In Zivil im
Galgenberg-Schulzentrum mit Tochter und Ehefrau:
Präventions-Papst Thomas Maile: "Wie an
Aalener Schulen geht es im ganzen Kreis zu"
Die neueste Maile-Lektion Blinker setzen
bei Einfahrt in den
Kreisverkehr und beim Ausfahren ist Blinken sogar strafbar?
Sind sich einig dass natürlich
scharfe Kontrollen der Polizei dioe Aktion Vorbild unterstützen werden und
zwar unangekündigt und im gesamten Ostalbkreis ab sofort: Präventions-Papst
Thomals Maile von der PD Aalen und Landrat Klaus Pavel. Foto: Dieter
Geissbauer
Aalen. Präventions-Papst Thomas Maile von der
Polizeidirektion Aalen bekam von der AIZ ein dickes Lob für seine neueste
Präventions-Aktion "Vorbild sein". Nicht etwa in den Räumen der Polizei
sondern in Zivil nahm Mailer diese Auszeichnung am Donnerstag dem 18.
November mündlich von der AIZ-Redaktion als Selbstverständlichkeit für alle
seine Kollegen und Kolleginnen entgegen: Mailer beobachtete wie die AIZ auch
das Ankommen der Eltern mit ihren Kindern in letzter Minute zu den Schulen
auf dem Galgenberg nicht in seiner schmucken blauen neuen Polizei-Uniform
mit der ihn sogar Landrat Pavel erst kürzlich der Feuerwehr zuordnete,
sondern dieses Mal in Zivil. Das hatte einen besonderen Grund: Maile und
seine Ehefrau brachten sicher ihre Tochter ins Galgenberg-Schulzentrum und
als ob es die Raser gewusst hätten: An diesem Morgen ging es trotz Gerangel
um Parkplätze und gefährliches aussteigen der Schulkinder auf der
Fahrerseite noch "gewissermaßen ordentlich zu".
Maile aber meinte gegenüber der AIZ: "Es ist bedauerlich dass viele keine
Rücksicht auf unsere Schulkinder nehmen - erst wenn es um ihre eigenen
Kinder geht. Viele kassieren gerne einen Strafzettel von fünf Euro und sagen
Pech gehabt dass sie geschnappt wurden und machen sich keine Gedanken
darüber dass sie Schuldinder in Lebensgefahr bringen". Das sei aber leider
noch nichts Besonderes, so Maile: "Das ist an fast allen Schulen auf der
gesamten Ostalb zu beachten".
Die neuesten Tipps u. wichtige Hinweise von
Thomas Maile von der Verkehrspolizei Aalen
Der
Kreisverkehr: Es gibt mittlerweile
einen richtigen Kreisverkehr-Boom. Kreisverkehre in allen Größenordnungen
schießen landauf und landab aus dem Boden. Es gibt Kreisverkehre außerorts
und innerorts. Es gibt Minikreisel und richtig große Kreisverkehrs-Anlagen.
Fast zu allen Kreisverkehren gehört die künstlerische Gestaltung in der
Mitte des Kreisels, nur besonders kleine Kreisverkehre und Kreisel die in
einer Schwerlaststrecke liegen, werden nicht verziert. Als Vorteile von
Kreisverkehren gilt die höhere Verkehrssicherheit. Dies wird durch die
normalerweise niedrigere Durchfahrtsgeschwindigkeit erreicht, aber auch
durch die Klarheit der Verkehrsbeziehung (im Kreisverkehr kommen die Anderen
immer von links). Die Fachleute sagen dazu, dass die Konfliktpunkte geringer
sind als an einer Kreuzung. Zudem kann ein Kreisverkehr mehr
Verkehrsaufkommen bewältigen als eine ampelgeregelte Kreuzung.
Eigentlich sollte man denken, dass es allein auf Grund der Vielzahl dieser
Anlagen jedem Verkehrsteilnehmer klar sein müsste, wie man sich zu verhalten
hat. Leider stimmt dies nicht.
Die Vorfahrtsregel:
In der Geschichte des Kreisverkehrs
hat es eine Zäsur gegeben. Die erste Vorfahrtsregelung war rechts vor links.
Diese Regelung hatte im europäischen Ausland lange Bestand, hat aber dazu
geführt, dass die Kreisverkehre nicht leistungsfähig waren. In Deutschland
regelt die StVO das Verhalten im Straßenverkehr. Der Kreisverkehr wird in
§ 8 (1a) StVO behan-delt:
Bei der
Einfahrt in den Kreisverkehr ist es
nicht zulässig den eigenen Blinker zu setzen
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter
dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der
Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist
die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Diese Vorschrift sagt aus, dass bei einem Standardkreisverkehr die
Fahrzeuge Vorfahrt haben, die sich im Kreisverkehr befinden. Die Fahrzeuge,
die in den Kreisverkehr einfahren wollen sind warte-pflichtig. Bei der
Einfahrt in einen Kreisverkehrs ist das Betätigen des
Fahrtrichtungsanzeigers VERBOTEN! So soll sichergestellt werden, dass ein
rechts blinkendes Fahrzeug an der nächsten Kreisverkehrausfahrt diesen auch
wirklich verlassen möchte und nicht bloß der Blinker noch vom Einfahrvorgang
aktiv ist.
Beim Ausfahren aus
Kreisverkehr ist Setzen
des Blinkers gesetzlich vorgeschrieben
Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist die Benutzung des
Fahrtrichtungsanzeigers vorgeschrieben. Das Befahren des Mittel-stückes im
Kreisverkehr ist verboten. Ebenso das unbegründete Halten und das Parken im
Kreisverkehr. Sollte an einem Kreisverkehr eine andere oder gar keine
Beschilderung angebracht sein, gilt RECHTS vor LINKS.
Optimale Ausnutzung einer
Kreisverkehrsanlage: Andere Länder
- andere Sitten: Insbesondere unser Nachbar Frankreich hat immens
viele Kreisverkehre. Besonders berühmt-berüchtigt ist die Umrundung des Arc
de Triomphe in Paris. Hier sieht man, dass auch Chaos funktionieren kann,
wobei Blechschäden in Frankreich eben auch unwichtig sind.
Der Gegensatz dazu ist ein Schweizer Kreisverkehr. Wenn hier mehrere
Fahrzeuge aus verschiedenen Richtungen sich dem Kreisverkehr nähern, fahren
alle langsam, was zur Folge hat, dass alle Fahrzeuge gleichzeitig einfahren
können und der Kreisverkehr dadurch eine große Kapazität erhält.
In Deutschland ist dagegen häufig zu beobachten, dass bei gleich-zeitiger
Annäherung mehrer Fahrzeuge meistens ein Fahrer dabei ist, der das Ziel hat
als erster und schnellster den Kreisverkehr zu erreichen, um dann den
Vorteil der Vorfahrt genießen zu können. Dies bewirkt aber, dass alle
anderen warten müssen, was wiederum zur Folge hat, dass der Kreisverkehr an
Kapazität verliert. Eine langsames Heranfahren und Einfahren (nach schweizer
Vorbild) steigert den Durchfluss der Kreisverkehrsanlage enorm.
Was ist mit den
Radfahrern? Es gibt mehrere
Möglichkeiten den Radverkehr in die Verkehrsführung im Kreisverkehr
einzubinden.
-
Es gibt keine gesonderte Verkehrsführung für die
Radfahrer.
Dann gelten natürlich die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge.
-
Häufig wird dies so geregelt, dass der Radweg vor dem
Kreisverkehr endet und auf die Straße geführt wird, der Radverkehr wird
dann wie beschrieben mit den Kraftfahrzeugen geführt.
-
Es gibt weiterhin Kreisverkehre, an denen Fahrradwege
vorbeigeführt werden. Ob Vorfahrt oder Vorrang für Radfahrer besteht,
hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Bei Unsicherheit hilft manchmal
nur die Nachfrage bei der zuständigen Behörde.
Und die Fußgänger? Beim Abbiegen – Fußgänger haben
Vorrang (§ 9 StVO): Wer abbiegen will,
… Auf Fußgänger muß er beson-dere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er
warten.
Dies ist eine Vorschrift, die stark in Vergessenheit geraten ist.
Wer abbiegt muss querenden Fußgängern den Vorrang gewähren. Das
bedeutet zudem, dass Fahrzeugführer so langsam abbiegen müssen, dass sie
Fußgänger erkennen und anhalten können, um den Fußgängern das Recht
einzuräumen. Dies gilt auch im Kreisverkehr. Wer in den Kreisverkehr
einfahren will, hat diese Pflicht nicht. Für Fußgänger bedeutet dies, dass
sie bis zur Mitte – zur Verkehrsinsel – Vorrang haben, hier aber warten
müssen, um Autos oder Fahrräder vorbeifahren zu lassen.
Für Rückfragen stehen Ihnen
folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Landratsamt Ostalbkreis:
Doris Forstenhäusler, Tel.
07361.580-1531,
doris.forstenhäusler@ostalbkreis.de.
Polizeidirek-tion Aalen: PHK
Thomas Maile, Tellefon-Nummer 07361.580-430,
thomas.maile@polizei.bwl.de
Thomas Maile |