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Playstation u.
sämtliche PC's mit Kinderpornos sind nun weg:
Tatwerkzeuge
des Aalener Kinderschänders
Thomas Fleck vom Landgericht eingezogen
Die AIZ wird den Kinderschänder im Knast
besuchen falls er
doch seine Haft von zwei Jahren antritt: Rücken an der
Wand
Aalen/Ellwangen.
Der Prozess vor dem Landgericht in Ellwangen gegen den Kinderschänder Thomas
Fleck hat gezeigt, dass sämtliche Gerichte vom Amtsgericht Aalen bis zum
Landgericht in Ellwangen bis hin zur Staats-anwaltschaft die Juristen die
Ostalb von Kinderschändern frei halten wollen und sie lieber ins Gefängnis
statt zur Therapie schicken. Das ist gut so.


Thoams Fleck
hat - wie er vor dem Landgericht berichtete - sogar eine Beratungsseite für
Hartz-Empfänger eingerichtet.
Denn gerade diese exemplarische Fall hätte so ausgehen können, dass
Pädophilie auf der Ostalb Auftrieb hätten bekommen können gemäß Flecks Motto
was kümmern mich die Richter der Ostalb: Ich kann ja sogar noch nach einer
Verurteilung straflos geschändete Kinder kontaktieren.

"Nevnar" nennt
sich im Internet unter Kwick.de dieser Kinderschän-der der nach eigenen
Angaben nicht 22 sondern 33 Jahre alt ist.
Dabei hatte der Kinderschänder eines nicht bedacht: Dass in seinem schlimmen
Fall ihn eine mögliche Heirat der Düsseldorferin mit drei Kindern nicht vor
dem Knast retten konnte, weil nämlich das Gericht zurecht die
Therapieunwilligkeit ebenso wie der Oberstaatsanwalt recht schnell erkannt
haben. Sogar sein eigener Anwalt aus Bayern ließ dies in seinem Plädoyer
durchblicken und die Nebenklage wusste ja sowieso aus den Erlebnissen des
Vorabends, wo er wieder Kinder der gleichen Familie des geschändeten Kindes
über Kwick kontaktierte, dass der Täter so weiter macht wie er begann:
Kinder schänden so lange er lebt.

Endlich hat
der "Aalener Kinderschänder" Thomas Fleck auch im Internet eine
Anlaufadresse (bitte aufs Bild klicken) als EDV-Händler: Bisher bzw.
aktuell hat er nicht mal in Kwick ein neuers Gesicht.
Deshalb müsste es gesetzlich möglich sein einen solchen Triebtäter
lebenslang aus dem Verkehrs zu ziehen und die Öffentlichkeit vor ihm zu
schützen. Oder gar eine Jury einzuberufen welche die Schuld oder Unschuld
wie in den USA feststellen kann und dann dem Richter es ermöglicht die
Todesstrafe fest zu setzen. Denn dies sah man während der ganzen
zweistündigen Verhandlung in den Gesichtern des Vorsitzenden Richters und
der beiden Schöffen der Kammer, auch wenn der Richter bemüht war angesichts
der grausamen Taten des Kinderschänders Fairneß walten zu lassen.

Flecks "ARGUS-Sicherheits-Dienste"
und Reinigungs-Dienst im Internet von denen er auch dem Gericht berichtete:
Trotzdem ARGE.
So zum Beiuspiel bei den vorgelegten "Nevnar"-Ausdrucken vom Aalener
Kinderschänder _Thomas Fleck, der neuerdings in "Kwick" sich als jungen Mann
aus Tier ausgibt und bedauerte dass er aus "meiner Heimat Aalen vertrieben
wurde" durch den Vater der Neben-klage. Zwar haben solche Ausdrucke keine
Beweiskraft und zwar ist es kein Beweis dafür dass der Aalener
Kinderschänder sechs Accounts bei "Kwick.de" hat.

Kwick.de:
Einfach anklicken und Suchbegriff "Nevnar" eingeben
Deshalb war es
folgerichtig, dass weil es die Nebenklage versäumt hatte den Ratschlag des
Richters drei Wochen vorher in einem Telefongespräch Flecks weitere Nachstellungen der Aalener Kripo zur Indenditätsfeststellung zu übergeben,
dass der Richter bekannt gab, dass diese Ausdrucke noch kein Beweis sind und
"die Kammer davon ausgehen muss dass Fleck trotz Verurteilung durch das AG
Aalen keinen weiteren Kindern mehr nachgestellt bzw. kontaktiert hat".
Hand auf's Herz bei Richter und Schöffen: Auf der anderen Seite haben sie
mehr dem Nebenkläger geglaubt auch ohne Beweise welche durch die Kripo
bestätigt wurden und zwar nicht offiziell diese "Beweise" bzw. Ausdrucke
negativ für Fleck bewertet, aber immerhin als Indiz dass er nicht einmal zu
seinen neuesten Taten stand. Wie sagte der Vater der Nebenklage so schön zu
Fleck vor Gericht: "Du kannst es ruhig zugeben dass Du gestern drei meiner
schulpflichtigen Kinder kontaktieren wolltest und die gegen Dich eine
Kontaktsperre verhängt haben."
Fleck blieb weiter dabei: Er habe kein Kind
kontaktiert und war plötzlich still als der Vater der Neben-klage ihm sogar
attestierte: "Du kannst doch das alles zugeben: Es ist doch nicht strafbar
wenn man schulpflichtige Kinder kontaktiert, schließlich war dies doch von
Dir nur eine Anfrage und enthielt keine obszönen Aufforderungen". Fleckt
blieb dabei: Das sei er nicht.
Am Ende hatte er sich also selbst in diese Sackgasse herein geritten, als er
zum Schluss an der Wand vor dem moralischen Er-schießungs-Kommando stehend
sich sogar therapiewillig verkaufte - aber zu diesem Zeitpunkt glaubte ihm
dies im Gerichtssaal niemand mehr. Denn von seinen bisherigen angeblichen
und kläglichen nur drei Bemühungen vom Telefon-Anruf bis zu einem
unbeantworteten Mail konnte Fleck nichts als Beweis vorlegen, nicht einmal
einen Mail-Ausdruck. Er stand wie ein Verbrecher mit nackten Händen vor
Richter und Schöffen da und deshalb blieb ihm nur noch der Appell ihm eine
Chance zur Bewährung zu geben.
Selbst sein eigener Anwalt aus Bayern steckte ihn in den Sack, indem er
AIZ-Artikel zitierte in denen die betroffenen Eltern "Schwanz ab" und die
"Todesstrafe" für den Aalener Kinderschänder forderten. Diese Forderung -
vorgetragenen durch den Fleck-.Anwalt aus der AIZ - haben Richter und
Schöffen den Rest gegeben, was man in ihren Gesichtern ablesen konnte:
Spätestens zu diesem Zeitpunkt waren sie mit der Nebenklage (Zitat des
Aalener Anwaltes Ortwin Mäurer: "Sie muss man ja sogar vor den Kindern ihrer
angeblichen Freundin aus Düsseldorf schützen die Sie heiraten willen") und
dem Oberstaatsanwalt der gleichen Meinung, dass Fleck nur eine Schau vor
Gericht abzieht wahrscheinlich in der Hoffnung eine stunde später wieder an
seinem Laptop Kinder im Kwick anmachen zu können.
Das aber wurde durch das Gericht verhindert, das mit der Abweisung der
Berufung nicht nur unsere Kinder auf der Ostalb, sondern auch in Kaufbeuren,
in Düsseldorf und in jeder anderen Stadt oder Gemeinde in Deutschland
schützte. Dabei ist es heute noch nicht einmal sicher ob auch die Kinder in
Holland geschützt wurden: Der AIZ sind Gerüchte bekannt wonach Fleck gesagt
haben soll, er werde sich dem Haftantritt entziehen und - wie er es schön
öfters in den letzten 16 Jahren getan hat um vor Problemen davon zu laufen -
"bei meiner Tante in Holland untertauchen". Zwar ist ihm dies nicht zu
beweisen. Deshalb war es der Nebenklage auch nicht möglich den sofortigen
vom Landgericht bestätigten Haftantritt Fleck in Handschellen im
Gerichtssaal antreten zu lassen.
Wir werden sehen ob der die angeblichen Haftflucht-Drohungen wahr macht oder
vielleicht doch einsieht dass er schändliche Taten began-gen hatte, für die
er jetzt zwangsmäßig - bestätigt durch Gerichte in Aalen und Ellwangen - nun
endgültig büßen und eintreten muss. Denn trotz großer Reden was für ein
großer und ärmlicher Kerl (in Wahrheit mickrig klein und potenzarm) er vor Gericht ist, kam kein einziges Wort des
Bedauerns oder gar der Entschuldigung gegenüber der Nebenklage über seine
Lippen. Im Gegenteil: Als der Vater der Nebenklage ihn mit der Frage "warum
wolltest Du meine minder-jährige Tochter mit Deinem kranken Hirn überhaupt
heiraten" sprach Fleck selbst von "Liebe" usw. Das hatte ihm endgültig das
Genick gebrochen, sodass darauf hin der Oberstaatsanwalt Fleck sogar im
Rollenspiel als Märchenerzähler mit besserer Gestik im Schlußplä-doyer mit
der Note 1,0 übertrumpfte und Fleck sogar lächerlich machte: "Ich glaube
Ihnen gar nichts mehr..."
Das Gericht ließ Taten folgen, die zwar nicht alle so hart erwartet hatten
aber angebracht waren: "Die Berufung wird zurück gewiesen. Sämtliche Kosten
des Verfahrens (auch der Nebenklage) trägt der Beschwerdeführer Thomas
Fleck. Dann kam der letzte -stich ins Herz eines Kinderschänders. Der
Richter verfügte wie schon Monate zuvor Richter Land im Strafgericht im AG
Aalen: "Die Tatwerkzeuge sämtliche Computer, Festplatten und playstation
bleiben einge-zogen. Auf Frage des Richters ob er der Einziehung zustimme
sagte Fleck traurig "ja". Damit war sein Ende besiegelt. Bleibt also nur zu
hoffen dass wenn er tatsächlich seine Haft antreten sollte im Knast an
keinen Computer der Anstaltsleitung kommt um nach frischer Kinderbeute in
Kwick zu suchen. Wir werden ihn im Knast besuchen und natürlich wie immer
öffentlich darüber berichten. Schließlich hat dieser Fall viel Aufsehen
erregt Dank AIZ. Die AN und Schwäpo haben über die Berufung offensichtlich
leider bisher nicht berichtet - zumindest nicht im Internet-Auftritt.
Dieter Geissbauer
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