Urteil des Amtsgerichtes Aalen durch Landgericht bestätigt:
Statt Hochzeit im April 2010 zwei Jahre Knast
für "Aalener Kinderschänder" Thomas Fleck
Seifenoper des Kinderschänders zog vor der Kammer nicht:
Jetzt kommt noch Schadenersatz-Klage von etwa 70.000 Euro

Hier in diesem  herrlichen Gerichtssaal bestätigte heute das Land-gericht Ellwangen die zwei Jahre Knast für den Aalener Kinder-schänder durch das AG Aalen.             AIZ-Fotos: Dieter Geissbauer
Ellwangen/
Aalen. Die Strafkammer des Landgerichtes Ellwangen hat am Mittwoch dem 17. März 2007 um 16,15 Uhr das Urteil des Schöffengerichtes des AG Aalen unter Vorsitz vom AG-Direktor Michael Lang von zwei Jahren Knast ohne Bewährung für den einst Aalener Kinderschänder Thomas Fleck voll bestätigt. Das bedeutet, so der vorsitzende Richter Fritsch, dass der Kinderschänder min-destens ein Jahr davon absitzen muss und nur wenn er in dieser Zeit sich nicht nur Therapiewillig beweist bestehe die Möglichkeit ihn nach einem Jahr aus der Haft regulär zu entlassen. 

Schützt unsere Kinder vor Schändern: Strafgericht des Landgerichts.
Bei diesem Urteil lachte und grinste der Beschwerdeführer Thomas Fleck plötzlich nicht mehr, weil er genau wusste wie Kinderschänder im Knast "behandelt" werden: Schlimmer als Mörder und wer als Kinderschänder den Knast überlebt dankt Gott noch am Leben zu sein oder gar freiwillig aus dem Leben zu scheiden.


Der "Aalener Kinderschänder" Thomas Fleck machte diesen Pro-zess selbst zur Schmieren-Komödie: Kein Stück von Reue oder gar Entschuldigung gegenüber dem Gericht, Staatsanwalt Kast und der Nebenklage, die durch den Aalener Rechtsanwalt Ortwin Mäurer (siehe Adresse unter Button AIZ-Service) bestens vertreten wurde. Im Gegenteil: Er versuchte dem Gericht klar zu machen dass im April 2010 seine Heirat mit einer über 30-jährigen noch nicht geschiede-nen Frau aus Düsseldorf mit drei Kindern (zwei davon minderjährig) fest eingeplant zu haben - natürlich in Freiheit und nicht im Knast.

Dabei kam dem Kinderschänder zugute dass das Gericht und die Schöffen bereitwillig dem Glauben auf Besserung Hoffnung schenken wollten, aber der Angeklagte diese Hoffnung selbst brutal zunichte machte. Das Gegenteil trat ein: Das Gericht glaubte dem Kinder-schänder das Märchen mit der bevorstehenden Heirat mit der Düsseldorferin nicht, zumal er nichts dem Gericht vorlegen konnte: Weder ein Aufgebot oder gar eine Quittung des Standesamtes in Düsseldorf oder Kaufbeuren.

Dann hielt der Vater der Nebenklage dem Kinderschänder vor: "Du hast ja auch meine minderjährige Tochter heiraten wollen". Das empörte nicht nur die anwesenden Rechtshelfer sondern auch die Zuhörer, darunter ein besorgter Familienvater aus Hüttlingen. Denn gegenüber dem Richter begründete er seine schmutzigen Fotos die er ins Internet stellte einerseits mit einem Racheakt gegenüber dem Vater der Nebenklage und andererseits beteuerte er auf Frage des Richters "dass ich das geschändete Mädchen A. G. geliebt habe und dann ist mir der Gaul durchgegangen".

Ebenso hat ihm das Genickt ein kleiner aber bedeutsamer Vortrag seines Anwaltes gebrochen: Der legte Ausschnitte aus der AIZ vor, in denen davon berichtet wurde, dass empörte Eltern "Schwanz ab" oder gar die "Todesstrafe" für den Aalener Kinderschänder gefordert haben. Hinzu kam dass der Einspruchsführer Thomas Fleck seit der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichtes Aalen sich angeblich ohne Belege vorlegen zu können "um einen Therapieplatz per Mail und per Telefon bemüht" habe, aber am anderen Ende des Telefons sich niemand gemeldet habe "und dann habe zugegebener Maßen die -suche schleifen lassen..."

Erschwerend kam hinzu dass die Nebenklage durch ausdrucke aus dem "Kwick" nachweisen konnte, dass der Aalener Kinderschänder trotz zwei Jahre Knast vom Strafgericht des AG Aalen ohne Bewährung immer wieder Zeugen belästigt hatte und zuletzt am Vorabend unter sechs verschiedenen Namen im "Kwick" kontaktierte, aber von allen Kindern aus Aalen eine "Kontaktsperre" verhängt bekam. Selbst dies hatte der Kinderschänder abgestritten, obwohl ihn ausgerechnet der Nebenkläger darauf hinwies "Kontakte mit Kindern aufzunehmen ist noch lange keine strafbare Handlung".

Dem Gericht gab er an in Kaufbeuren nicht unter der Brücke sondern in einer Wohngemeinschaft zu wohnen. Er habe im Internet eine Hausfrau und Mutter aus Düsseldorf mit drei Kindern kennen und lieben gelernt. Die Düsseldorferin sei schon mal in Kaufneutren gewesen und man habe vereinbart im April 2010 zu heiraten: "Es fehlen aber für diese Heirat noch einige Papiere - meine Freundin ist noch nicht geschieden". Er bekomme derzeit Geld von der ARGE, arbeite jeweils am Wochenende in einem Kaufbeurener Sicher-heitsdienst (hoffentlich nicht im Puff oder Kinderheimen) und sei in seiner Eigenschaft als selbsternannter IT-Kaufmann und Laptop-Händler.

Da platzte dem Richter über so viel Lügen der Kragen: "Es gibt doch genügend viele Laptop-Firmen auch im Internet?" Seine Antwort: Ja, aber er verkaufe Laptops für ARGE-Empfänger. Und so ging es fast eine Stunde lang weiter: Er hatte 11 Jahre bei den Eltern des geschändeten Mädchens gewohnt dem er sogar noch die Windeln gewechselt hatte. Dass er dies in Liebe ausarten ließ "war wahr-scheinlich ein wenig profihafter Fehler von mir" gestand der Kinder-schänder. Dazu der Richter: ""Wenn ein solcher Pädophiler eine 13-jährige missbraucht und keine Therapie macht dann gibt es auch keine Bewährung".

Rechtsanwalt Mäurer stellte für die Nebenklage zielsicher fest: "Das was Sie getan haben war kein Aussetzer oder Ausrutscher!! Flecks Argument, er habe dem Vater der Missbrauchten eines auswischen wollen zog weder beim Richter noch bei Maurer: "Haben Sie geglaubt dass der Vater Sie nach einem Missbrauch noch zu einem Bier einlädt" statt ihn nach 16 Jahren kompromisslos raus zu werfen. Im übrigen müsse man - sollte das mit der geplanten Hochzeit  stimmen - die zwei minderjährigen Kinder der Düsseldorferin durch keine Bewährung vor einem solchen Kinderschänder schützen.

Richter Fritsch brachte es dann auf den Punkt weshalb für eine Bewährung eine Therapiewilligkeit Voraussetzung gewesen wäre: "Sie sagten doch selbst: Der Magen tut weh, aber dann muss man auch danach vom Arzt gucken lassen, sonst besteht doch das Risiko weiter..."

Staatsanwalt Kast rollte die ganze Geschichte auf und wies damit in seinem Plädoyer nach, dass der Aalener Kinderschänder genügend Gelegenheit gehabt hätte seine Neigungen in Griff zu bekommen - zum Beispiel durch eine Therapie: "Die heutige Verhandlung hat es doch wieder gezeigt: Zuerst therapieunwillig und dann wenn es eng wird Stück für Stück Therapie versprechen".

Zum Knast erwartet den Aalener Kinderschänder - wie in der Ver-handlung heute schon auf richterlicher Frage angekündigt - eine Schadenersatzklage von rund 70.000 €. Dieter Geissbauer