Fast wäre ein Freisprach wegen Zeugen möglich geworden?
Albanische Messer-Bumerang 2012 kehrte
plötzlich zum Beklagten eigenhändig zurück
Einigung mit Gericht u. Staatsanwalt Gott sei Dank gescheit-
ert: Angeklagter zeigte sein wahres Gesicht gegenüber AIZ

Von AIZ-Chefredakteur Dieter Geissbauer

Aalen/Oberkochen. Der Bumerang den der Angeklagte als albanischer Messerstecher ausgeworfen hat ist nun zu ihm selbst zurück gekehrt und ist dabei seine Existenz zu vernichten und die Wahrheit an den Tag zu bringen: Den ganzen Tag über haperte es an den neun Zeugen. Die einen kamen nicht, dann wurden sie von der Polizei herbei geschafft und dann wunderte sich der Strafrichter Amtsgerichtsdirektor Michael Lang dass er und seine beiden Schöffen erfolgreich waren weil sie nicht nach gegeben haben: Strafe muß sein für einen Täter der mit Messern um sich wirft und Faustschläge in deren Gesichter setzt, dessen Schnauze ihm nicht passen oder die ihn verärgert haben.

Ganz klar hat sich dies dabei gezeigt, als der Angeklagte feige seine eigenen Aussagen zu dem angeklagten schlimmen Vorfall nicht selbst verlas oder in freier Rede bedauerte und die im Saal anwesenden Geschädigten unter Tränen um Verzeihung gebeten hatte, sondern lieber der AIZ drohte ihr beizukommen wenn wir weiter die Wahrheit schreiben und die ganze Albanische Familie für eine echte Gefahr unserer deutschen Sicherheit halten.

Besser wäre es für den Angeklagten gewesen in sich zu gehen und spätestens als Staatsanwaltschaft, Schöffengericht und er mit sei-nem Verteidiger mehr als eine Stunde lang hinter verschlossenen Gerichts-Türen ein Straßmaß aushandeln wollten, dass er Sühne versprochen hätte zum Beispiel Schäden wieder gut machen, 5 Jahre Duskos meiden und das Leben straffrei führen und eine freiwillige Geldbuße von 10.000 Euro. Dazu wäre aber Einsicht notwendig gewesen, dass man auch in Deutschland nicht einfach jeden auf die Schnauze hauen oder abstechen kann, der anderer Meinung ist. Dazu hätte die Einsicht gehört, dass es schon lange in Oberkochen keine albanischen Platzhirsche auch zu zehnt nicht mehr gibt, weil wir uns alle das nicht mehr gefallen lassen.

Also weicht man auf Aalen aus und wenn auch hier der Knast mindestens mit zwei Jahren abgesetzt wird, dann müssen die Schläger und Messerstecher eben nach Stuttgart, München oder nach Albanien ausweisen. Auf jeden Fall sind wir sie los. Denn wir haben auch ein Recht auf Sicherheit vor solchen Albanern mit Messer wenn wir auf der Ostalb in eine Disko gehen und unsere Freizeit genießen, ohne und von einer albanischen quasi Mafia vorschreiben zu lassen, dass es für uns an der Theke von "Kiss" keinen Thekenplatz gibt, wenn die Albaner unterwegs sind.

Deshalb war der "Polizeischutz" am ersten großen Verhandlungstag nicht nur angebracht sondern auch korrekt ausgeführt worden. Es wäre wieder Schlimmes passiert - auch mit der AIZ. Wir wollen nicht verschweigen, dass damit die Aalener Polizei auch auf schriftliche Hinweise der AIZ reagierte und eingesehen hat, dass da schon was auch im Amtsgericht Aalen passieren könnte, wenn man schon Mädchen als russische Huren beschimpft (Aussage Polizist aus Westhausen), mit Messergewalt zu sticht oder in Begleitung der Polizei sogar Geschädigten das hübsche junge Gesicht poliert wird.

Eigentlich muß ich eingestehen, dass ich in der Gerichtspause der Verhandlungen hinter verschlossenen Türen die Angst gehabt hatte, der Angeklagte könnte am Ende gegen eine Geldbuße von mindest-ens 1.000 € oder weniger freigesprochen werden. Denn eines war klar bis zu dem Moment als der Angeklagte die AIZ bedrohte die direkt im vollbesetzten Zuschauerraum  vor der Polizei Platz genommen hatte: Wäre der Polizeischutz nicht da gewesen, hätte sicherlich der Angeklagte gerne mit dem Messer seine Meinung verteidigt oder zugeschlagen.

Betrachtet man die gesamten gemachten Aussagen der Zeugen (10)  muß man eingestehen, das Gericht hatte sich sehr wohl viel Mühe gegeben Licht in das albanische Dunkel zu bringen und das Gericht hat auch gesehen, dass die Albaner sich auch im Gericht zusammen rotteten und auch gemeinsam beratschlagten wie man am besten aus dieser Kacke heraus kommt. Deren Fehler aber war: Die Einsicht und Reue solcher schändlicher Taten hat zu 100 %  gefehlt und das Bedauern wurde nicht ausgesprochen, sondern noch dummes Zeug schriftlich gegenüber dem Gericht manifestiert.

So geht das natürlich nicht. Denn als Einziger hatte Richter Lang klar erkannt als er die langen Vorstrafen vorgelesen hatte: Hätte der Angeklagte sein Leben lang Diskos vermieden in denen er Platz-hirsch und König spielen wollte und spielt hätten sich dessen Vorstrafen um 90 % verringert und er hätte nicht auf der Anklagebank des Saales 009 in Aalen sitzen müssen, wohin er sich freiwillig zu Beginn quasi geflüchtet hat.

Der erste Bumerang kam für den Angeklagten zurück und war für das Gericht greifbar, als der Polizist aus Westhausen quasi als Kronzeuge auftrat. Das hätte sein Anwalt mit allen Mitteln bzw. dem Eingeständnis zu allen Taten verhindern müssen. So drastisch wie dieser Zeuge die albanische Menschenverachtung beschrieb ent-weder der Angeklagte ist der King oder alle Frauen sind russische Huren und die Männer oder Frauen kriegen albanischen Prügel am besten im Dreier-Pack und so dass die Deutschen nicht mehr aufmucken können und erst im Krankenhaus merken, dass man sich mit Albanern nicht anlegen kann und darf.

Mit dem Westhausener Polizei-Zeugen hat es begonnen das Kart-enhaus des Verteidigers des angeklagten Albaners zum Einsturz zu bringen und das Gericht hat es sehr schnell begriffen, dass jetzt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung von über zwei Jahren nicht mehr unterschritten werden darf, um den Angeklagten vor Schlimmerem zu stoppen. Richter Lang drückte dies fassungslos und bestürzt so aus: "Fast alles Straftaten in Diskos..." Es wird also Zeit die Taten zu ge-stehen und zu bedauern, oder eben die doppelte Strafe abzusitzen, weil auch die im Zuschauerraum sitzenden Geschädigten ein Recht auf Sühne haben werden.

Wo kommen wir denn hin wenn jede albanische Familie Terror verbreitet? Soweit darf und wird es nicht kommen. Dafür haben wir gerechte Schöffengerichte und einen Vorsitzenden Richter Michael Lang, der fast geneigt war den Prozess abzukürzen aber eingese-hen hat, dass trotz Polizeischutz noch immer Gefahren von Seiten des Angeklagten bestehen für unser Leib und Leben.

Also: Es wird Zeit so lange zu verhandeln bis noch mehr Bumerangs im Gerichtssaal herum fliegen und der Angeklagte seine Faust wieder zur normalen Hand gestaltet die jedem ein Recht zugesteht in die Disko zu gehen ohne im Streit um einen Thekenplatz verletzt zu werden.

Von den Zuhörern im Saal wurde oftmals während den Zeugenein-vernahamen  im Gericht die Vermutung geäußert die Zeugen seien bestochen und könnten sich allesamt nicht korrekt daran erinnern dass der Angeklagte zugeschlagen oder  zugestochen hat. In der Tat konnte man diese Meinung stundenlang zementiert bekommen aber noch schlimmer dürfte die Tatsache ein, dass die Zeugen aus Angst vor Repressalien des Angeklagten einfach dessen Taten aus ihrem Gedächtnis gestrichen haben. Angst ist noch schlimmer als Bestechung. Das weiß auch das Gericht und wird dies besonders drastisch im Strafmaß niederschreiben. Das scheint seit der Aussage des letzten Zeugen des glaubhaften Polizisten aus Westh-ausen als sicher.

Für den angeklagten Albaner gibt es nur noch eine Chance dem sicheren Knast zum Beispiel durch eine Bewährungsstrafe mit einer hohen Geldbußen-Auflage in mindestens fünfstelliger Höhe zu ent-gehen indem er das letzte Schreiben seines Anwaltes in den Papierkorb wirft, dem Gericht persönlich erklärt wie die Wahrheit aus seiner Sicher aussieht und der Angeklagte jeden der Geschädigten nicht nur im Gerichtssaal um Entschuldigung bittet - auch die AIZ (sonst müssen wir die Beleidigungen eben vor Gericht bringen durch Klage) - mit dem Versprechen:

Schluss mit Schlägen und dem Ostalb-Terror um einen Thekenplatz und dass sich die ganze Familie dahingehend positiv ändert: Gewalt ist nicht mehr angesagt. Demut statt Schläge und Unterordnung statt Messerstiche, Diskussion statt Muskelprotze. Allerdings wird es schwer werden den hohen angerichteten auch seelischen Scha-den der Verletzten wieder gut zu machen und so "Sühne" zu demon-strieren. Die Hoffnung bleibt aber noch bis der Urteilsspruch fällt.