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In der ersten Runde voll auf die
Schnauze gefallen:
Landgericht lehnte Antrag
von OB-Stellver-treter Dr. Schwedtner und M. Felgenhauer ab
Antrag auf Einstweilige Anordnung bei
Androhung einer
Geldbuße bis zu 250.000 € von Kammer zurecht abgelehnt
Von AIZ-Chefredakteur Dieter Geissbauer
Aalen.
In der ersten Runde sind in Sachen Stadt Aalen (OB-Stellvertreter
Dr. Eberhard Schwerdtner, noch-CDU) für die Stadt Aalen und Michael
Felgenhauer (Leiter des Ausländeramtes der Stadt Aalen) unterlegen:
Die 5. Zivilkammer des Landgerichtes Ellwangen hat in einem
Beschluss von gestern den Antrag der Stadt Aalen bzw. der obigen
Kläger abgelehnt, eine Einstweilige Anordnung bei Androhung einer
Geldbusse von 250.000 € bei Zuwiderhandlungen gegen die AIZ in
Sachen Abschiebung und Michael Felgenhauer zu erlassen. Richter Dr.
Schendzielorz hat die 1. Güteverhandlung auf Donnerstag, 1.08., 14 Uhr, vor dem Landgericht in Ellwangen festgesetzt.
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