Da haben heute die
Zuffenhäuser Porsche-Bauer gestaunt:
DUH beantragte beim
Kraftfahrt-Bundesamt
110 Milli. Geldbuße: 22.000 Mal "Abgabetrug"
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert
wegen Abgsskand-
ale Ende der Kumpanei zwischen Regierung und Betroffene
Von DUH-Bundesgeschäftsführer Resch
DUH-Geschäftsführer Jür gen Resch fordert 110 Millionen Bußgelder.
Aalen/Berlin/Radolfszell. Als hätte es keinen Diesel-Abgasskan-dal gegeben:
Bundesregierung hat nach Recherchen der DUH bis heute kein
einziges Bußgeld gegen einen des Betrugs überführt-en Autoherstellers verfügt
– Expertise des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Mai 2016 belegt, dass es "die
Möglichkeit der Auferlegung einer Geldbuße" gibt, diese betrage 5000 Euro
"pro Fahrzeug" – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert (rechts)
"ein Ende der
Kumpanei von Bundes- und Landesregierungen mit des Betrugs überführten
Autokonzernen sowie die konsequente Ahndung von Verstößen mittels Bußgeldern
– Geldbußen sollen für wirksame Sof-ortmaßnahmen für saubere Luft in unseren
Städten eingesetzt wer-den".
Berlin, 9.8.2017:
In einem Schreiben an den Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 7.
August 2017 beantragt
die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstmals seit Bekanntwerden des
Diesel-Abgasskandals die Festsetzung von Geldbußen wegen der Verwendung
illegaler Abschalteinrichtungen gegen einen Automob-ilhersteller. In diesem
Präzedenzfall hat die DUH ein Bußgeld in Höhe von 110 Millionen Euro wegen
des zweifelsfrei nachgewiesenen Abgasbetrugs bei 22.000 Fahrzeugen der
Modellreihe Porsche Cayenne TDI über ihren Rechtsanwalt Remo Klinger
beantragt. Das ARD-TV Magazin Report Mainzberichtete
am 8.
August 2017 über
diesen Antrag http://l.duh.de/p170808.
„Jeder Bürger und Kleinunternehmer muss Recht und Gesetz
achten. Wird er bei einem Park- oder Verkehrsverstoß ertappt, drohen ihm der
Schwere seines Vergehens nach entsprechende Bußgelder. Dies muss zukünftig
auch für Automobilkonzerne gelten, die im Dieselabgasskandal in Deutschland
bisher von jeglichen Strafen verschont wurden. Autobauer, die ihre Kunden
systematisch täuschen, minderwertige Katalysatoren überteuert verkaufen und
für tausende schwere Atemwegserkrankungen sowie Todesfälle verantwortlich
sind, müssen entsprechend der Gesetze angemessen bestraft werden“, so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Mit
unserem Antrag zur Festsetzung einer Geldbuße von 110 Millionen Euro gegen
die Porsche AG wollen wir einen Präzedenzfall schaffen, dem viele weitere
folgen müssen. Ohne Androhung angemessener und abschreckender Strafen werden
Verstöße gegen Umwelt- und Gesundheitsvorschriften auch weiterhin ignoriert.
Die eingenommenen Geldbußen sollen für wirksame Sofortmaßnahmen für saubere
Luft in unseren Städten eingesetzt werden.“
Rechtsgrundlage für die bisher von der Politik bestrittene
Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen ist die "Verordnung über die
EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme,
Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge" (EG-FGV).
In einer zu Fiat in einem vergleichbaren Fall erstellten internen Expertise
des Bundesverkehrsministeriums heißt es, es gibt "die Möglichkeit der
Auferlegung einer Geldbuße". Diese betrage 5000 Euro "pro Fahrzeug", wenn
"ohne gültige Übereinstimmungsbescheinigung" Fahrzeuge feilgeboten würden.
Bei der "Abgabe falscher Erklärungen" könne der Bußgeldtatbestand erfüllt
sein. Die Geldbuße könne sich gegen den "Händler oder de[n] Hersteller"
richten.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren
vertritt: „Jeder
Strauchdieb muss nicht nur die Beute zurückbringen, sondern wird bestraft.
Jeder Fahrzeughalter, der nicht zum TÜV geht, muss nicht nur die
Untersuchung des TÜV nachholen, sondern auch eine Geldbuße zahlen. Es ist
nicht ansatzweise verständlich, warum dies für deutsche Autohersteller nicht
gelten soll. Die Geldbußen sind festzusetzen. Daraus können sinnvolle
Maßnahmen ökologischer Mobilität bezahlt werden.“
Der Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestages
Martin Führ sagte dazu in Report Mainz am 8.
August 2017: „Fahrzeuge
dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden. Wer dann
eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der Genehmigung und
dafür ist ein Bußgeld zu zahlen.“ Auch
die EU-Kommission hat kein Verständnis für die fortgesetzte Kumpanei und
Schonung krimineller Unternehmen durch die Bundesregierung. Sie hat im
Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet.
Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz verbotener
Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen Bestimmungen über Sanktionen
nicht angewendet worden seien.
Die DUH geht nach rechtlicher Bewertung davon aus, dass wegen
einer Ende 2016 vorgenommenen Änderung des Straßenverkehrs-gesetzes das KBA
für das Verfahren zuständig ist; vorsorglich wurde der Antrag durch die DUH
auch bei der für Porsche zuständigen Landesbehörde in Baden-Württemberg
gestellt.
Hintergrund:Nach
Mitteilung des Bundesverkehrsministers wurde für den Porsche Cayenne mit
3-Liter-TDI-Motor (Euro 6) ein Rückruf und ein Zulassungsverbot angeordnet.
Zuvor hatten weitere Abgasuntersuchungen des KBA ergeben, dass dieses
Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Mit dieser
Festleg-ung steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht in
Überein-stimmung mit der Bescheinigung ausgeliefert worden sind.
Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen
Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur veräußert
oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit einer gültigen
Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die
Übereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des
Herstellers. Solche technischen Informationen wiederum sind in Paragraph 28
Absatz 1 EG-FGV geregelt. Danach dürfen diese nicht von den Angaben
abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der
Typgenehmigung übereinstimmen sind somit die Voraussetzungen des
Bußgeldtat-bestands erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das
Feilbieten derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000,00 Euro pro Fahrzeug
vor (Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Paragraph
37 Absatz 2 EG-FGV). Bei 22.000 betroffenen Fahrzeugen ergibt dies eine
Bußgeldhöhe von 110 Millionen Euro, die als Bußgeld gegenüber der Dr. Ing.
h.c. F. Porsche AG zu verhängen ist. |