In Zivil im Galgenberg-Schulzentrum mit Tochter und Ehefrau:
Präventions-Papst Thomas Maile: "Wie an
Aalener Schulen geht es im ganzen Kreis zu"
Die neueste Maile-Lektion Blinker setzen bei Einfahrt in den
Kreisverkehr und beim Ausfahren ist Blinken sogar strafbar?

Sind sich einig dass natürlich scharfe Kontrollen der Polizei dioe Aktion Vorbild unterstützen werden und zwar unangekündigt und im gesamten Ostalbkreis ab sofort: Präventions-Papst Thomals Maile von der PD Aalen und Landrat Klaus Pavel.  Foto: Dieter Geissbauer
Aalen. Präventions-Papst Thomas Maile von der Polizeidirektion Aalen bekam von der AIZ ein dickes Lob für seine neueste Präventions-Aktion "Vorbild sein". Nicht etwa in den Räumen der Polizei sondern in Zivil nahm Mailer diese Auszeichnung am Donnerstag dem 18. November mündlich von der AIZ-Redaktion als Selbstverständlichkeit für alle seine Kollegen und Kolleginnen entgegen: Mailer beobachtete wie die AIZ auch das Ankommen der Eltern mit ihren Kindern in letzter Minute zu den Schulen auf dem Galgenberg nicht in seiner schmucken blauen neuen Polizei-Uniform
mit der ihn sogar Landrat Pavel erst kürzlich der Feuerwehr zuordnete, sondern dieses Mal in Zivil. Das hatte einen besonderen Grund: Maile und seine Ehefrau brachten sicher ihre Tochter ins Galgenberg-Schulzentrum und als ob es die Raser gewusst hätten: An diesem Morgen ging es trotz Gerangel um Parkplätze und gefährliches aussteigen der Schulkinder auf der Fahrerseite noch "gewissermaßen ordentlich zu".

Maile aber meinte gegenüber der AIZ: "Es ist bedauerlich dass viele keine Rücksicht auf unsere Schulkinder nehmen - erst wenn es um ihre eigenen Kinder geht. Viele kassieren gerne einen Strafzettel von fünf Euro und sagen Pech gehabt dass sie geschnappt wurden und machen sich keine Gedanken darüber dass sie Schuldinder in Lebensgefahr bringen". Das sei aber leider noch nichts Besonderes, so Maile: "Das ist an fast allen Schulen auf der gesamten Ostalb zu beachten".

Die neuesten Tipps u. wichtige Hinweise von
Thomas Maile von der Verkehrspolizei Aalen

Der Kreisverkehr: Es gibt mittlerweile einen richtigen Kreisverkehr-Boom. Kreisverkehre in allen Größenordnungen schießen landauf und landab aus dem Boden. Es gibt Kreisverkehre außerorts und innerorts. Es gibt Minikreisel und richtig große Kreisverkehrs-Anlagen. Fast zu allen Kreisverkehren gehört die künstlerische Gestaltung in der Mitte des Kreisels, nur besonders kleine Kreisverkehre und Kreisel die in einer Schwerlaststrecke liegen, werden nicht verziert. Als Vorteile von Kreisverkehren gilt die höhere Verkehrssicherheit. Dies wird durch die normalerweise niedrigere Durchfahrtsgeschwindigkeit erreicht, aber auch durch die Klarheit der Verkehrsbeziehung (im Kreisverkehr kommen die Anderen immer von links). Die Fachleute sagen dazu, dass die Konfliktpunkte geringer sind als an einer Kreuzung. Zudem kann ein Kreisverkehr mehr Verkehrsaufkommen bewältigen als eine ampelgeregelte Kreuzung.

Eigentlich sollte man denken, dass es allein auf Grund der Vielzahl dieser Anlagen jedem Verkehrsteilnehmer klar sein müsste, wie man sich zu verhalten hat. Leider stimmt dies nicht.

Die Vorfahrtsregel: In der Geschichte des Kreisverkehrs hat es eine Zäsur gegeben. Die erste Vorfahrtsregelung war rechts vor links. Diese Regelung hatte im europäischen Ausland lange Bestand, hat aber dazu geführt, dass die Kreisverkehre nicht leistungsfähig waren. In Deutschland regelt die StVO das Verhalten im Straßenverkehr. Der Kreisverkehr wird in  § 8 (1a) StVO behan-delt:

Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist es
nicht zulässig den eigenen Blinker zu setzen

Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

Diese Vorschrift sagt aus, dass bei einem Standardkreisverkehr die Fahrzeuge Vorfahrt haben, die sich im Kreisverkehr befinden. Die Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen sind warte-pflichtig. Bei der Einfahrt in einen Kreisverkehrs ist das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers VERBOTEN! So soll sichergestellt werden, dass ein rechts blinkendes Fahrzeug an der nächsten Kreisverkehrausfahrt diesen auch wirklich verlassen möchte und nicht bloß der Blinker noch vom Einfahrvorgang aktiv ist.

Beim Ausfahren aus Kreisverkehr ist Setzen
des Blinkers gesetzlich vorgeschrieben

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers vorgeschrieben. Das Befahren des Mittel-stückes im Kreisverkehr ist verboten. Ebenso das unbegründete Halten und das Parken im Kreisverkehr. Sollte an einem Kreisverkehr eine andere oder gar keine Beschilderung angebracht sein, gilt RECHTS vor LINKS.

Optimale Ausnutzung einer Kreisverkehrsanlage: Andere Länder - andere Sitten:  Insbesondere unser Nachbar Frankreich hat immens viele Kreisverkehre. Besonders berühmt-berüchtigt ist die Umrundung des Arc de Triomphe in Paris. Hier sieht man, dass auch Chaos funktionieren kann, wobei Blechschäden in Frankreich eben auch unwichtig sind.

Der Gegensatz dazu ist ein Schweizer Kreisverkehr. Wenn hier mehrere Fahrzeuge aus verschiedenen Richtungen sich dem Kreisverkehr nähern, fahren alle langsam, was zur Folge hat, dass alle Fahrzeuge gleichzeitig einfahren können und der Kreisverkehr dadurch eine große Kapazität erhält.

In Deutschland ist dagegen häufig zu beobachten, dass bei gleich-zeitiger Annäherung mehrer Fahrzeuge meistens ein Fahrer dabei ist, der das Ziel hat als erster und schnellster den Kreisverkehr zu erreichen, um dann den Vorteil der Vorfahrt genießen zu können. Dies bewirkt aber, dass alle anderen warten müssen, was wiederum zur Folge hat, dass der Kreisverkehr an Kapazität verliert. Eine langsames Heranfahren und Einfahren (nach schweizer Vorbild) steigert den Durchfluss der Kreisverkehrsanlage enorm.

Was ist mit den Radfahrern? Es gibt mehrere Möglichkeiten den Radverkehr in die Verkehrsführung im Kreisverkehr einzubinden.

  • Es gibt keine gesonderte Verkehrsführung für die Radfahrer.
    Dann gelten natürlich die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge.

  • Häufig wird dies so geregelt, dass der Radweg vor dem Kreisverkehr endet und auf die Straße geführt wird, der Radverkehr wird dann wie beschrieben mit den Kraftfahrzeugen geführt.

  • Es gibt weiterhin Kreisverkehre, an denen Fahrradwege vorbeigeführt werden. Ob Vorfahrt oder Vorrang für Radfahrer besteht, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Bei Unsicherheit hilft manchmal nur die Nachfrage bei der zuständigen Behörde.

Und die Fußgänger? Beim Abbiegen – Fußgänger haben Vorrang (§ 9 StVO): Wer abbiegen will, … Auf Fußgänger muß er beson-dere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

Dies ist eine Vorschrift, die stark in Vergessenheit geraten ist. Wer abbiegt muss querenden Fußgängern den Vorrang gewähren. Das bedeutet zudem, dass Fahrzeugführer so langsam abbiegen müssen, dass sie Fußgänger erkennen und anhalten können, um den Fußgängern das Recht einzuräumen. Dies gilt auch im Kreisverkehr. Wer in den Kreisverkehr einfahren will, hat diese Pflicht nicht. Für Fußgänger bedeutet dies, dass sie bis zur Mitte – zur Verkehrsinsel – Vorrang haben, hier aber warten müssen, um Autos oder Fahrräder vorbeifahren zu lassen.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Landratsamt Ostalbkreis: Doris Forstenhäusler, Tel. 07361.580-1531, doris.forstenhäusler@ostalbkreis.dePolizeidirek-tion Aalen: PHK Thomas Maile, Tellefon-Nummer 07361.580-430, thomas.maile@polizei.bwl.de Thomas Maile