Playstation u. sämtliche PC's mit Kinderpornos sind nun weg:
Tatwerkzeuge des Aalener Kinderschänders
Thomas Fleck vom Landgericht eingezogen
Die AIZ wird den Kinderschänder im Knast besuchen falls er
doch seine Haft von zwei Jahren antritt: Rücken an der Wand

Aalen/Ellwangen. Der Prozess vor dem Landgericht in Ellwangen gegen den Kinderschänder Thomas Fleck hat gezeigt, dass sämtliche Gerichte vom Amtsgericht Aalen bis zum Landgericht in Ellwangen bis hin zur Staats-anwaltschaft die Juristen die Ostalb von Kinderschändern frei halten wollen und sie lieber ins Gefängnis statt zur Therapie schicken. Das ist gut so. 

Thoams Fleck hat - wie er vor dem Landgericht berichtete - sogar eine Beratungsseite für Hartz-Empfänger eingerichtet.
Denn gerade diese exemplarische Fall hätte so ausgehen können, dass Pädophilie auf der Ostalb Auftrieb hätten bekommen können gemäß Flecks Motto was kümmern mich die Richter der Ostalb: Ich kann ja sogar noch nach einer Verurteilung straflos geschändete Kinder kontaktieren.

"Nevnar" nennt sich im Internet unter Kwick.de dieser Kinderschän-der der nach eigenen Angaben nicht 22 sondern 33 Jahre alt ist.       
Dabei hatte der Kinderschänder eines nicht bedacht: Dass in seinem schlimmen Fall ihn eine mögliche Heirat der Düsseldorferin mit drei Kindern nicht vor dem Knast retten konnte, weil nämlich das Gericht zurecht die Therapieunwilligkeit ebenso wie der Oberstaatsanwalt recht schnell erkannt haben. Sogar sein eigener Anwalt aus Bayern ließ dies in seinem Plädoyer durchblicken und die Nebenklage wusste ja sowieso aus den Erlebnissen des Vorabends, wo er wieder Kinder der gleichen Familie des geschändeten Kindes über Kwick kontaktierte, dass der Täter so weiter macht wie er begann: Kinder schänden so lange er lebt.

Endlich hat der "Aalener Kinderschänder" Thomas Fleck auch im Internet eine Anlaufadresse (bitte aufs  Bild klicken) als EDV-Händler: Bisher bzw. aktuell hat er nicht mal in Kwick ein neuers Gesicht.      
Deshalb müsste es gesetzlich möglich sein einen solchen Triebtäter lebenslang aus dem Verkehrs zu ziehen und die Öffentlichkeit vor ihm zu schützen. Oder gar eine Jury einzuberufen welche die Schuld oder Unschuld wie in den USA feststellen kann und dann dem Richter es ermöglicht die Todesstrafe fest zu setzen. Denn dies sah man während der ganzen zweistündigen Verhandlung in den Gesichtern des Vorsitzenden Richters und der beiden Schöffen der Kammer, auch wenn der Richter bemüht war angesichts der grausamen Taten des Kinderschänders Fairneß walten zu lassen.

Flecks "ARGUS-Sicherheits-Dienste" und Reinigungs-Dienst im Internet von denen er auch dem Gericht berichtete: Trotzdem ARGE.
So zum Beiuspiel bei den vorgelegten "Nevnar"-Ausdrucken vom Aalener Kinderschänder _Thomas Fleck, der neuerdings in "Kwick" sich als jungen Mann aus Tier ausgibt und bedauerte dass er aus "meiner Heimat Aalen vertrieben wurde" durch den Vater der Neben-klage. Zwar haben solche Ausdrucke keine Beweiskraft und zwar ist es kein Beweis dafür dass der Aalener Kinderschänder sechs Accounts bei "Kwick.de" hat.

Kwick.de: Einfach anklicken und Suchbegriff "Nevnar" eingeben        
Deshalb war es folgerichtig, dass weil es die Nebenklage versäumt hatte den Ratschlag des Richters drei Wochen vorher in einem Telefongespräch Flecks weitere Nachstellungen der Aalener Kripo zur Indenditätsfeststellung zu übergeben, dass der Richter bekannt gab, dass diese Ausdrucke noch kein Beweis sind und "die Kammer davon ausgehen muss dass Fleck trotz Verurteilung durch das AG Aalen keinen weiteren Kindern mehr nachgestellt bzw. kontaktiert hat".

Hand auf's Herz bei Richter und Schöffen: Auf der anderen Seite haben sie mehr dem Nebenkläger geglaubt auch ohne Beweise welche durch die Kripo bestätigt wurden und zwar nicht offiziell diese "Beweise" bzw. Ausdrucke negativ für Fleck bewertet, aber immerhin als Indiz dass er nicht einmal zu seinen neuesten Taten stand. Wie sagte der Vater der Nebenklage so schön zu Fleck vor Gericht: "Du kannst es ruhig zugeben dass Du gestern drei meiner schulpflichtigen Kinder kontaktieren wolltest und die gegen Dich eine Kontaktsperre verhängt haben."

Fleck blieb weiter dabei: Er habe kein Kind kontaktiert und war plötzlich still als der Vater der Neben-klage ihm sogar attestierte: "Du kannst doch das alles zugeben: Es ist doch nicht strafbar wenn man schulpflichtige Kinder kontaktiert, schließlich war dies doch von Dir nur eine Anfrage und enthielt keine obszönen Aufforderungen". Fleckt blieb dabei: Das sei er nicht.

Am Ende hatte er sich also selbst in diese Sackgasse herein geritten, als er zum Schluss an der Wand vor dem moralischen Er-schießungs-Kommando stehend sich sogar therapiewillig verkaufte - aber zu diesem Zeitpunkt glaubte ihm dies im Gerichtssaal niemand mehr. Denn von seinen bisherigen angeblichen und kläglichen nur drei Bemühungen vom Telefon-Anruf bis zu einem unbeantworteten Mail konnte Fleck nichts als Beweis vorlegen, nicht einmal einen Mail-Ausdruck. Er stand wie ein Verbrecher mit nackten Händen vor Richter und Schöffen da und deshalb blieb ihm nur noch der Appell ihm eine Chance zur Bewährung zu geben.

Selbst sein eigener Anwalt aus Bayern steckte ihn in den Sack, indem er AIZ-Artikel zitierte in denen die betroffenen Eltern "Schwanz ab" und die "Todesstrafe" für den Aalener Kinderschänder forderten. Diese Forderung - vorgetragenen durch den Fleck-.Anwalt aus der AIZ - haben Richter und Schöffen den Rest gegeben, was man in ihren Gesichtern ablesen konnte: Spätestens zu diesem Zeitpunkt waren sie mit der Nebenklage (Zitat des Aalener Anwaltes Ortwin Mäurer: "Sie muss man ja sogar vor den Kindern ihrer angeblichen Freundin aus Düsseldorf schützen die Sie heiraten willen") und dem Oberstaatsanwalt der gleichen Meinung, dass Fleck nur eine Schau vor Gericht abzieht wahrscheinlich in der Hoffnung eine stunde später wieder an seinem Laptop Kinder im Kwick anmachen zu können.

Das aber wurde durch das Gericht verhindert, das mit der Abweisung der Berufung nicht nur unsere Kinder auf der Ostalb, sondern auch in Kaufbeuren, in Düsseldorf und in jeder anderen Stadt oder Gemeinde in Deutschland schützte. Dabei ist es heute noch nicht einmal sicher ob auch die Kinder in Holland geschützt wurden: Der AIZ sind Gerüchte bekannt wonach Fleck gesagt haben soll, er werde sich dem Haftantritt entziehen und - wie er es schön öfters in den letzten 16 Jahren getan hat um vor Problemen davon zu laufen -  "bei meiner Tante in Holland untertauchen". Zwar ist ihm dies nicht zu beweisen. Deshalb war es der Nebenklage auch nicht möglich den sofortigen vom Landgericht bestätigten Haftantritt Fleck in Handschellen im Gerichtssaal antreten zu lassen.

Wir werden sehen ob der die angeblichen Haftflucht-Drohungen wahr macht oder vielleicht doch einsieht dass er schändliche Taten began-gen hatte, für die er jetzt zwangsmäßig - bestätigt durch Gerichte in Aalen und Ellwangen - nun endgültig büßen und eintreten muss. Denn trotz großer Reden was für ein großer und ärmlicher Kerl (in Wahrheit mickrig klein und potenzarm) er vor Gericht ist, kam kein einziges Wort des Bedauerns oder gar der Entschuldigung gegenüber der Nebenklage über seine Lippen. Im Gegenteil: Als der Vater der Nebenklage ihn mit der Frage "warum wolltest Du meine minder-jährige Tochter mit Deinem kranken Hirn überhaupt heiraten" sprach Fleck selbst von "Liebe" usw. Das hatte ihm endgültig das Genick gebrochen, sodass darauf hin der Oberstaatsanwalt Fleck sogar im Rollenspiel als Märchenerzähler mit besserer Gestik im Schlußplä-doyer mit der Note 1,0 übertrumpfte und Fleck sogar lächerlich machte: "Ich glaube Ihnen gar nichts mehr..."

Das Gericht ließ Taten folgen, die zwar nicht alle so hart erwartet hatten aber angebracht waren: "Die Berufung wird zurück gewiesen. Sämtliche Kosten des Verfahrens (auch der Nebenklage) trägt der Beschwerdeführer Thomas Fleck. Dann kam der letzte -stich ins Herz eines Kinderschänders. Der Richter verfügte wie schon Monate zuvor Richter Land im Strafgericht im AG Aalen: "Die Tatwerkzeuge sämtliche Computer, Festplatten und playstation bleiben einge-zogen. Auf Frage des Richters ob er der Einziehung zustimme sagte Fleck traurig "ja". Damit war sein Ende besiegelt. Bleibt also nur zu hoffen dass wenn er tatsächlich seine Haft antreten sollte im Knast an keinen Computer der Anstaltsleitung kommt um nach frischer Kinderbeute in Kwick zu suchen. Wir werden ihn im Knast besuchen und natürlich wie immer öffentlich darüber berichten. Schließlich hat dieser Fall viel Aufsehen erregt Dank AIZ. Die AN und Schwäpo haben über die Berufung offensichtlich leider bisher nicht berichtet - zumindest nicht im Internet-Auftritt. Dieter Geissbauer