Hintergründe des Beschlusses und neuen Folgen nur in AIZ:
In öffentlicher Sitzung hat nun Gemeinderat
mehrheitlich Abwassersatzung beschlossen
68 % Rücklauf-Quote:
Von 8.981 verschickten Erfassungsbögen
wurden 13.055 von den Stadtwerke-Kunden bereits ausgefüllt


In nichtöffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat am Donnerstag 18. November neue Satzung beschlossen. AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen. Die neue Abwassergebühr in Aalen steht fest: 1,77 Euro Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,60 Euro Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter der veranschlagten versiegelten Fläche. Diese Beträge wurden in der Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, 18. November 2010 in öffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen sowie die neue Abwassersatzung verabschiedet.

Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr waren die versiegelten Flächen, Zisternen und Versickerungsanlagen zu erheben. Mit der Ersterhebung der versiegelten Flächen im Selbstauskunftsverfahren haben bisher rund 68 Prozent der Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksnutzer die erforderlichen Angaben gemacht. Die hohe Rücklaufquote erlaubte eine relativ gesicherte Hochrechnung der nicht gemeldeten Flächen und damit eine hinreichend genaue Ermittlung der gesamten zu veranlagenden Flächen für die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr.

Große Dimensionen für Umweltschutz: Kläranlage der Stadtwerke.  
Hier nochmals die vom Gemeinderat der Stadt Aalen heute in nichtöffentlicher Sitzung beschlossenen Fakten die alle treff-en:

  • Für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen wurde bisher, wie in fast allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, nur eine Gebühr erhoben, die ausschließlich von der bezogenen Frischwassermenge abhängig war.

  •  In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Ableitung und Reinigung von Schmutz- als auch von eingeleitetem Niederschlagswasser enthalten. Eine gesonderte Abrechnung des Niederschlagswassers erfolgte bisher nicht, obwohl die Kanäle für die Einleitung des Niederschlagswassers viel größer dimensioniert werden müssen und zusätzlich sogar Regenüberlaufbecken erforderlich sind.

  •  Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung im März 2010 urteilte der VGH (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg), dass die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in Zukunft eine verursachergerechte Kostenzuordnung der Abwassergebühr vorzunehmen haben. Die Basis der Rechtmäßigkeit der alten Abrechnung wurde dadurch für die Zukunft entzogen. Somit bestand die Pflicht, die sog. gesplittete Abwassergebühr auch in Aalen einzuführen.

  •  Die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung müssen aufgeteilt werden in den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Entsorgung des Schmutzwassers und für die Entsorgung des eingeleiteten Niederschlagswassers. In der Umsetzung dieser Forderung muss eine Schmutzwassergebühr sowie eine Niederschlagswassergebühr berechnet werden, dies nennt man auch gesplittete Abwassergebühr. Dabei ist der Maßstab für die Schmutzwassergebühr das verbrauchte Frischwasser und für die Niederschlagswassergebühr die Größe der bebauten und befestigten Flächen (sogenannte versiegelte Flächen), von denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Weg versickern kann, sondern in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird.

 

-           In einem Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat am 08.07.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 beschlossen. 

Wie erfolgte die Umsetzung? Die Stadtwerke Aalen hatten frühzeitig mit Schreiben vom 11. August 2010 (einsehbar unter www.abwasseraalen.de) zunächst alle Grundstückseigentümer angeschrieben und über die Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ informiert.  Da die versiegelten Flächen nicht bekannt sind und auch in keiner Statistik geführt werden, ist in diesem Schreiben auch eine Erfassung angekündigt worden. Um für die Bürger keine unnötigen Kosten (die sich letztendlich in höheren Gebühren widerspiegeln) zu produzieren, wurde die Erfassung  im Selbstauskunftsverfahren mittels Fragebogen durchgeführt.

Mit Schreiben vom 31. August 2010 wurden die eigentlichen Unterlagen (Anschreiben,  Erfassungsbogen mit Lageplan des Grundstücks und Erläuterungsblatt zum Ausfüllen) zur Selbster-hebung an die Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter, Verwalter etc., die heute auch schon die Abwassergebühren zahlen, ver-sendet. Alles wurde so unbürokratisch und knapp wie möglich ausgeführt. Rücksendetermin war der 6. Oktober 2010.

Insgesamt wurden 18.981 Erfassungsbögen versandt. Der Gesamtrücklauf nach aktuellstem Stand beträgt 13.055 ausgefüllte Erfassungsbögen. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 68 Prozent. Davon wurden 3.012 Erfassungsbögen online übers Internet übermittelt. Dies entspricht 23,1 Prozent. Dieser hohe Rücklauf ist ein großer Erfolg und bestätigt das Verfahren, kostengünstig die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die nicht gemeldeten Flächen konnten dann aufgrund der hohen Rücklaufquote relativ gesichert genau hochgerechnet werden. Damit hatte man die gesamte zu veranlagende Fläche als Basis für die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr in hinreichender Genauigkeit ermittelt.

Werksleiter Walter (li.) u. Direktor Mller (re.) bei den Energietagen.  

Letzte Frist zur Meldung der Daten an die
Stadtwerke bis zum 31. Dezember 2010

Wie geht es weiter? Der Gemeinderat hat also nun in der Sitzung vom 18.11.2010 auf Basis der ermittelten Daten die Höhe der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr für die Abrechnung des Jahres 2010 beschlossen. Wer seine Flächendaten bis-her noch nicht gemeldet hat, kann dies noch bis 31. Dezember 2010 tun. Flächendaten, die bis zum 31.12.2010 gemeldet werden, werden dann für die Abrechnung des Jahres 2010 berücksichtigt. Sollte bis zu diesem Datum kein Erfassungsbogen abgegeben werden, wird die versiegelte Fläche entsprechend der Nutzungsart des Grundstückes (Privatnutzung, Gewerbebetriebe, etc.) und der bebauten bzw. Grundstücksfläche anhand von Durchschnittswerten aus den bereits vorhandenen Flächendaten geschätzt und der Abrechnung zu Grunde gelegt. Dies wird dann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer höheren Gebühr führen. Um Mehrkosten zu vermeiden, bitten die Stadtwerke eindringlich, den Erfassungsbogen ausgefüllt abzugeben.

Daten nach dem 31. Dezember nicht mehr in
der aktuellen Abrechnung: Die Schätzungen

Werden Flächendaten nach dem 31. Dezember 2010 gemeldet,  können diese für die Abrechnung des Jahres 2010 nicht mehr angesetzt werden. Sie fließen dann erst in die Abrechnung des Jahres 2011 ein und zwar erst ab dem Datum, ab dem sie gemeldet werden. Der Zeitraum ab 1. Januar 2011 bis zum gemeldeten Datum fließt für die Abrechnung des Jahres 2011 als Schätzwert ein.

KundenInformationsZentrum (KIZ) wegen ge-
splitteter Gebühren sehr stark frequentiert

Kundeninformationszentrum der Stadt Aalen ist stark frequentiert.    
Besonders das KundenInformationsZentrum (KIZ) der Stadtwerke Aalen war sehr gefragt. Für eine Erhöhung der persönlichen Erreichbarkeit bei Fragen rund um die gesplittete Abwassergebühr und die Erhebung der versiegelten Flächen, etc. wurden die Öffnungszeiten im KIZ erweitert: seit September 2010 (bis einschließlich 18. Dezember 2010) freitags zusätzlich bis 18.00 Uhr und samstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Dies wurde ebenfalls gerne genutzt und von den Kunden begrüßt. Weiterhin haben die Stadtwerke zur besseren telefonischen Erreichbarkeit ein Call-Center mit eingebunden.


Vor KIZ Prüfung der Wasserqualität auch durch Chef OB Gerlach.   
Zum Pauschalpreis von 40 Euro nehmen die
Stadtwerke-Fachleute Kunden Ausfüllen ab

Sollte das Ausfüllen des Erfassungsbogens nicht durchgeführt werden können, helfen die Stadtwerke durch eine persönliche Beratung und Flächenerhebung vor Ort zu einem Pauschalpreis von brutto 40,-- Euro bis zu einer Grundstücksgröße von 1.000 m². Größere Objekte, Gewerbebetriebe etc. werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Häufig gestellte Fragen: Kiesschüttung und Zisternen: Die am häufigsten gestellten Fragen waren die Versickerungsfähigkeit von Kies sowie die Betrachtung beim Einsatz von Zisternen.

Kiesflächen: Für Flachdächer mit Kiesschüttung ist in Aalen keine eigene Kategorie gebildet. Die Wasseraufnahme von Kies ist sehr gering, ebenso der Verdunstungseffekt. Letztendlich besteht der vorhandene Untergrund in der Regel aus einer vollversiegelten Fläche (z. B. Beton). Das Niederschlagswasser kann somit nicht auf natürlichem Wege versickern und läuft über die Dachrinne in die Kanalisation. Daher belasten Kiesdächer die Abwasseranlagen und müssen entsprechend veranlagt werden.

Wird Kies beispielsweise auf Wegen oder sonstigen Flächen eingesetzt, kommt es ebenfalls darauf an, auf welchem Untergrund sich der Kies befindet. Besteht dieser beispielsweise aus Erde oder Rasen, kann das Niederschlagswasser vollständig auf natürlichem Wege versickern.

Was ist mit Zisternen? Zisternen und Versickerungsanlagen entlasten die öffentlichen Abwasseranlagen und werden daher gebührenmindernd berücksichtigt. Für Zisternen und Versickerungs-anlagen mit Notüberlauf in öffentliche Abwasseranlagen gilt folgen-des:

  • Pro 1 m³ Speichervolumen werden bei der für die Niederschlagswassergebühr zu veranlagenden Fläche 20 m² in Abzug gebracht, höchstens jedoch 70% der an die Zisterne angeschlossenen Fläche. Für Zisternen, die keinen Notüberlauf in öffentliche Abwasseranlagen haben, ist es noch einfacher: Hier wird die gesamte Fläche, an die die Zisterne angeschlossen ist, als voll versickerungsfähig angesetzt, da diese Zisternen die Kanalisation überhaupt nicht beanspruchen, denn ihr aufgefangenes Regenwasser wird ja bei der Verwendung zur Gartenbewässerung vollkommen auf natürlichem Wege versickern.

  •  Ortsveränderliche Regenfässer o. ä. können nicht gebührenmindernd berücksichtigt werden, da diese - im Vergleich zu Zisternen - nicht dauerhaft errichtet sind.

 Bei Zisternen mit Brauchwassernutzung (z. B. für Toilettenspülung) gilt nach der neuesten Rechtssprechung der Gemeindeprüfungsanstalt  folgendes: Das Niederschlagswa-sser, welches auch als Brauchwasser genutzt und nach Gebrauch in die Kanalisation eingeleitet wird, muss entweder über einen gesonderten Zähler (sog. Brauchwasserzähler, hierfür ist die Schmutzwassergebühr zu zahlen) erfasst werden oder kann - wenn kein Brauchwasserzähler vorhanden ist oder wenn ein solcher Zähler nicht nachgerüstet wird - mit einer Pauschale bemessen werden. Die pauschale Brauchwassermenge beträgt hierbei 11 Kubikmeter pro Jahr und pro im Haushalt lebender Person und wird mit der Schmutzwassergebühr veranschlagt.

Wasser aus Hahnen billiger oder teurer? Abrechnung wird's zeigen. 
Was ist zu tun? Diejenigen, die eine Zisterne mit Brauch-wassernutzung betreiben, können zwischen der oben beschriebenen Pauschalregelung oder einer Nachrüstung eines Brauchwa-sserzählers wählen. Für die Nachrüstung des Brauchwasserzählers gibt es folgende Möglichkeiten:

  • 1)     Lieferung eines Zählers und Zählersetzung durch die Stadtwerke Aalen:

Dieser Service kostet 89,25 Euro brutto. Voraussetzung für den Einbau ist, dass der Zählerplatz vom Kunden gemäß den technischen Richtlinien für den Einbau, Wechsel, Rückbau und Unterhaltung von geeichten und beglaubigten Wasserzählern vorbereitet wurde.

2)     Erwerb eines Zählers bei den Stadtwerken Aalen mit Fremdeinbau und anschließender Abnahme durch die Stadtwerke Aalen: Diese Variante kostet 92,23 Euro brutto. Der Kunde erwirbt einen Zähler bei den Stadtwerken Aalen und baut den Zähler in Eigenregie, beispielsweise über ein Installationsunternehmen, ein. Der Einbau des Zählers muss anschließend durch die Stadtwerke Aalen abgenommen werden und gemäß den eichrechtlichen Bestimmungen plombiert werden.

  •  3)     Lieferung und Einbau eines Zählers durch ein Installationsunternehmen: Diese Variante kostet 50,58 Euro brutto. Wird der Zähler nicht bei den Stadtwerken erworben und der Einbau durch ein vom Kunden beauftragtes Installationsunternehmen durchgeführt, muss anschließend die Abnahme der Installation sowie die Plombierung gemäß den eichrechtlichen Bestimmungen durch die Stadtwerke Aalen erfolgen. Beim Kauf des Zählers ist zu achten, dass der Zähler die eichrechtlichen Bestimmungen erfüllt und die Eichgültigkeit des Zählers  bei der Erfassung durch die Stadtwerke noch mindestens 6 Jahre beträgt.

Bei Zisternen mit Brauchwassernutzung kommt ein weiterer Umstand hinzu: In regenarmen Zeiten kann es vorkommen, dass die Zisterne mit Frischwasser nachgefüllt werden muss, damit überhaupt genügend Wasser zur Brauchwasserverwendung aus der Zisterne zur Verfügung steht. Hier wäre dann noch ein weiterer Zähler sinnvoll, der die Frischwasser-Nachspeisung der Zisterne zählt, damit diese Menge dann vom Brauchwasserzähler abgezogen werden kann. Würde diese Menge nicht gezählt, würde die zugeführte Menge an Frischwasser bei der Brauchwassernutzung mit dem Brauchwasserzähler ebenfalls gezählt und für diese Menge somit doppelt die Schmutzwassergebühr gezahlt. In der Regel sind die Frischwassernachfüllmengen jedoch gering, so dass es abzuwägen ist, sich diesen Frischwasserspeisungs-Zähler zu erwerben. Hinzu kommt, dass alle Zähler, mit denen Wassermengen erfasst werden, dem Eichgesetz unterliegen. Dieses sieht aktuell jeweils nach sechs Jahren ein Auswechseln und eine eichrechtliche Überprüfung der Zähler vor. Dies ist alles mit Aufgaben und Kosten verbunden, die der Zisternenbetreiber eigenverantwortlich zu tätigen hat.

Wem das alles zu umständlich ist, hat noch eine weitere Möglichkeit, nämlich die Brauchwassernutzung seiner Zisterne technisch stillzulegen und die Zisterne ausschließlich für die Gartenbewässerung einzusetzen. Das erspart dann die zusätzlichen Zähler bzw. die pauschale Veranlagung. Eine generelle Empfehlung können hier die Stadtwerke jedoch nicht aussprechen, da immer die individuelle Situation betrachtet werden muss.