Kaum einer will gesehen haben wer das Messer benutzte:
Mit massivem Polizeischutz Prozeß gegen
"Messer-Albaner" im AG Aalen fortgesetzt
Ohne Zeugen auch keine Bestrafung oder der neue Verdacht
fast alle Zeugen wollen plötzlich nichts mehr gesehen haben


Unter starkem "Polizeischutz" für Zeugen, Zuschauer und Besucher wurde heute im AG Aalen der Prozeß gegen den Haupttäter der Messer-Albaner fortgesetzt.                AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen.
Unter massivem Polizeischutz wurde wurde der Prozeß gegen den Messer-Albaner, der ein junges Mädchen im Streit um einen Thekenplatz im ehemaligen "Kiss" in Aalen verletzte, am Donnerstag  8. November 2012 im fast  vollbesetzten Gerichtssaal 009 des Amtsgerichts Aalen unter Vorsitz von Richter Lang und den Schöffen (darunter auch die Dewanger Ortsvorsteherin) fortgesetzt. Die Anwesenheit einer Polizistin und eines Polizisten und später von zwei blau gekleideten echten Polizisten im Saal hatte den angeklagten Messer-Albaner Vahed T. (AZ: 1 Ls 22 Js 5189/11) offensichtlich so tief beeindruckt, dass er nicht neben seinem Anwalt Platz nahm, sondern sich freiwillig auf die Anklagebank setzte, später aber doch merkte, dass der schwergewichtige bullige Angeklagte besser in den weichen Sesseln des Gerichtes sitzt als auf der harten Anklagebank.

Es sei vorweg genommen: Die Befürchtungen es werde im Geri-chtssaal zu weiteren Tätigkeiten der etwa 8 Albaner aus Ober-kochen kommen waren am Ende doch unbegründet: Nicht einmal die Studentin die mit dem Messer attackiert und später in Anwesenheit der Polizei ins Gesicht geschlagen wurde hatte ihre Angst vor den Albanern unter Polizeischutz schnell abgelegt und es kam nicht einmal zum Versuch die Hauptbetroffene beim Streit um einen Thekenplatz unter Druck zu setzen: Alle Angeklagten kamen zwar in den Gerichtssaal hielten sich aber wahrscheinlich ange-sichts des Polizeischutzes des Reviers Aalen zurück - auch vor dem Amtsgericht und in den vielen Pausen.

Hier im Eingangsbereich im "Kiss" (heute Disko Club 44) hatte sich alles abgespielt: Der Streit im den Thekenplatz ging sehr blutig aus. Denn Strafrichter Michael Lang und die Schöffen hatten einen rabenschwarzen Tag erwischt: Kaum pünktliche Zeugen, einer kam nicht und musste in der Mittagspause von der Polizei gesucht wer-den und weitere Zeugen wollten offensichtlich nichts mehr aus-sagen. Wurden Zeugen unter druck gesetzt sich dem Albaner-Prozess zu entziehen oder haben die Zeugen "kalte Füße" bekommen und ließen das Gericht im Stich? 

Denn ohne Zeugen - bisher hatte keiner mehr gesehen dass der Angeklagte mit dem Messer zugestochen hat - wird es auch keine Verurteilung geben können, obwohl es im Angeklagten - der sich als ruhiger besonnener Kumpel gab der keine fliege was zuleide tun kann  - innerlich bei fast ständig geballter Faust brodelte und das Knistern im Saal im Gerichtsgebälk vom Publikum hautnah zu vernehmen war. Da half alles nichts: Nicht einmal die beiden Polizisten waren Zeugen. Zitat auf die AIZ-Frage "sind Sie Zeugen der Tat im und vor der Disco Kiss"  die Antwort: "Wir sind nur als Polizei da..."

Es ging also dennoch um die Tat vom 25. September: Die Oberko-chener Albaner hatten sich um einen Thekenplatz im Kiss mit den Verletzten und deren Freunde gestritten. Die erste Zeugin wußte zu berichten "der Angeklagte der hier sitzt hatte Ärger gemacht: Es gab Faustschläge am Eingang der Diskothek  und einer - ich weiß nicht wer - hat sogar den Mülleimer im Außenbereich nach den Beteiligten geschmissen".

Das aber wollte Staatsanwalt Homburger genauer wissen: Wer hat auf wen eingeprügelt und wie kam das alles zustande? "Alle haben aufeinander eingeprügelt" sagte die Zeugin, ohne mit dem Finger auf den Hauptangeklagten zu zeigen. Der Anwalt des Beklagten bzw. Verteidiger hatte dazu eine wichtige Frage an die Zeugin: ""Ihnen wurden die Lichtbilder der Polizei aus der Akte bei der Vernehmung gezeigt und Sie sagten dazu ich erkenne auf den Bildern niem-anden". Dabei blieb die Zeugin auch, womit sie im Grunde gar nichts an Fakten dem Geicht geliefert hatte.

Da die weiteren Zeugen erst auf 10 Uhr geladen waren und kein weiterer Zeuge jetzt schon zur Verfügung stand wurde die Verhand-lung bis um 10,55 Uhr unterbrochen. Dann tauchte wenigstens ein weiterer Zeuge (23) aus Aalen auf, der in der Nacht vom 24. auf den 25. September 2010 bei der Schlägerei im Kiss auch dabei war: "Im Lokal flogen plötzlich Faustschläge und ich habe nur noch gesehen dass einer mit dem Messer herum fuchtelte". Auf Frage von Strafrichter Lang kam ein "Ja", dass "alle nach draußen gegangen sind aber ich habe nicht genau gesehen wer wem einen Faustschlag ins Gesicht hämmerte. Es war nur eines klar: Es ging um einen Streit um einen Thekenplatz, bei dem eine mit dem Messer schwer verletzt wurde". Also auch keine konkreten Fakten auf den Angeklagten.

Da platzte Richter Lang der Kragen: Ein Prozeß ohne Zeugen die was gesehen haben wollen, ob der Angeklagte zuschlug oder mit dem Messer zugestochen hat? Denn so kann das Schwurgericht den Angeklagten nicht zweifelsfrei verurteilen und bestrafen. Also ordnete Richter Lang an dass der vür Vormittag weitere geladene Zeuge "in der Mittagspause von der Aalener Polizei gesucht, abgeholt und in den Gerichtssaal gebracht und vorgeführt wird".  

Die Verhandlung wurde bis um 13,30 Uhr unterbrochen und dann fortgesetzt mit dem Ergebnis, dass es in diesem Prozeß zwar einen Staatsanwalt, einen Gerichtsgutachter und rein theoretisch zwei Nebenkläger die nicht mehr auftraten gab, aber von dem Großteil der geladenen neun Zeugen fühlte sich das Gericht bis zum Nachmittag ganz im Stich gelassen. Dieter Geissbauer