, dass er Sühne versprochen hätte zum Beispiel Schäden
wieder gut machen, 5 Jahre Duskos meiden und das Leben straffrei führen und
eine freiwillige Geldbuße von 10.000 Euro. Dazu wäre aber Einsicht
notwendig gewesen, dass man auch in Deutschland nicht einfach jeden auf die
Schnauze hauen oder abstechen kann, der anderer Meinung ist. Dazu hätte die
Einsicht gehört, dass es schon lange in Oberkochen keine albanischen
Platzhirsche auch zu zehnt nicht mehr gibt, weil wir uns alle das nicht mehr
gefallen lassen.
Also weicht man auf Aalen aus und wenn auch hier der Knast mindestens mit
zwei Jahren abgesetzt wird, dann müssen die Schläger und Messerstecher eben
nach Stuttgart, München oder nach Albanien ausweisen. Auf jeden Fall sind
wir sie los. Denn wir haben auch ein Recht auf Sicherheit vor solchen
Albanern mit Messer wenn wir auf der Ostalb in eine Disko gehen und unsere Freizeit genießen, ohne und von einer albanischen quasi
Mafia vorschreiben zu lassen, dass es für uns an der Theke von "Kiss" keinen
Thekenplatz gibt, wenn die Albaner unterwegs sind.
Deshalb war der "Polizeischutz" am ersten großen Verhandlungstag nicht nur
angebracht sondern auch korrekt ausgeführt worden. Es wäre wieder Schlimmes
passiert - auch mit der AIZ. Wir wollen nicht
verschweigen, dass damit die Aalener Polizei auch auf schriftliche Hinweise
der AIZ reagierte und eingesehen hat, dass da schon was auch im Amtsgericht
Aalen passieren könnte,
wenn man schon Mädchen als russische Huren beschimpft (Aussage Polizist aus
Westhausen), mit Messergewalt zu sticht oder in Begleitung der Polizei sogar Geschädigten das hübsche
junge Gesicht poliert wird.
Eigentlich muß ich eingestehen, dass ich in der Gerichtspause der
Verhandlungen hinter verschlossenen Türen die Angst gehabt hatte, der
Angeklagte könnte am Ende gegen eine Geldbuße von mindest-ens 1.000 €
oder weniger freigesprochen werden. Denn eines war klar bis zu dem Moment als der
Angeklagte die AIZ bedrohte die direkt im vollbesetzten Zuschauerraum
vor der Polizei Platz genommen hatte: Wäre der Polizeischutz nicht da
gewesen, hätte sicherlich der Angeklagte gerne mit dem Messer seine Meinung
verteidigt oder zugeschlagen.
Betrachtet man die gesamten gemachten Aussagen der Zeugen (10) muß man
eingestehen, das Gericht hatte sich sehr wohl viel Mühe gegeben Licht in das
albanische Dunkel zu bringen und das Gericht hat auch gesehen, dass die
Albaner sich auch im Gericht zusammen rotteten und auch gemeinsam beratschlagten
wie man am besten aus dieser Kacke heraus kommt. Deren Fehler aber war: Die
Einsicht und Reue solcher schändlicher Taten hat zu 100 % gefehlt und das Bedauern wurde nicht ausgesprochen, sondern noch
dummes Zeug schriftlich gegenüber dem Gericht manifestiert.
So geht das natürlich nicht. Denn als Einziger hatte Richter Lang klar
erkannt als er die langen Vorstrafen vorgelesen hatte: Hätte der
Angeklagte sein Leben lang Diskos vermieden in denen er Platz-hirsch und
König spielen wollte und spielt hätten sich dessen Vorstrafen um 90 % verringert und er
hätte nicht auf der Anklagebank des Saales 009 in Aalen sitzen müssen, wohin
er sich freiwillig zu Beginn quasi geflüchtet hat.
Der erste Bumerang kam für den Angeklagten zurück und war für das Gericht
greifbar, als der Polizist aus Westhausen quasi als Kronzeuge auftrat. Das
hätte sein Anwalt mit allen Mitteln bzw. dem Eingeständnis zu allen Taten
verhindern müssen. So drastisch wie dieser Zeuge die albanische
Menschenverachtung beschrieb ent-weder der Angeklagte ist der King oder alle
Frauen sind russische Huren und die Männer oder Frauen kriegen albanischen
Prügel am besten im Dreier-Pack und so dass die Deutschen nicht mehr
aufmucken können und erst im Krankenhaus merken, dass man sich mit Albanern
nicht anlegen kann und darf.
Mit dem Westhausener Polizei-Zeugen hat es begonnen das Kart-enhaus des
Verteidigers des angeklagten Albaners zum Einsturz zu bringen und das
Gericht hat es sehr schnell begriffen, dass jetzt eine Freiheitsstrafe ohne
Bewährung von über zwei Jahren nicht mehr unterschritten werden darf, um
den Angeklagten vor Schlimmerem zu stoppen. Richter Lang drückte dies
fassungslos und bestürzt so aus: "Fast alles
Straftaten in Diskos..." Es wird also Zeit die Taten zu ge-stehen und zu
bedauern, oder eben die doppelte Strafe abzusitzen, weil auch die im
Zuschauerraum sitzenden Geschädigten ein Recht auf Sühne haben werden.
Wo kommen wir denn hin wenn jede albanische Familie Terror verbreitet?
Soweit darf und wird es nicht kommen. Dafür haben wir gerechte
Schöffengerichte und einen Vorsitzenden Richter Michael Lang, der fast
geneigt war den Prozess abzukürzen aber eingese-hen hat, dass trotz
Polizeischutz noch immer Gefahren von Seiten des Angeklagten bestehen für
unser Leib und Leben.
Also: Es wird Zeit so lange zu verhandeln bis noch mehr Bumerangs im
Gerichtssaal herum fliegen und der Angeklagte seine Faust wieder zur
normalen Hand gestaltet die jedem ein Recht zugesteht in die Disko zu gehen
ohne im Streit um einen Thekenplatz verletzt zu werden.
Von den Zuhörern im Saal wurde oftmals während den Zeugenein-vernahamen
im Gericht die Vermutung geäußert die Zeugen seien bestochen und könnten
sich allesamt nicht korrekt daran erinnern dass der Angeklagte zugeschlagen
oder zugestochen hat. In der Tat konnte man diese Meinung stundenlang
zementiert bekommen aber noch schlimmer dürfte die Tatsache ein, dass die
Zeugen aus Angst vor Repressalien des Angeklagten einfach dessen Taten aus
ihrem Gedächtnis gestrichen haben. Angst ist noch schlimmer als Bestechung.
Das weiß auch das Gericht und wird dies besonders drastisch im Strafmaß
niederschreiben. Das scheint seit der Aussage des letzten Zeugen des
glaubhaften Polizisten aus Westh-ausen als sicher.
Für den angeklagten Albaner gibt es nur noch eine Chance dem sicheren Knast
zum Beispiel durch eine Bewährungsstrafe mit einer hohen Geldbußen-Auflage
in mindestens fünfstelliger Höhe zu ent-gehen indem er das letzte Schreiben seines
Anwaltes in den Papierkorb wirft, dem Gericht persönlich erklärt wie die
Wahrheit aus seiner Sicher aussieht und der Angeklagte jeden der
Geschädigten nicht nur im Gerichtssaal um Entschuldigung bittet - auch die
AIZ (sonst müssen wir die Beleidigungen eben vor Gericht bringen durch
Klage) - mit dem
Versprechen:
Schluss mit Schlägen und dem Ostalb-Terror um einen Thekenplatz und dass sich die
ganze Familie dahingehend positiv ändert: Gewalt ist nicht mehr angesagt. Demut statt Schläge und Unterordnung
statt Messerstiche, Diskussion statt Muskelprotze. Allerdings wird es schwer
werden den hohen angerichteten auch seelischen Scha-den der Verletzten wieder gut zu machen
und so "Sühne" zu demon-strieren. Die Hoffnung bleibt aber noch bis der
Urteilsspruch fällt. |