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Damit Urlaubsreise
nicht an der Grenze schon enden wird:
Verbraucherminister Bonde: ,,Bei Auslandsr-
eisen mit Haustieren die Regeln beachten"
Aus den Gründen der Krankheits-Prophylaxe
bitte keine Tiere
unbekannter Herkunft mitbringen: Ja zu Arten- und Tierschutz

Aalener
Tieridylle: Spanierin "Maya" aus Westhausen u. 10-Woch-en-Katze aus
Aalen-Unterkochen. AIZ-Fotos:
Dieter Geissbauer
Aalen/Stuttgart.
,,Der Tier- und Artenschutz spielt auch in der Ferienzeit eine wichtige
Rolle. Wer mit einem Haustier in den Urlaub fahren will, sollte einige
wichtige Vorschriften beachten. Darüber hinaus rate ich den Bürgerinnen und
Bürgern dringend vom Kauf exotischer Souvenirs aus der Tier- und
Pflanzenwelt ab, damit die Reise nicht mit einer bösen Überraschung an der
Grenze endet", sagte Verbraucherminister Alexander Bonde (Bild rechts) der
AIZ Aalen am Mittwoch 25. Juli zum Start der Feriensaison in Stuttgart und
auf der gesamten von ihm oft besuchten Ostalb. Sein Ministerium für
Ländlichen Raum und Verbrau-cherschutz hat die wichtigsten Fragen und
Antworten hierzu zusam-men gestellt:
Darf ich Tiere aus dem Urlaub mitbringen? Jeder, der aus Mitleid oder
finanziellen Erwägungen einen Hund oder eine Katze, insbesondere ein
Jungtier, aus dem Auslandsaufenthalt mitbringen möchte, sollte sich vorab
über die möglichen Folgen im Klaren sein. Kostengünstig angebotene Welpen
werden immer wieder unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet
und sind häufig fehlernährt, krank, verhaltensgestört und versterben trotz
intensiver und teurer Behandlungsversuche. Die Rettung solcher Welpen
be-wirkt nur die Weiterführung dieser unsäglichen Vermehrungs-praktiken.
Auch die Bereitschaft, als so genannter Flugpate zu agieren, ist häufig
illegal.
Des Weiteren besteht auch die Gefahr der Einschleppung bisher un-bekannter
Infektionskrankheiten oder der Rückkehr der Tollwut, die auch auf den
Menschen übertragbar ist und tödlich endet. Die in den vergangenen Jahren
bei Haustieren festgestellten Tollwutfälle in Deutschland waren ausnahmslos
auf im Reiseverkehr illegal verbra-chte Tiere zurückzuführen.
Was muss ich beachten, wenn ich mit Hund oder Katze verreisen möchte?
Für den Reiseverkehr mit Hunden und Katzen gelten innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft erleichterte Beding-ungen, wenn nicht mehr als fünf Tiere
mitgenommen werden und die Tiere anschließend nicht abgegeben oder veräußert
werden. Wer mit seinem Hund oder seiner Katze eine Reise plant, sollte sich
jedoch rechtzeitig vor Reisebeginn gründlich über die strengen Regelungen
zur Vermeidung von Tollwut informieren.
Erforderliche
EU-Heimtierausweis bei jedem
praktizierenden Ostalb-Tierarzt nun erhältlich
Der für den Reiseverkehr innerhalb der EU bzw. zur Wiedereinreise in die
EU nach einem Drittlandaufenthalt erforderliche EU-Heim-tierausweis ist in
Baden-Württemberg bei jedem praktizierenden Tierarzt erhältlich.
Voraussetzung ist jedoch die Kennzeichnung des Tieres, die seit dem 3. Juli
2011 nur noch mittels Transponder erfolgen darf. Tiere, die bereits vor
diesem Stichtag ordnungsgemäß mittels Tätowierung gekennzeichnet worden
sind, gelten weiterhin als gekennzeichnet und müssen nicht nachträglich
gechippt werden. Zusätzlich müssen die Tiere eine gültige Tollwutimpfung mit
einem zugelassenen Impfstoff nach der WHO-Norm aufweisen. Zu beachten
ist auch, dass die Impfung nicht vor der Kennzeichnung erfolgt sein darf.
Zur Kontrolle sind die Daten der Kennzeichnung, Impfung und die
Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung im Heimtierausweis vom Tierarzt zu
bestätigen. Der Heimtierausweis ist zudem nur als Dokument gültig, wenn alle
Eintragungen, insbesondere die Angaben zum Besitzer, erfolgt sind. Tiere,
die diesen Gesundheitsanforderungen nicht entsprechen, müssen auf Kosten des
Halters in das Herkunftsland zurück geschickt oder in amtlicher Quarantäne
untergebracht werden, wo sogar die Tötung des Tieres erforderlich
werden kann. Bei Unklarheiten ist es ratsam, sich rechtzeitig vor
Reiseantritt mit dem betreuenden Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt
in Verbindung zu setzen.
Haben sich die Reisebestimmungen geändert? Zu Jahresbeginn 2012 ist
die bislang vorgegebene zusätzliche Impftiterbestimmung als
Einreisevoraussetzung in die tollwutfreien Mitgliedstaaten Malta, Irland,
Schweden, Großbritannien sowie nach Finnland entfallen. Ab dem Juli 2012
gelten neue amtstierärztliche Gesundheitsbescheini-gungen für die Einreise
aus Drittländern sowohl für den Reiseverkehr wie auch zu Handelszwecken.
Darf ich meinen Vogel mitnehmen? Infolge der so genannten Vogelgrippe
wurde auf EU-Ebene auch für das Mitführen von Heimvögeln aus Drittländern im
Reiseverkehr ein grundsätzliches Verbot erlassen, das nochmals bis zum
Jahresende 2013 verlängert wurde. Ausnahmen sind nur für bestimmte
Drittländer unter strengen Quarantäne- bzw. Untersuchungs- oder Impfauflagen
über so gen-annte Grenzkontrollstellen zulässig.
Können mitgebrachte Lebensmittel problematisch sein? Zur Verhinderung
der Einschleppung von Tierseuchen durch Lebensmittel tierischer Herkunft
oder Heimtierfuttermittel ist die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen,
tierischen Fetten sowie Milch und Milchprodukten ohne vorherige
Veterinärkontrolle und Erfüllung der lebensmittel- und
tierseuchenrechtlichen Voraussetz-ungen grundsätzlich verboten, auch wenn
diese lediglich dem persönlichen Verbrauch dienen oder nur geringe Mengen
umfassen. Ausnahmen für nichtkommerzielle Einfuhren dieser Lebensmittel zum
persönlichen Verbrauch im Reisegepäck oder als Kleinsendung gelten ohne
Mengenbegrenzung nur für die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Norwegen und
San Marino bzw. bis zu einer Menge von zehn Kilogramm für die Färöer,
Island, Grönland und Kroatien.
Was muss ich hinsichtlich Artenschutz beachten? An Urlaubsor-ten
lauern zudem auch noch weitere Risiken, zum Beispiel im Arten-
schutzbereich. So verstoßen Urlauber - oftmals aus Unwissenheit - durch den
Kauf exotischer Souvenirs, Tiere oder Pflanzen auch gegen
artenschutzrechtliche Bestimmungen. Gerade begehrte Rei-seandenken wie
Schnitzereien aus Elfenbein oder präpariere Hörner des Nashorns, Erzeugnisse
aus Korallen, Wildkatzenfelle, Krokodil-
und Schlangenleder, aber auch lebende Wasser- und Landschild-kröten,
Papageien, Schlangen und Amphibien sowie Orchideen und Kakteen unterliegen
strengen Einfuhrregelungen. Werden im Urlaubsland solche Souvenirs
angeboten, ist höchste Vorsicht geboten. Insbesondere sollten sich Urlauber
nicht auf vom Händler ausgestellte Ausfuhrbescheinigungen verlassen, denn
nur die Behörden des jeweiligen Urlaubslandes können amtliche Genehmig-ungen
erteilen.
Werden lebende oder tote Tiere und Pflanzen oder daraus herge-stellte
Erzeugnisse von geschützten Arten ohne vorgeschriebene Aus- und
Einfuhrdokumente bei der Heimreise entdeckt, werden die-se beschlagnahmt,
außerdem drohen ordnungsrechtliche Verfahren und empfindliche Geldstrafen.
Um das Urlaubs- und Erholungsgefühl bei der Rückreise nicht zu gefährden,
ist es am besten, von vornherein auf exotische Souvenirs aus der Tier- und
Pflanzenwelt zu verzichten.
Weitere Informationen zum Thema Reiseverkehr mit Heimtieren finden Sie unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de
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