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Hintergründe des
Beschlusses und neuen Folgen nur in AIZ:
In öffentlicher Sitzung hat nun Gemeinderat
mehrheitlich Abwassersatzung
beschlossen
68 % Rücklauf-Quote:
Von
8.981 verschickten Erfassungsbögen
wurden 13.055 von den Stadtwerke-Kunden bereits ausgefüllt

In nichtöffentlicher Sitzung hat der
Gemeinderat am Donnerstag 18. November neue Satzung beschlossen. AIZ-Fotos:
Dieter Geissbauer
Aalen. Die
neue Abwassergebühr in Aalen steht fest: 1,77 Euro Schmutzwassergebühr je
Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,60 Euro Niederschlagswassergebühr je
Quadratmeter der veranschlagten versiegelten Fläche. Diese Beträge wurden in
der Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, 18. November 2010 in
öffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen sowie die neue
Abwassersatzung verabschiedet.

Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr waren die versiegelten
Flächen, Zisternen und Versickerungsanlagen zu erheben. Mit der Ersterhebung
der versiegelten Flächen im Selbstauskunftsverfahren haben bisher rund 68
Prozent der Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksnutzer die erforderlichen
Angaben gemacht. Die hohe Rücklaufquote erlaubte eine relativ gesicherte
Hochrechnung der nicht gemeldeten Flächen und damit eine hinreichend genaue
Ermittlung der gesamten zu veranlagenden Flächen für die Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr.

Große
Dimensionen für Umweltschutz: Kläranlage der Stadtwerke.
Hier
nochmals die vom Gemeinderat der Stadt Aalen heute in nichtöffentlicher
Sitzung beschlossenen Fakten die alle treff-en:
-
Für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in
die öffentlichen Abwasseranlagen wurde bisher, wie in fast allen Städten
und Gemeinden in Baden-Württemberg, nur eine Gebühr erhoben, die
ausschließlich von der bezogenen Frischwassermenge abhängig war.
-
In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung,
Ableitung und Reinigung von Schmutz- als auch von eingeleitetem
Niederschlagswasser enthalten. Eine gesonderte Abrechnung des
Niederschlagswassers erfolgte bisher nicht, obwohl die Kanäle für die
Einleitung des Niederschlagswassers viel größer dimensioniert werden
müssen und zusätzlich sogar Regenüberlaufbecken erforderlich sind.
-
Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung im März 2010
urteilte der VGH (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg), dass die
Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in Zukunft eine
verursachergerechte Kostenzuordnung der Abwassergebühr vorzunehmen haben.
Die Basis der Rechtmäßigkeit der alten Abrechnung wurde dadurch für die
Zukunft entzogen. Somit bestand die Pflicht, die sog. gesplittete
Abwassergebühr auch in Aalen einzuführen.
-
Die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung müssen aufgeteilt
werden in den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Entsorgung des
Schmutzwassers und für die Entsorgung des eingeleiteten
Niederschlagswassers. In der Umsetzung dieser Forderung muss eine
Schmutzwassergebühr sowie eine Niederschlagswassergebühr berechnet werden,
dies nennt man auch gesplittete Abwassergebühr. Dabei ist der Maßstab für
die Schmutzwassergebühr das verbrauchte Frischwasser und für die
Niederschlagswassergebühr die Größe der bebauten und befestigten Flächen (sogenannte
versiegelte Flächen), von denen das Niederschlagswasser nicht auf
natürlichem Weg versickern kann, sondern in öffentliche Abwasseranlagen
eingeleitet wird.
- In einem
Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat am 08.07.2010 die Einführung der
gesplitteten Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 beschlossen.
Wie erfolgte die Umsetzung?
Die Stadtwerke Aalen hatten
frühzeitig mit Schreiben vom 11. August 2010 (einsehbar unter
www.abwasseraalen.de)
zunächst alle Grundstückseigentümer angeschrieben und über die Einführung
der „gesplitteten Abwassergebühr“ informiert. Da die versiegelten Flächen
nicht bekannt sind und auch in keiner Statistik geführt werden, ist in
diesem Schreiben auch eine Erfassung angekündigt worden. Um für die Bürger
keine unnötigen Kosten (die sich letztendlich in höheren Gebühren
widerspiegeln) zu produzieren, wurde die Erfassung im
Selbstauskunftsverfahren mittels Fragebogen durchgeführt.
Mit Schreiben vom 31. August 2010 wurden die eigentlichen Unterlagen
(Anschreiben, Erfassungsbogen mit Lageplan des Grundstücks und
Erläuterungsblatt zum Ausfüllen) zur Selbster-hebung an die
Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter, Verwalter etc., die heute auch schon
die Abwassergebühren zahlen, ver-sendet. Alles wurde so unbürokratisch und
knapp wie möglich ausgeführt. Rücksendetermin war der 6. Oktober 2010.
Insgesamt wurden 18.981 Erfassungsbögen versandt. Der Gesamtrücklauf nach
aktuellstem Stand beträgt 13.055 ausgefüllte Erfassungsbögen. Dies
entspricht einer Rücklaufquote von 68 Prozent. Davon wurden 3.012
Erfassungsbögen online übers Internet übermittelt. Dies entspricht 23,1
Prozent. Dieser hohe Rücklauf ist ein großer Erfolg und bestätigt das
Verfahren, kostengünstig die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die
nicht gemeldeten Flächen konnten dann aufgrund der hohen Rücklaufquote
relativ gesichert genau hochgerechnet werden. Damit hatte man die gesamte zu
veranlagende Fläche als Basis für die Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr in hinreichender Genauigkeit ermittelt.

Werksleiter
Walter (li.) u. Direktor Mller (re.) bei den Energietagen.
Letzte Frist zur Meldung der Daten an die
Stadtwerke bis zum 31. Dezember 2010
Wie geht es
weiter?
Der Gemeinderat hat also nun in der Sitzung vom 18.11.2010 auf Basis der
ermittelten Daten die Höhe der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
für die Abrechnung des Jahres 2010 beschlossen. Wer seine Flächendaten
bis-her noch nicht gemeldet hat, kann dies noch bis 31. Dezember 2010 tun.
Flächendaten, die bis zum 31.12.2010 gemeldet werden, werden dann für die
Abrechnung des Jahres 2010 berücksichtigt. Sollte bis zu diesem Datum kein
Erfassungsbogen abgegeben werden, wird die versiegelte Fläche entsprechend
der Nutzungsart des Grundstückes (Privatnutzung, Gewerbebetriebe, etc.) und
der bebauten bzw. Grundstücksfläche anhand von Durchschnittswerten aus den
bereits vorhandenen Flächendaten geschätzt und der Abrechnung zu Grunde
gelegt. Dies wird dann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer höheren
Gebühr führen. Um Mehrkosten zu vermeiden, bitten die Stadtwerke
eindringlich, den Erfassungsbogen ausgefüllt abzugeben.
Daten nach dem 31. Dezember
nicht mehr in
der aktuellen Abrechnung: Die Schätzungen
Werden Flächendaten nach dem 31. Dezember 2010 gemeldet, können diese für
die Abrechnung des Jahres 2010 nicht mehr angesetzt werden. Sie fließen dann
erst in die Abrechnung des Jahres 2011 ein und zwar erst ab dem Datum, ab
dem sie gemeldet werden. Der Zeitraum ab 1. Januar 2011 bis zum gemeldeten
Datum fließt für die Abrechnung des Jahres 2011 als Schätzwert ein.
KundenInformationsZentrum (KIZ) wegen ge-
splitteter Gebühren sehr stark frequentiert

Kundeninformationszentrum der Stadt Aalen ist
stark frequentiert.
Besonders
das KundenInformationsZentrum (KIZ) der Stadtwerke Aalen war sehr gefragt.
Für eine Erhöhung der persönlichen Erreichbarkeit bei Fragen rund um die
gesplittete Abwassergebühr und die Erhebung der versiegelten Flächen, etc.
wurden die Öffnungszeiten im KIZ erweitert: seit September 2010 (bis
einschließlich 18. Dezember 2010) freitags zusätzlich bis 18.00 Uhr und
samstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Dies wurde ebenfalls gerne genutzt und
von den Kunden begrüßt. Weiterhin haben die Stadtwerke zur besseren
telefonischen Erreichbarkeit ein Call-Center mit eingebunden.


Vor KIZ
Prüfung der Wasserqualität auch durch Chef OB Gerlach.
Zum Pauschalpreis von 40 Euro
nehmen die
Stadtwerke-Fachleute Kunden Ausfüllen ab
Sollte das Ausfüllen des Erfassungsbogens nicht durchgeführt werden können,
helfen die Stadtwerke durch eine persönliche Beratung und Flächenerhebung
vor Ort zu einem Pauschalpreis von brutto 40,-- Euro bis zu einer
Grundstücksgröße von 1.000 m². Größere Objekte, Gewerbebetriebe etc. werden
nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Häufig
gestellte Fragen: Kiesschüttung und Zisternen:
Die am häufigsten gestellten
Fragen waren die Versickerungsfähigkeit von Kies sowie die Betrachtung beim
Einsatz von Zisternen.
Kiesflächen:
Für Flachdächer mit Kiesschüttung ist in Aalen keine eigene
Kategorie gebildet. Die Wasseraufnahme von Kies ist sehr gering, ebenso der
Verdunstungseffekt. Letztendlich besteht der vorhandene Untergrund in der
Regel aus einer vollversiegelten Fläche (z. B. Beton). Das
Niederschlagswasser kann somit nicht auf natürlichem Wege versickern und
läuft über die Dachrinne in die Kanalisation. Daher belasten Kiesdächer die
Abwasseranlagen und müssen entsprechend veranlagt werden.
Wird Kies beispielsweise auf Wegen oder sonstigen Flächen eingesetzt, kommt
es ebenfalls darauf an, auf welchem Untergrund sich der Kies befindet.
Besteht dieser beispielsweise aus Erde oder Rasen, kann das
Niederschlagswasser vollständig auf natürlichem Wege versickern.
Was ist mit
Zisternen?
Zisternen und Versickerungsanlagen entlasten die öffentlichen
Abwasseranlagen und werden daher gebührenmindernd berücksichtigt. Für
Zisternen und Versickerungs-anlagen mit Notüberlauf in öffentliche
Abwasseranlagen gilt folgen-des:
-
Pro 1 m³ Speichervolumen werden bei der für die
Niederschlagswassergebühr zu veranlagenden Fläche 20 m² in Abzug gebracht,
höchstens jedoch 70% der an die Zisterne angeschlossenen Fläche. Für
Zisternen, die keinen Notüberlauf in öffentliche Abwasseranlagen haben,
ist es noch einfacher: Hier wird die gesamte Fläche, an die die Zisterne
angeschlossen ist, als voll versickerungsfähig angesetzt, da diese
Zisternen die Kanalisation überhaupt nicht beanspruchen, denn ihr
aufgefangenes Regenwasser wird ja bei der Verwendung zur Gartenbewässerung
vollkommen auf natürlichem Wege versickern.
-
Ortsveränderliche Regenfässer o. ä.
können nicht gebührenmindernd berücksichtigt werden, da diese - im
Vergleich zu Zisternen - nicht dauerhaft errichtet sind.
Bei Zisternen mit Brauchwassernutzung (z. B. für
Toilettenspülung) gilt nach der neuesten Rechtssprechung der
Gemeindeprüfungsanstalt folgendes:
Das Niederschlagswa-sser,
welches auch als Brauchwasser genutzt und nach Gebrauch in die Kanalisation
eingeleitet wird, muss entweder über einen gesonderten Zähler (sog.
Brauchwasserzähler, hierfür ist die Schmutzwassergebühr zu zahlen) erfasst
werden oder kann - wenn kein Brauchwasserzähler vorhanden ist oder wenn ein
solcher Zähler nicht nachgerüstet wird - mit einer Pauschale bemessen
werden. Die pauschale Brauchwassermenge beträgt hierbei 11 Kubikmeter pro
Jahr und pro im Haushalt lebender Person und wird mit der
Schmutzwassergebühr veranschlagt.


Wasser aus
Hahnen billiger oder teurer? Abrechnung wird's zeigen.
Was ist zu
tun?
Diejenigen, die eine Zisterne mit Brauch-wassernutzung betreiben, können
zwischen der oben beschriebenen Pauschalregelung oder einer Nachrüstung
eines Brauchwa-sserzählers wählen. Für die Nachrüstung des
Brauchwasserzählers gibt es folgende Möglichkeiten:
Dieser Service kostet 89,25
Euro brutto. Voraussetzung für den Einbau ist, dass der Zählerplatz vom
Kunden gemäß den technischen Richtlinien für den Einbau, Wechsel, Rückbau
und Unterhaltung von geeichten und beglaubigten Wasserzählern vorbereitet
wurde.
2)
Erwerb
eines Zählers bei den Stadtwerken Aalen mit Fremdeinbau und anschließender
Abnahme durch die Stadtwerke Aalen: Diese Variante
kostet 92,23 Euro brutto. Der Kunde erwirbt einen Zähler bei den Stadtwerken
Aalen und baut den Zähler in Eigenregie, beispielsweise über ein
Installationsunternehmen, ein. Der Einbau des Zählers muss anschließend
durch die Stadtwerke Aalen abgenommen werden und gemäß den eichrechtlichen
Bestimmungen plombiert werden.
-
3)
Lieferung
und Einbau eines Zählers durch ein Installationsunternehmen:
Diese Variante
kostet 50,58 Euro brutto. Wird der Zähler nicht bei den Stadtwerken
erworben und der Einbau durch ein vom Kunden beauftragtes
Installationsunternehmen durchgeführt, muss anschließend die Abnahme der
Installation sowie die Plombierung gemäß den eichrechtlichen Bestimmungen
durch die Stadtwerke Aalen erfolgen. Beim Kauf des Zählers ist zu achten,
dass der Zähler die eichrechtlichen Bestimmungen erfüllt und die
Eichgültigkeit des Zählers bei der Erfassung durch die Stadtwerke noch
mindestens 6 Jahre beträgt.
Bei Zisternen mit
Brauchwassernutzung kommt ein weiterer Umstand hinzu: In regenarmen Zeiten
kann es vorkommen, dass die Zisterne mit Frischwasser nachgefüllt werden
muss, damit überhaupt genügend Wasser zur Brauchwasserverwendung aus der
Zisterne zur Verfügung steht. Hier wäre dann noch ein weiterer Zähler
sinnvoll, der die Frischwasser-Nachspeisung der Zisterne zählt, damit diese
Menge dann vom Brauchwasserzähler abgezogen werden kann. Würde diese Menge
nicht gezählt, würde die zugeführte Menge an Frischwasser bei der
Brauchwassernutzung mit dem Brauchwasserzähler ebenfalls gezählt und für
diese Menge somit doppelt die Schmutzwassergebühr gezahlt. In der Regel sind
die Frischwassernachfüllmengen jedoch gering, so dass es abzuwägen ist, sich
diesen Frischwasserspeisungs-Zähler zu erwerben. Hinzu kommt, dass alle
Zähler, mit denen Wassermengen erfasst werden, dem Eichgesetz unterliegen.
Dieses sieht aktuell jeweils nach sechs Jahren ein Auswechseln und eine
eichrechtliche Überprüfung der Zähler vor. Dies ist alles mit Aufgaben und
Kosten verbunden, die der Zisternenbetreiber eigenverantwortlich zu tätigen
hat.
Wem das alles zu umständlich ist, hat noch eine weitere
Möglichkeit, nämlich die Brauchwassernutzung seiner Zisterne technisch
stillzulegen und die Zisterne ausschließlich für die Gartenbewässerung
einzusetzen. Das erspart dann die zusätzlichen Zähler bzw. die pauschale
Veranlagung. Eine generelle Empfehlung können hier die Stadtwerke jedoch
nicht aussprechen, da immer die individuelle Situation betrachtet werden
muss.  |