Verwaltungsgericht am
28.07. 2017: In Stuttgart ab 01.01. 2018:
"Fahrverbot" auch auf der Ostalb (?) u. in St-
uttgarts belastetem "Neckartor" rechtmäßig
"Diesel-Fahrverbote in
Stuttgart ab
1.1. 2018 zulässig und
erforderlich": Ministerpräsident Kretschmann muss handeln
"Dreckschleuder" Neckartor
Stuttgart. AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Aalen/Berlin/Stuttgart.
Verwaltungsgericht
Stuttgart: "Diesel-Fahr-verbote in
Stuttgart ab
1. Januar 2018 zulässig und erforderlich": Die
Deutsche Umwelthilfe siegte also dich am 28.07. 2017 vor dem
Stuttgarter Verwaltungsgericht mit der Klage gegen das Land
Baden-Württemberg – Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf des
Luftreinhalteplans enthält keine ausreichenden Maßnahmen zur Verringerung
der Luftbelastung – das Gericht lehnt Software-Updates für Diesel-Pkw als
ungeeignete Maßnahme ab – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht die
Software-Updates als gescheitert an und fordert Ministerpräsident
Kretsc-mann auf, den Richterspruch zu akzeptieren – An ganzjährigen
Diesel-Fahrverboten im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet führt nun kein Weg
mehr vorbei – Verwaltungsgericht: „Diesel-Fahrverbote sind rechtlich
zulässig und unausweichlich“
Am Neckartor
entdeckt: Umweltfreundliches Radfahren ohne Diesel.
Das Verwaltungsgericht
Stuttgart hat mit seinem heutigen Urteil der Klage der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg in vollem Umfang
stattgegeben. Die DUH forderte insbesondere die Einführung von umfassenden
Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet. Das Gericht
stellte klar, dass ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter
Umweltzone unausweichlich und schon jetzt rechtlich zulässig sind. Die
britische NGO Client Earth unterstützt die Klage der DUH.
Am Stuttgarter
Hauptbahnhof: Dieselbelastung am laufenden Band.
„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der
Verh-ältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als
das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot
betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, so der Vorsitzende Richter
Wolfgang Kern in der Urteilsbegründung.
Gegenstand der Auseinandersetzung war die Frage, ob die in der 3.
Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch das Regierungspräsi-dium
Stuttgart vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, die von der EU
vorgeschriebenen Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2)
schnellstmöglich einzuhalten. In der münd-lichen Verhandlung am
19.7.2017 stellte sich heraus, dass der vorliegende Plan keine
Maßnahmen aufweist, die das geforderte Ziel sicherstellen.
Dunkle Seite
bei Ankunft: Endstation so im Suttgarter Hauptbahnhof
Kurz vor der mündlichen Verhandlung hatte die Landesregierung an-gekündigt,
anstelle von Fahrverboten auf Software-Veränderungen an Euro 5-Fahrzeugen
durch die Autohersteller setzen zu wollen. Im Rahmen der mündlichen
Verhandlung am
19.7.2016 konnten die Vertreter des Landes jedoch keine relevante
Minderungswirkung durch ein Software-Update nachweisen. Überraschend
deutlich bewertete das Gericht in seinem Urteil diese Maßnahme daher als
ungenügend. Die DUH fühlt sich dadurch in ihrer grundsätzlichen Kritik an
der Zielsetzung des „Nationalen Forums Diesel“ am
2.8.2017 in
Berlin bestätigt, das ebenfalls auf freiwillige Maßnahmen der
Autokonzerne hofft.
Am
Landessozialgericht Stuttgart: Neckartor: Ein Auto am anderen
Reine Software-Lösungen bei Euro 5+6: Diesel-Fahrzeugen sind
nach Ansicht der DUH sowie vieler unabhängiger Experten ungeeignet, um eine
ausreichende Absenkung der viel zu hohen Belastung der Luft mit dem
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in unseren Städten sicherzustellen.
Die DUH fordert Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge, die den Euro 6
Grenzwert von 80 mg NOx/km auf der Straße überschreiten.
Es ist technisch
möglich, Euro 5+6 Diesel-Fahrzeuge durch den Austausch der
Abgasreinigungsanlage so sauber zu machen, dass diese Fahrzeuge bedenkenlos
in die Innenstädte einfahren können. Die Kosten hierfür belaufen sich auf
cirka 1.500 Euro bei Diesel-Pkw, die nach Ansicht der DUH vollständig vom
Hersteller aufgebracht werden müssen. Bloße Software-Veränderungen sind
hingegen ungeeignet, um die Luftqualität zu verbessern. Die zu erwartenden
Effekte sind unter anderem deshalb so gering, weil die Updates auf
Freiwilligkeit beruhen und die Emissionen vor allem im für den
Gesundheits-schutz wichtigen Winterhalbjahr bei Außentemper-aturen von unter
+10 Grad Celsius nicht gesenkt werden sollen.
„Ministerpräsident Kretschmann muss nun Wort halten und wie im Februar
angekündigt die für zulässig erachteten Diesel-Fahrverbote ab Jahresbeginn
2018 erlassen. Außerdem muss er nach diesem Urteil seine bisherigen
Chefberater Franz Fehrenbach und Dieter Zetsche entlassen. Der von Daimler
und Bosch entwickelte Alternativplan zu Diesel-Fahrverboten wurde vom
Verwaltungsgericht als handwerklich wie inhaltlich ungeeignete
Luftreinhaltemaßnahme verworfen. Es hat sich nicht bewährt, über Monate
hinweg nur einseitig mit den Vertretern der Diesel-Industrie zu sprechen und
alle Gesprächsangebote der Deutschen Umwelthilfe auszuschlagen. Jetzt geht
es darum, schnell die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, so dass die
Menschen in
Stuttgart ab 2018 wieder sorg-enfrei durchatmen können. Ich bin
gespannt, ob unser Gesprä-chsangebot nun angenommen wird“, sagt Jürgen
Resch, Bund-esgeschäftsführer der DUH.
Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem und in 15 anderen
Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, sagt: „Wir haben auf ganzer Linie
gewonnen. Das Gericht hat die Behauptungen des Ministeriums zur Wirksamkeit
von Software-Updates nicht einfach hingenommen, sondern hinterfragt und im
Ergebnis zu Recht verworfen. Damit liegt die zweite Grundsatzentscheidung
vor, die Diesel-Fahrverbote schon jetzt als zulässig und geboten ansieht.
Für
Düsseldorf ist dies ebenso entschieden worden. Das Verwaltungsgericht
Stuttgart geht inhaltlich noch über die Entschei-dung aus
Düsseldorf hinaus, indem es die Verkehrsbeschrä-nkungen nicht nur auf
einzelnen Straßen, sondern in der gesamten Umweltzone zulässt.“
Rechtsanwalt Ugo Taddei von Client Earth kommentiert das Ergebnis: “Hot
on the heels of
Düsseldorf and Munich, now
Stuttgart too has been ordered by a court to introduce a diesel ban.
In striking contrast to reluctant governments and a discredited car industry,
courts across Europe are stepping in to protect people’s right to clean air
and to effective measures that will put a definitive end to this public
health crisis.”
Das Urteil folgt einer Reihe von Entscheidungen, die die DUH in den letzten
Jahren gewinnen konnte und die mit zunehmender Deutlichkeit den
Handlungsauftrag von Behörden unterstreichen. Der durch das
Verwaltungsgericht zugelassenen Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht
wurde von Seiten der DUH bereits zugestimmt, die Zustimmung der Stuttgarter
Behörde steht noch aus.
Hintergrund: Seit sieben Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene
Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m3 an allen
verkehrsnahen Messstationen in
Stuttgart deutlich überschritten. An den Stationen Hohenheimer Straße
und am Neckartor lagen die Werte im Jahre 2016 mit 78 μg/m3 bzw. 82 μg/m3
rund doppelt so hoch wie erlaubt. Hinzu kommen an der Station am Neckartor
deutliche Überschreitungen des Grenzwertes für die Feinstaubkonzentration
PM10.
Stuttgart ist damit die schmutzigste Stadt Deutschlands, was die
Belastung mit den beiden Dieselabgasgiften Feinstaub und Stickstoffdioxid
angeht. Wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39.
Bundesimmissionsschutzverordnung in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) in
Stuttgart hatte die DUH im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht
Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
Regierungspräsidium
Stuttgart, eingereicht.
Die DUH hatte beantragt, die verantwortlichen Behörden dazu zu verpflichten,
den für die Stadt
Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die
für das Stadtgebiet
Stuttgart erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung
des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40
µg/m3 und des Stundengrenzwerts für NO2 von 200 µg/m3 (der nicht öfter als
achtzehnmal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält. Nach
Auffassung der DUH sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die wichtigste
Einzelmaßnahme. In ihrem Verfahren wird sie von der britischen NGO
ClientEarth unterstützt.
Links:
So sieht es in Stuttgart und auch
am "Neckar-
tor" als Dreck-Schleuder heute "noch" aus
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